Contrat Trackforce SaaS
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
MIT DER ANNAHME DIESER VEREINBARUNG, DER UNTERZEICHNUNG EINES AUFTRAGSFORMULARS, IN DEM DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN AUFGEFÜHRT SIND, ODER DEM ZUGRIFF AUF ODER DER NUTZUNG EINES BELIEBIGEN TRACKFORCE-VALIANT-DIENSTES ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT, DIESE IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTSGEMEINSCHAFT TUT, ERKLÄRT DIESE PERSON, DASS SIE BEFUGT IST, DIESE RECHTSGEMEINSCHAFT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG DIE GLEICHE GÜLTIGKEIT BESITZT WIE JEDE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG, DIE VON EINEM BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETER DES KUNDEN UNTERZEICHNET WURDE.
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen wurden zuletzt am15. April 2023 aktualisiert.
- Conditions générales de vente au 01 septembre 2022
- Conditions générales de vente au 12 May, 2021
- Conditions générales de vente au 1 May, 2018
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Trackforce Valiant diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit aktualisieren kann. Wenn Trackforce Valiant die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ändert, wird Trackforce Valiant wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden gemäß Artikel 22 (Mitteilungen) mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderung(en) an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zu informieren. Sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht, gilt die Änderung bzw. gelten die Änderungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktualisierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen als vom Kunden akzeptiert. Die fortgesetzte Nutzung der Trackforce Valiant-Dienste gilt als Zustimmung des Kunden zu den aktualisierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Wenn der Kunde nicht bereit ist, sich an die aktualisierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu binden, besteht sein einziges Rechtsmittel darin, den Vertrag zu kündigen, wobei die Kündigung sofort wirksam wird. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden gemäß dieser Bestimmung hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, weder anteilig noch in anderer Form.
1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Zusätzlich zu allen anderen Begriffsbestimmungen, die in einem Bestellformular oder in den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu finden sind und die durch Fettdruck und Anführungszeichen gekennzeichnet sind, gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„ API“. Die Trackforce Valiant-Anwendungsprogrammierschnittstelle, über die der Kunde auf die Dienste zugreifen kann.
„ Mobile App.“ Alle von Trackforce Valiant zur Nutzung mit den Diensten bereitgestellten mobilen Apps für iOS oder Android.
„Bestellschein“. Ein schriftliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass es sich um einen „Bestellschein“ handelt, in dem die zu erbringenden Dienstleistungen und Fachdienstleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren aufgeführt sind, das die Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthält, von den Parteien einvernehmlich vereinbart und ordnungsgemäß unterzeichnet wurde und für die Parteien verbindlich ist.
„ Kunde“. Der auf dem Bestellformular angegebene Kunde.
„Vereinbarung“. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (einschließlich aller durch Verweis einbezogenen externen Bedingungen oder Richtlinien) sowie jede
Zwischen den Parteien abgeschlossener Bestellvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung.
„Kundendaten“. Die Daten und sonstigen Informationen, die der Kunde (oder einer seiner autorisierten Nutzer) auf irgendeine Weise in die Dienste hochlädt, übermittelt oder dort eingibt.
„ Rechte an geistigem Eigentum.“ (a) Alle Eigentumsrechte, die vorgesehen sind durch: (i) das Patentrecht; (ii) das Urheberrecht (einschließlich der Urheberpersönlichkeitsrechte); (iii) das Markenrecht; (iv) das Geschmacksmusterrecht; (v) dem Gesetz über die Topografie integrierter Schaltkreise oder Halbleiterchips; oder (vi) jeder anderen gesetzlichen Bestimmung oder jedem Grundsatz des Common Law, der auf den Vertrag anwendbar ist, einschließlich Geschäftsgeheimnissen; (b) alle Eintragungen, Anmeldungen, Lizenzen, Unterlizenzen, Franchisen, Vereinbarungen oder sonstigen Nachweise eines Rechts an einem der oben genannten Elemente; sowie (c) alle Lizenzen und Verzichtserklärungen sowie alle Vorteile aus den Verzichtserklärungen hinsichtlich der in den vorstehenden Absätzen (a) und (b) genannten Rechte an geistigem Eigentum, alle künftigen Einnahmen und Erlöse aus den in den vorstehenden Absätzen (a) und (b) genannten Rechten an geistigem Eigentum, sowie alle Ansprüche auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn aufgrund der Verletzung oder des Verstoßes gegen eines der in den vorstehenden Absätzen (a) und (b) genannten Rechte an geistigem Eigentum.
„Drittanbieter “. Dritte, auf die Trackforce Valiant zurückgreifen oder die es zur Verfügung stellen kann und die Dienste, Software und/oder Geräte anbieten, die mit den Diensten in Zusammenhang stehen oder mit diesen verbunden sind oder die in Verbindung mit den Diensten funktionieren.
„Produkte“bezeichnet jegliche Art von Ausrüstung (im weitesten Sinne des Wortes), einschließlich Zubehör, Software und damit verbundener Dienstleistungen und/oder jeglicher Software, die von Trackforce Valiant zum Verkauf angeboten wird.
„Personenbezogene Daten.“ Informationen über eine identifizierbare Person.
„ Dienste.“ Die Dienste, die Trackforce Valiant dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern über die Websites, die API oder auf andere Weise zur Verfügung stellt, wie in der jeweiligen Bestellung angegeben.
„Professionelle Dienstleistungen.“ Jegliche Beratung, Umsetzung, Schulung oder sonstige professionelle Dienstleistung, die Trackforce Valiant dem Kunden gemäß den Angaben in einem Auftragsformular zur Verfügung stellt.
„Websites“. Websites, die Trackforce Valiant zur Erbringung der Dienste betreibt und/oder nutzt.
„Verbundene Gesellschaft“. In Bezug auf eine Partei jede Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft sowie jede Gesellschaft oder sonstige wirtschaftliche Einheit, die diese Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht; wobei „Kontrolle“ und ihre Ableitungen das rechtliche oder tatsächliche Eigentum, direkt oder indirekt, an 50 % oder mehr der Anteile (oder einer sonstigen Beteiligung, sofern es sich nicht um eine Gesellschaft handelt) einer solchen Einheit bezeichnen, die normalerweise Stimmrechte besitzt oder durch die Ausübung von Rechten aufgrund einer Vereinbarung eine faktische Kontrolle ausübt.
„Verbundene Systeme.“ Alle Computer, Webbrowser, Betriebssysteme, Firewalls, E-Mail-Server, LDAP-Server, Portale, Netzwerke, Software von Drittanbietern, Internetverbindungen sowie alle sonstigen Geräte oder Softwareprogramme, die eine Verbindung zu den Diensten herstellen oder diese beeinflussen.
„ Trackforce Valiant. » Das Unternehmen Trackforce Valiant, das im nachstehenden Abschnitt „Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand“ beschrieben wird. „Trackforce Valiant-Technologie.“ Die Dienste, die Trackforce Valiant-Software, auf der die Dienste basieren, alle Liefergegenstände, alle damit verbundenen und zugrunde liegenden Technologien und Dokumentationen sowie alle abgeleiteten Werke, Änderungen oder Verbesserungen eines der vorgenannten Elemente.
„Autorisierte Nutzer.“ Dabei handelt es sich um individuell identifizierbare Personen, darunter Mitarbeiter des Kunden, externe Berater, Leiharbeitskräfte, Subunternehmer und andere Dienstleister, die vom Kunden zum Zugriff auf die Dienste und/oder die mobile Anwendung sowie gegebenenfalls zu deren Nutzung autorisiert wurden.
2 DIENSTLEISTUNGEN UND FREIBERUFLICHE DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNGEN
2.1 Dienstleistungen. Vorbehaltlich der Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden stellt Trackforce Valiant dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern während der Vertragslaufzeit die Dienstleistungen und die mobile App gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Merkmale und/oder Funktionen möglicherweise nur beim Zugriff auf die Dienstleistungen über die API verfügbar sind.
2.2 Änderungen an den Diensten. Trackforce Valiant kann nach eigenem Ermessen Änderungen an den Diensten oder der mobilen App vornehmen, sofern diese Änderungen die von den Diensten und der mobilen App bereitgestellten Funktionen nicht wesentlich einschränken. Der Kunde ist verpflichtet, alle von oder im Namen von Trackforce Valiant für die Dienste und die mobile App vorgenommenen Korrekturen, Fehlerbehebungen und Aktualisierungen zu akzeptieren.
2.3 Aussetzung der Dienste. Trackforce Valiant kann nach eigenem Ermessen den Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste oder der mobilen Anwendung oder eines beliebigen Bestandteils davon durch den Kunden und die autorisierten Nutzer jederzeit und mit oder ohne Vorankündigung aussetzen, a) zum Zwecke geplanter Wartungsarbeiten, b) wenn der Kunde oder ein autorisierter Nutzer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, oder c) zur Behebung eines dringenden Sicherheitsproblems; und Trackforce Valiant haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten, wenn es von diesem Recht Gebrauch macht.
2.4 Fachdienstleistungen. Trackforce Valiant wird sich in angemessener Weise bemühen, die in einem Auftragsformular beschriebenen Fachdienstleistungen gemäß den darin festgelegten Anforderungen zu erbringen, sofern zutreffend.
2.5 Nutzungsbeschränkungen der Dienste. Der Kunde darf nicht und wird es autorisierten Nutzern und Dritten nicht gestatten: a) die Dienste oder die mobile App oder damit verbundene Rechte an geistigem Eigentum unterzulizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verpachten oder zu vertreiben oder die Dienste oder die mobile App anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, außer in den in der Vereinbarung vorgesehenen Fällen; b) die Dienste oder die mobile App ohne ausdrückliche Genehmigung von Trackforce Valiant zu nutzen, um eine Zeitnutzung, die Nutzung als Servicebüro oder die kommerzielle Verwertung der Dienste oder der mobilen App zu ermöglichen oder bereitzustellen; c) die Dienste oder die mobile App unter Verletzung geltender Gesetze oder geistiger Eigentumsrechte zu nutzen oder darauf zuzugreifen; oder d) die Dienste oder die mobile App in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Dienste oder der mobilen App gefährdet.
2.6 Einschränkungen hinsichtlich der Kundendaten. Der Kunde darf weder selbst noch durch autorisierte Nutzer oder Dritte die Dienste oder die mobile Anwendung dazu nutzen, Kundendaten zu erstellen, zu erheben, zu übermitteln, zu speichern, zu nutzen oder zu verarbeiten, die: a) Computerviren oder -würmer, Schadcode oder Software enthalten, die dazu bestimmt ist, ein Computersystem oder Daten zu beschädigen oder zu verändern; b) zu deren Erstellung, Erhebung, Übermittlung, Speicherung, Nutzung oder Verarbeitung der Kunde kein rechtmäßiges Recht hat; c) die spezifischen Vorschriften oder Gesetzen unterliegen, die erhöhte Verpflichtungen hinsichtlich der Verarbeitung dieser Art von Informationen oder anderer Informationen vorsehen, deren unbefugte Nutzung oder Offenlegung einen erheblichen oder schwerwiegenden Schaden verursachen oder Auswirkungen auf Trackforce Valiant, seine Drittanbieter oder andere Dritte haben könnte; oder d) die gegen geltende Gesetze verstoßen oder die geistigen Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder Bildrechte) verletzen, missachten oder auf andere Weise missbrauchen.
2.7 Allgemeine Einschränkungen. Der Kunde darf nicht und wird es anderen nicht gestatten: a) die Dienste oder die mobile App zu verändern; b) die Dienste oder die mobile App zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode oder die nicht öffentlichen APIs der Dienste oder der mobilen App zu erlangen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig und vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 2.8; c) Eigentumsvermerke oder Kennzeichnungen, die auf den Diensten oder der mobilen Anwendung erscheinen, einschließlich Marken, Urheberrechte, Handelsmarken und Patente oder angemeldete Patente, zu entfernen oder zu verbergen, sofern Trackforce Valiant nichts anderes genehmigt hat; d) die Dienste oder die mobile App zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu nutzen; e) Schwachstellen-, Penetrations- oder ähnliche Tests an den Diensten oder der mobilen App durchzuführen, sofern Trackforce Valiant nichts anderes genehmigt hat; oder f) die Dienste, die professionellen Dienstleistungen oder die mobile App für Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung gestattet sind.
2.8 Abweichend von Artikel 2.7 (b) oben ist der Kunde berechtigt, die Software zum Zwecke der Interoperabilität für seine eigenen Bedürfnisse gemäß dem Gesetz über geistiges Eigentum mit anderen Programmen und/oder anderer Software zu verknüpfen. Bevor der Kunde jedoch die in Artikel 122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum vorgesehenen Rechte hinsichtlich der Interoperabilität der Lösung ausübt, muss er von Trackforce Valiant alle Informationen anfordern, die zur Gewährleistung der Interoperabilität vernünftigerweise erforderlich sind, und der Kunde wird dieses Recht nur dann ausüben, wenn Trackforce Valiant dies verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist antwortet, und unter der Voraussetzung, dass diese Informationen vom Kunden nicht zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte verwendet werden. Falls eine solche Bereitstellung von Informationen die Mitwirkung von Trackforce Valiant erfordert oder wenn Trackforce Valiant eine spezifische Entwicklung vornehmen muss, um diese Interoperabilität zu ermöglichen, unterliegt diese der Zahlung der anfallenden Gebühren, wie zwischen den Parteien vereinbart. Zur Klarstellung: Die Bereitstellung von Informationen durch Trackforce Valiant umfasst nicht den Quellcode eines Dienstes.
3 ANERKENNUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN
3.1 Die Dienste ersetzen nicht das eigene Urteilsvermögen und die Erfahrung des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste ausschließlich zur Unterstützung der vom Kunden erbrachten Sicherheitsdienstleistungen bereitgestellt werden und nicht dazu bestimmt sind, sein eigenständiges Urteilsvermögen hinsichtlich der Art und Weise, wie die Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden sollen, zu ersetzen. Die Dienste sind nicht als Ersatz für Notfalleinsätze gedacht und dürfen auch nicht als solcher genutzt werden. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung, alle Verpflichtungen und die Fachkompetenz in Bezug auf: a) die Auswahl der Dienste (einschließlich der Entscheidung, über die API auf die Dienste zuzugreifen), um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen; und b) alle Entscheidungen, die er auf der Grundlage der von den Diensten gelieferten Ergebnisse trifft. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass weder Trackforce Valiant noch ein Drittanbieter (sofern vorhanden) rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung erbringt, sei es als Dienstleistung oder über die Dienste, und dass sich der Kunde hinsichtlich von Gesetzen und Vorschriften nicht auf Trackforce Valiant oder einen Drittanbieter verlässt, um Rat oder Anleitung zu erhalten. Der Kunde muss alle mithilfe der Dienste durchgeführten Berechnungen und Feststellungen prüfen und sich vergewissern, dass diese Ergebnisse korrekt sind. Sollte rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige fachliche Unterstützung erforderlich sein, wird der Kunde die Dienste eines kompetenten Fachmanns in Anspruch nehmen. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Kunde Trackforce Valiant von Ansprüchen und Forderungen seiner Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter freizustellen, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben.
3.2 Zugang zu den Diensten. Die Dienste werden so bereitgestellt, dass autorisierte Nutzer gemäß den im jeweiligen Bestellformular festgelegten Anforderungen auf die Dienste zugreifen können. Trackforce Valiant gewährt den Zugang zu den Diensten ausschließlich über die Websites oder über die API oder auf andere Weise unter Verwendung der von Trackforce Valiant zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter, und der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er diese Benutzernamen und Passwörter nicht an Personen weitergibt, die nicht zum Zugriff auf die Dienste berechtigt sind. Der Kunde kann gemäß nachstehendem § 3.8 auch Benutzernamen und Passwörter an autorisierte Nutzer vergeben. Der Kunde muss alle Passwörter, die für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden, in regelmäßigen Abständen ändern. Erhält der Kunde Kenntnis davon, dass ein unbefugter Dritter ein Passwort erfahren hat, muss er Trackforce Valiant unverzüglich darüber informieren und das Passwort umgehend ändern. Der Kunde wird die Berechtigungen der bisherigen Nutzer der Dienste widerrufen.
3.3 Kundendaten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Eingabe seiner Kundendaten in die Dienste verantwortlich ist. Der Kunde kann die Trackforce Valiant-Profidienste erwerben, um ihn bei der Eingabe der Kundendaten zu unterstützen. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er für die Pflege der von ihm bereitgestellten Kundendaten verantwortlich ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er alle Kundendaten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit erhoben hat und diese auch weiterhin speichern und verarbeiten wird. Der Kunde ist allein verantwortlich für: a) die Überprüfung der Richtigkeit der mithilfe der Dienste verarbeiteten Kundendaten; und b) die Durchführung aller üblichen Prozesse und Verfahren im Zusammenhang mit den Diensten, wie z. B. Periodenabschluss, Importe, Exporte und Dateiübertragungen.
3.4 Technologien von Drittanbietern. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste und die mobile Anwendung die Nutzung und Integration bestimmter Technologien von Drittanbietern erfordern, darunter Google Maps. Der Kunde akzeptiert die Lizenzbedingungen dieser Technologien von Drittanbietern und hält diese gegebenenfalls ein. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, unterliegt die Nutzung von Google Maps durch den Kunden im Rahmen der Dienste oder für sich allein den jeweils aktuellen zusätzlichen Nutzungsbedingungen von Google Maps/Google Earth, die unter https://maps.google.com/help/terms_maps/ verfügbar sind, sowie der Datenschutzerklärung von Google, die unter https://policies.google.com/privacy verfügbar ist; beide werden hiermit durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen. Die lizenzierte Technologie von Drittanbietern kann APIs von Drittanbietern umfassen, die Integrationen zwischen den Diensten und der vom Kunden zur Verwaltung seiner Aktivitäten genutzten Software von Drittanbietern ermöglichen, und der Kunde erkennt diese Integrationen gegebenenfalls an und stimmt ihnen zu.
3.5 Zugehörige Systeme. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass er für die Beschaffung oder separate Lizenzierung von Desktop-Computern, Mobiltelefonen und zugehörigen Systemen verantwortlich ist, die für den Zugriff auf die Dienste und die mobile Anwendung erforderlich oder wünschenswert sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung und Konfiguration aller zugehörigen Systeme, um sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß funktionieren und auf dem neuesten Stand sind, wie es für die Nutzung der aktuellen Versionen der Dienste und der mobilen App erforderlich ist. Trackforce Valiant haftet nicht für Schäden, seien es finanzieller oder anderer Art, die daraus resultieren oder sich daraus ergeben, dass die Dienste oder die mobile App nicht funktionieren oder in ihrer Funktionalität eingeschränkt sind, weil der Kunde die zugehörigen Systeme nicht aktualisiert oder gewartet hat. Der technische Support von Trackforce Valiant erstreckt sich nicht auf verbundene Systeme oder auf Probleme mit den Diensten, die durch verbundene Systeme verursacht werden. Stellt Trackforce Valiant fest, dass die Hauptursache eines Problems in vom Kunden vorgenommenen Änderungen an den Diensten oder am Verhalten eines verbundenen Systems liegt, wird Trackforce Valiant den Kunden darüber informieren und um dessen Zustimmung zur Bereitstellung von zusätzlichem Support (sofern erforderlich) bitten. Erteilt der Kunde seine Zustimmung, wird die von Trackforce Valiant nach dieser Zustimmung aufgewendete zusätzliche Zeit dem Kunden auf Zeit- und Materialbasis zu den jeweils geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
3.6 Sicherheit. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Beschaffung und Wartung der Technologie und der Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit seiner Internetverbindung verantwortlich ist. Trackforce Valiant wird angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemäß den geltenden Branchenstandards ergreifen, um die Kundendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen (die „Sicherheitsstandards“). Vorbehaltlich der Einhaltung der Sicherheitsstandards durch Trackforce Valiant vereinbaren die Parteien, dass Trackforce Valiant nicht haftbar gemacht werden kann für Fälle, in denen: (a) Dritte auf Daten oder Übertragungen durch illegale oder unrechtmäßige Mittel zugreifen; oder (b) in denen Daten oder Übertragungen durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, Schwachstellen oder Mängeln, die Trackforce Valiant zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren, oder durch sonstige Vorfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zugänglich werden. Trackforce Valiant wird den Kunden unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf die Kundendaten informieren, sobald Trackforce Valiant diesen entdeckt, und Trackforce Valiant wird sich mit der gebotenen Sorgfalt bemühen, jede Sicherheitsverletzung, die einen solchen unbefugten Zugriff ermöglicht hat, umgehend zu beheben.
3.7 Technischer Ansprechpartner. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, einen seiner Mitarbeiter als Hauptansprechpartner für die Kommunikation mit Trackforce Valiant in Bezug auf technische Probleme im Rahmen des Vertrags zu benennen. Der Kunde kann seinen technischen Ansprechpartner von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an Trackforce Valiant ändern.
3.8 Benutzerkonten. Auf Wunsch des Kunden und sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, richtet Trackforce Valiant ein Supervision-Konto und ein oder mehrere Administratorkonten ein (das Supervision-Konto und die Administratorkonten werden zusammen als „Administratorkonten “) für den Kunden ein, die es ihm ermöglichen, Endbenutzerkonten (jeweils ein „Kundenbenutzerkonto“) für Mitarbeiter und unabhängige Auftragnehmer anzulegen, denen der Kunde den Zugriff auf die Dienste über die mobile App sowie deren Nutzung ermöglichen möchte (jede dieser Personen sowie jede andere Person mit einem Administratorkonto ist ein autorisierter Benutzer). Der Kunde stellt sicher, dass die autorisierten Nutzer die Dienste ausschließlich über das Kunden-Benutzerkonto nutzen. Der Kunde gestattet keinem autorisierten Nutzer, das Kunden-Benutzerkonto mit einer anderen Person zu teilen.
3.9 Haftung für autorisierte Nutzer. Der Kunde ist verantwortlich für die Identifizierung und Authentifizierung aller autorisierten Nutzer, für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die autorisierten Nutzer sowie für die Nutzung oder den Missbrauch der Dienste oder der mobilen Anwendung durch die autorisierten Nutzer. Der Kunde wird Trackforce Valiant unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung der Dienste oder der mobilen App informieren und Trackforce Valiant dafür entschädigen, einschließlich der Nutzung durch Personen, die keine autorisierten Nutzer sind. Trackforce Valiant behält sich das Recht vor, jedes Administratorkonto oder Kundenbenutzerkonto zu sperren, zu deaktivieren oder zu ersetzen, wenn das Unternehmen feststellt, dass das Administratorkonto oder das Kundenbenutzerkonto möglicherweise für unbefugte Zwecke genutzt wurde.
4 TECHNISCHER SUPPORT UND SICHERUNGSKOPIEN
4.1 Technischer Support. Trackforce Valiant leistet technischen Support über die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]. Sollten für die ordnungsgemäße Nutzung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste zusätzliche professionelle Dienstleistungen erforderlich sein oder sollte der Kunde weitere professionelle Dienstleistungen anfordern, werden diese Dienstleistungen gemäß einem neuen, zwischen den Parteien vereinbarten Auftragsformular erbracht. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nichts anderes angegeben ist, erbringt Trackforce Valiant diese professionellen Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis („T&M“) wie folgt: (a) Der Kunde bezahlt Trackforce Valiant die gesamte für die Erbringung dieser professionellen Dienstleistungen aufgewendete Zeit (einschließlich etwaiger Reisezeiten) zuzüglich Materialkosten, Steuern und erstattungsfähiger Auslagen; und (b) die Tarife für diese professionellen Dienstleistungen entsprechen den zum Zeitpunkt der Erbringung dieser Dienstleistungen geltenden Standardtarifen von Trackforce Valiant, wie im Auftragsschein angegeben. Jeder in einem Kostenvoranschlag für T&M-Dienstleistungen angegebene Geldbetrag stellt lediglich eine Schätzung dar, die dem Kunden zur Budgetierung und Trackforce Valiant zur Ressourcenplanung dient. Sollte der Kostenvoranschlag überschritten werden, wird Trackforce Valiant mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die professionellen Dienstleistungen auf T&M-Basis fortzuführen. Trackforce Valiant stellt dem Kunden die T&M-Dienstleistungen monatlich in Rechnung. Alle diese Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden fällig. Trackforce Valiant behält sich das Recht vor, vor Beginn dieser professionellen Dienstleistungen eine nicht erstattungsfähige Gebühr und/oder eine Anzahlung zu verlangen.
4.2 Sicherungen. Ohne zusätzliche Kosten für den Kunden führt Trackforce Valiant täglich inkrementelle Sicherungen (jeweils eine „tägliche Sicherung“) der mit der Trackforce Valiant-Technologie archivierten Kundendaten durch. Die täglichen Sicherungen werden verschlüsselt und extern in mehreren gesicherten Einrichtungen gespeichert, die für die Aufbewahrung und Pflege der Sicherungen im Notfall ausgelegt sind. Die täglichen Sicherungen werden nach zehn (10) Tagen gelöscht.
5 Lieferung, Installation und Abnahme der Produkte
5.1 Die Produkte sind zu dem Zeitpunkt und an den Ort zu liefern, die direkt zwischen dem Kunden und Trackforce Valiant vereinbart wurden, wie in einem Bestellschein angegeben.
5.2 Bei der physischen Entgegennahme der Produkte ist der Kunde verpflichtet, zu überprüfen, ob diese (einschließlich ihrer Verpackung) während des Transports keine Schäden erlitten haben. Gegebenenfalls muss er innerhalb der gesetzlichen Frist alle erforderlichen Vorbehalte gegenüber dem Spediteur geltend machen und Trackforce Valiant unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Trackforce Valiant auf erstes Anfordern eine Kopie jedes Lieferscheins zur Verfügung zu stellen.
5.3 Die Lieferung und der Gefahrenübergang für die Produkte erfolgen mit der physischen Übergabe der Produkte an die im Bestellformular angegebene Adresse des Kunden. Der Eigentumsübergang der Produkte auf den Kunden erfolgt erst, wenn Trackforce Valiant die vollständige Zahlung für das Produkt erhalten hat.
5.4 Alle sonstigen Kosten, die für die Inbetriebnahme oder den Gebrauch der Produkte anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Dazu gehören unter anderem Transport-, Liefer-, Umschlag-, Installations- und Anschlusskosten.
5.5 Die Produkte werden vom Kunden in dessen Systeme installiert. Trackforce Valiant übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der Kunde hat rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Produkte gemäß den Angaben von Trackforce Valiant sicherzustellen.
5.6 Im Falle einer Nichtkonformität oder einer Funktionsstörung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, Trackforce Valiant unverzüglich, spätestens jedoch 15 Kalendertage nach der Lieferung, darüber in Kenntnis zu setzen; die Parteien werden sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, das Problem zu beheben.
6 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
6.1 Laufzeit. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit dem im Bestellformular angegebenen Datum des Inkrafttretens und erstreckt sich über den im Bestellformular angegebenen Zeitraum (die „ursprüngliche Laufzeit“). Die ursprüngliche Laufzeit verlängert sich automatisch um einen weiteren Zeitraum, dessen Dauer im Bestellformular angegeben ist (der „Verlängerungszeitraum“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit – oder innerhalb einer anderen im Bestellformular angegebenen Frist – schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern. Diese Mitteilung muss zwingend die Angebots-/Auftragsnummer, die Menge, die Art der zu kündigenden Dienstleistung und im Falle einer Mobilfunklizenz die IMEI des Geräts enthalten. Reichen die bereitgestellten Informationen nicht aus, um den oder die zu kündigenden Tarife/Angebote zu identifizieren, stellt Trackforce Valiant die Abrechnung der günstigsten Lizenz(en) unter allen Tarifen/Angeboten ein, die sich nicht mehr in den ersten 12 Monaten der Vertragslaufzeit befinden. Die ursprüngliche Laufzeit oder jeder Verlängerungszeitraum wird in dieser Vereinbarung als „Laufzeit“ bezeichnet.
6.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Wenn eine der Parteien gegen eine der wesentlichen Bestimmungen des Vertrags verstößt (einschließlich, im Falle des Kunden, der Nichtzahlung der Gebühren oder anderer Beträge, die gemäß dem Vertrag bei Fälligkeit an Trackforce Valiant zu zahlen sind), kann die nicht säumige Partei den Vertrag (einschließlich aller oder eines Teils der Bestellungen) durch eine schriftliche Mitteilung an die säumige Partei mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen kündigen, in der die betreffende Vertragsverletzung konkret benannt wird, es sei denn, alle benannten Vertragsverletzungen wurden innerhalb dieser Frist behoben.
6.3 Auswirkungen der Kündigung. Zur Klarstellung: Eine Kündigung aus welchem Grund auch immer beendet sowohl die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als auch alle laufenden Bestellscheine. Bei Beendigung des Vertrags: (a) stellt der Kunde unverzüglich jeglichen Zugriff, jeglichen Empfang und jegliche Nutzung der Dienste und der mobilen App im Rahmen aller laufenden Bestellungen ein; (b) werden alle dem Kunden im Rahmen des Vertrags gewährten Rechte und Lizenzen unverzüglich widerrufen; (c) innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung wird der Kunde sämtliches Material von Trackforce Valiant sowie alle Kopien davon, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, an Trackforce Valiant zurückgeben oder dieses Material auf Anweisung von Trackforce Valiant vernichten; und (d) jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei gemäß diesem Vertrag zurückgeben oder vernichten.
6.4 Fortbestand. Alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrags fortbestehen sollen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen zum geistigen Eigentum, zu Haftungsausschlüssen, zur Freistellung und zu Haftungsbeschränkungen.
6.5 Übergangsdienste. Nach Beendigung des Vertrags ist der Kunde nicht mehr berechtigt, auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen. Innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Kündigung wird Trackforce Valiant auf schriftlichen Antrag des Kunden und nach dessen Ermessen die Kundendaten, die sich auf der von Trackforce Valiant zur Erbringung der Dienste genutzten Hardware oder in den von Trackforce Valiant zur Erbringung der Dienste genutzten Systemen befinden, an den Kunden zurückgeben oder löschen oder auf andere Weise unzugänglich machen. Stellt der Kunde innerhalb dieser Frist von neunzig (90) Tagen keinen entsprechenden Antrag, erklärt er sich damit einverstanden, dass Trackforce Valiant alle Kundendaten ohne Haftung löschen darf. Darüber hinaus wird Trackforce Valiant zusätzliche Übergangsdienstleistungen erbringen, die einvernehmlich zwischen Trackforce Valiant und dem Kunden in einer Leistungsbeschreibung vereinbart werden, die einem Auftrag beigefügt wird.
7 KOSTEN
7.1 Gebühren. Der Kunde zahlt an Trackforce Valiant die in jedem Bestellformular angegebenen Gebühren und Kosten (die „Gebühren“) gemäß den darin festgelegten Zahlungsbedingungen. Reicht der Kunde bei der Eingabe eines Bestellformulars ein solches Bestellformular ein, so gilt Folgendes: a) ist ein solcher vom Kunden eingereichter Auftrag ausschließlich für dessen interne Zwecke bestimmt, und Trackforce Valiant lehnt alle Bedingungen dieses Auftrags ab und gilt künftig als diese abgelehnt habend, soweit sie die vorliegende Vereinbarung oder den jeweiligen Auftrag ergänzen oder in irgendeiner Weise im Widerspruch zu diesen stehen; diese zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen sind unwirksam; b) das Recht von Trackforce Valiant auf Erhebung der gemäß dieser Vereinbarung fälligen Gebühren wird nicht eingeschränkt; c) es handelt sich um den Gesamtbetrag der gemäß dem geltenden Bestellformular fälligen Gebühren; und d) Auf Anfrage wird Trackforce Valiant die Bestellnummer auf seinen Rechnungen angeben (ausschließlich aus administrativen Gründen), sofern der Kunde die Bestellung mindestens zehn (10) Werktage vor dem Rechnungsdatum vorlegt. Die Gebühren können Abonnementgebühren für die Dienste sowie Nutzungsgebühren umfassen, die in der Bestellung aufgeführt sind. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig, und Trackforce Valiant ist nicht verpflichtet, Rückerstattungen oder Gutschriften für nicht in Anspruch genommene Dienste, Teilmonate oder im Zusammenhang mit einer Herabstufung, Stornierung, Kündigung oder Ähnlichem zu gewähren.
7.2 Automatische jährliche Erhöhung der Gebühren. An jedem Jahrestag des Vertrags, der auf das in der Bestellung angegebene Datum des Inkrafttretens folgt, werden die in der jeweils gültigen Bestellung in Rechnung gestellten Gebühren für die Dienstleistungen und die professionellen Dienstleistungen automatisch um 5 % (fünf Prozent) oder entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den USA bzw. in der EU, je nach Fall, erhöht, wobei der jeweils höhere Wert maßgeblich ist.
7.3 Steuern; Währung. Die Gebühren und sonstigen vom Kunden zu zahlenden Beträge, die gemäß der Vereinbarung im Bestellformular aufgeführt sind, enthalten keine Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert- oder sonstigen anfallenden Steuern oder Abgaben, die zum Zeitpunkt der Zahlung hinzugerechnet werden und für deren Zahlung der Kunde allein verantwortlich ist. Die Währung der Gebühren wird in der jeweiligen Bestellung angegeben.
7.4 Rechnungsstellung und Zahlung. Trackforce Valiant erstellt eine Rechnung über alle fälligen Gebühren und sendet diese an die bei Trackforce Valiant hinterlegte Kontaktadresse des Kunden. Sofern in einer Rechnung oder im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich anders vereinbart: a) sind alle in Rechnung gestellten Beträge bei Erhalt der Rechnung fällig; und b) erfolgen alle Zahlungen per elektronischer Überweisung in der im Bestellformular angegebenen Weise (z. B. per Lastschrift oder Banküberweisung). Gibt der Kunde Kreditkartendaten an, ermächtigt er Trackforce Valiant, diese Kreditkarte mit allen im Auftrag aufgeführten Leistungen für die anfängliche Laufzeit und alle Verlängerungszeiträume zu belasten. Diese Beträge werden im Voraus in Rechnung gestellt, entweder jährlich oder gemäß einer anderen, im jeweiligen Auftrag angegebenen Abrechnungshäufigkeit. Wenn im Bestellformular festgelegt ist, dass die Zahlung auf andere Weise als per Kreditkarte erfolgt, stellt Trackforce Valiant dem Kunden die Kosten im Voraus und im Übrigen gemäß dem entsprechenden Bestellformular in Rechnung.
7.5 Zusätzliche Nutzer. Übersteigt die Nutzung der Dienste durch den Kunden die in einem Bestellformular angegebene Anzahl autorisierter Nutzer oder erfordert die Nutzung der Dienste durch den Kunden anderweitig die Zahlung zusätzlicher Gebühren (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung), so wird dem Kunden diese Nutzung in Rechnung gestellt, und der Kunde zahlt die zusätzlichen Gebühren gemäß der Vereinbarung. Alternativ kann der Kunde beschließen, Rechte für zusätzliche autorisierte Nutzer für den Zugriff auf die Dienste zu erwerben, indem er einen neuen Bestellschein mit Trackforce Valiant abschließt. Jeder neue Bestellschein entspricht dem jeweils geltenden Bestellschein.
7.6 Ausgaben. Alle zusätzlichen Ausgaben, die Trackforce Valiant im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen im Auftrag des Kunden entstehen und für die Trackforce Valiant eine Erstattung beantragt, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Kunden.
7.7 Anfechtbare Gebühren. Ist der Kunde der Ansicht, dass Trackforce Valiant ihm Gebühren nicht korrekt in Rechnung gestellt hat, muss er sich spätestens neunzig (90) Tage nach Erhalt der Rechnung von Trackforce Valiant oder nach Erhalt der Rechnung, in der der Fehler oder das Problem aufgetreten ist, an Trackforce Valiant wenden, um eine Anpassung oder eine Gutschrift zu beantragen. Im Falle einer Streitigkeit zahlt der Kunde die unbestrittenen Beträge gemäß den vorliegenden Zahlungsbedingungen, und die Parteien erörtern die strittigen Beträge in gutem Glauben, um die Streitigkeit beizulegen.
7.8 Keine Einbehaltung oder Aufrechnung; Zahlungsverzug. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gemäß dem Vertrag fälligen Beträge einzubehalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug werden gemäß dem Handelsgesetzbuch Inkassokosten in Höhe von 40 € pro Rechnung berechnet; außerdem fallen Zinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich aller Inkassokosten bis zur vollständigen Begleichung der Forderung an.
7.9 Prüfungsrecht. Nach einer schriftlichen Ankündigung von zehn (10) Tagen und während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden ist Trackforce Valiant berechtigt, die Aufzeichnungen des Kunden über die Nutzung der Dienste durch den Kunden direkt oder über einen Dritten zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Kunde die Vereinbarung einhält. Der Kunde zahlt Trackforce Valiant die ausstehenden Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Übermittlung der Ergebnisse der Überprüfung.
7.10 Aussetzung der Dienste wegen Nichtzahlung der Gebühren. Bei ausstehenden Gebühren seitens des Kunden behält sich Trackforce Valiant das Recht vor, den Zugang und die Nutzung der Dienste und der mobilen App durch den Kunden, einschließlich der Dienste mit Schutzmodulen für allein arbeitende Mitarbeiter, gemäß den vorliegenden Bestimmungen auszusetzen. Bei Nichtzahlung der Gebühren wird Trackforce Valiant dem Kunden eine Frist von zehn (10) Tagen einräumen, um die Nichtzahlung zu beheben. Wird die Nichtzahlung nicht innerhalb der Frist von zehn (10) Tagen behoben, behält sich Trackforce Valiant das Recht vor, den Zugang und die Nutzung der Dienste und der mobilen App durch den Kunden automatisch und ohne weitere Benachrichtigung des Kunden auszusetzen. Die Dienste werden innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Betrags auf unserem Bankkonto wiederhergestellt.
8 EIGENTUMSRECHTE
8.1 Eigentumsrechte von Trackforce Valiant. Trackforce Valiant (bzw. gegebenenfalls seine Lizenzgeber) behält alle Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) an und in Bezug auf: a) die Dienste, die mobile App, die Websites (sofern diese Trackforce Valiant gehören) und die Trackforce Valiant-Technologie (einschließlich aller darin enthaltenen Daten, Inhalte und sonstigen Informationen und Materialien mit Ausnahme der Kundendaten); b) alle sonstigen Elemente, die von Trackforce Valiant gemäß der Vereinbarung bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden; sowie c) alle Überarbeitungen, Fehlerbehebungen, Verbesserungen, Anpassungen, Übersetzungen, abgeleitete Werke, Änderungen oder neuen Versionen der unter den vorstehenden Absätzen a) und b) genannten Elemente. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Dienste als Online-Hosting-Lösung angeboten werden und dass der Kunde keinen Anspruch auf eine Kopie des den Diensten zugrunde liegenden Quellcodes hat. Es werden keine Lizenzen für die Dienste gewährt, weder stillschweigend noch anderweitig, und dem Kunden wird gemäß der Vereinbarung lediglich das Recht zum Zugriff auf die Dienste eingeräumt.]
8.2 Eigentum des Kunden und Lizenzen. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) in Bezug auf die Kundendaten und alle Markenelemente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Logos des Kunden), die mit Genehmigung des Kunden verwendet werden, damit Trackforce Valiant diese in die Dienste einbinden kann (das „Markenimage des Kunden“). Der Kunde gewährt Trackforce Valiant ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies, unwiderrufliches und vollständig freigestelltes Recht, die Kundendaten und das Markenimage des Kunden zur Erbringung der Dienste zu nutzen, zu verarbeiten und zu übermitteln. Trackforce Valiant kann die Nutzung der Dienste durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer aus der Ferne überwachen und Metadaten sowie andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung der Dienste in Bezug auf den Kunden und seine autorisierten Nutzer (die „Metadaten“) erfassen und analysieren, und kann anonymisierte und aggregierte Versionen der Kundendaten erstellen (d. h., wobei keine bestimmten Personen identifiziert werden, die „nicht identifizierbaren Kundendaten“). Während und nach der Laufzeit des Vertrags gewährt der Kunde Trackforce Valiant ein nicht ausschließliches, unbefristetes, weltweites, gebührenfreies, unwiderrufliches und vollständig freigestelltes Recht: (a) die Metadaten und nicht identifizierbaren Kundendaten zu nutzen, zu verarbeiten und zu übermitteln, um die Dienste zu verbessern sowie für andere Zwecke der Entwicklung, Diagnose und Fehlerbehebung im Zusammenhang mit den Diensten und anderen Angeboten von Trackforce Valiant; und (b) die Metadaten und nicht identifizierbaren Kundendaten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit offenzulegen.
8.3 Anmerkungen. Wenn der Kunde Trackforce Valiant (auf welchem Weg auch immer) Verbesserungsvorschläge zu einem der Dienste oder Produkte von Trackforce Valiant oder zu den Aktivitäten von Trackforce Valiant im Allgemeinen (zusammenfassend als „Feedback“ bezeichnet) übermittelt, stehen Trackforce Valiant alle Rechte, Ansprüche und Interessen in Bezug auf das Feedback zu, und Trackforce Valiant ist berechtigt, das Feedback uneingeschränkt zu nutzen. Der Kunde tritt hiermit unwiderruflich alle Rechte, Ansprüche und Interessen in Bezug auf die Rückmeldungen an Trackforce Valiant ab und erklärt sich bereit, Trackforce Valiant jede Unterstützung zu gewähren, die Trackforce Valiant zur Dokumentation, Durchsetzung und Wahrung seiner Rechte an den Rückmeldungen benötigt. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er durch die Übermittlung von Kommentaren an Trackforce Valiant unter keinen Umständen Anspruch auf eine Vergütung oder Rückerstattung jeglicher Art seitens Trackforce Valiant hat.
9 LIZENZ FÜR MOBILE ANWENDUNGEN UND DAMIT VERBUNDENE BESTIMMUNGEN
9.1 Lizenz für die mobile Anwendung. Die mobile App wird lizenziert und nicht verkauft. Trackforce Valiant gewährt dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern für die Laufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht und die Lizenz, die mobile App auf ein mobiles Gerät herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen, und zwar ausschließlich zur Nutzung gemäß diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie gemäß den Nutzungsbestimmungen, die in den Apple-Multimedia-Dienstleistungsbedingungen für die mobile App für iOS oder den Google Play-Nutzungsbedingungen für die mobile App für Android festgelegt sind.
9.2 iOS-App. Wird die App dem Kunden oder den autorisierten Nutzern über den App Store von Apple Inc. (Apple Inc. einschließlich aller ihrer verbundenen Unternehmen, „Apple“), gelten zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Bezug auf die mobile App die folgenden Bestimmungen: a) Die Parteien erkennen an, dass diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und Trackforce Valiant geschlossen werden und nicht mit Apple. Die Haftung in Bezug auf die mobile App und deren Inhalte richtet sich nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen; b) Der Kunde oder ein autorisierter Nutzer darf die mobile App nur auf einem iPhone oder iPad nutzen, das ihm gehört oder über das er die Kontrolle hat; c) Der Kunde und Trackforce Valiant erkennen an, dass Apple keinerlei Verpflichtung hat, Wartungs- oder Supportleistungen in Bezug auf die mobile App zu erbringen; d) sollte die mobile App einer geltenden Gewährleistung nicht entsprechen, kann der Kunde Apple darüber informieren, und Apple erstattet den Kaufpreis der mobilen App (sofern zutreffend). Mit Ausnahme des Vorstehenden hat Apple, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, keine weiteren Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die mobile App, und alle sonstigen Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die auf die Nichteinhaltung einer Gewährleistung zurückzuführen sind, unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen; e) Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der mobilen App hinsichtlich der Produkthaftung, der Nichteinhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, des Verbraucherschutzes oder ähnlicher Rechtsvorschriften unterliegen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen, und Apple haftet nicht für solche Ansprüche; f) Jede Forderung eines Dritten, wonach die mobile App oder der Besitz und die Nutzung der mobilen App durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt, unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen, und Apple ist nicht für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Freistellung im Zusammenhang mit einer solchen Forderung wegen Verletzung geistigen Eigentums verantwortlich; g) Der Kunde versichert und garantiert, dass weder er selbst noch seine verbundenen Unternehmen oder einer seiner autorisierten Nutzer: (i) in einem Land ansässig ist, gegen das die US-Regierung ein Embargo verhängt hat oder das von der US-Regierung als Land eingestuft wurde, das den Terrorismus unterstützt; noch (ii) auf einer Liste der US-Regierung mit gesperrten oder eingeschränkten Parteien aufgeführt ist; h) Der Kunde kann sich bezüglich aller Mitteilungen, Fragen, Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit der mobilen App schriftlich an Trackforce Valiant unter den im Abschnitt „Mitteilungen“ dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen angegebenen Adressen wenden; i) Apple ist ein Drittbegünstigter dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Bezug auf die mobile App und kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen; und j) sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit den geltenden Vorgaben von Apple bezüglich der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung der App oder den Nutzungsbedingungen des App Stores ab dem Datum des Inkrafttretens unvereinbar sein oder im Widerspruch dazu stehen, gelten hinsichtlich dieser Unvereinbarkeit oder dieses Widerspruchs die Bestimmungen der Anweisungen von Apple bezüglich der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung der App oder der Nutzungsbedingungen des App Stores, je nach Fall.
9.3 Android-App. Wird die App dem Kunden oder den autorisierten Nutzern über den Play Store von Google Inc. (Google Inc. einschließlich aller ihrer verbundenen Unternehmen, „Google“), gelten zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Bezug auf die mobile App die folgenden Bedingungen: (a) Der Kunde erkennt an, dass Google nicht für die Bereitstellung von Supportleistungen für die mobile App verantwortlich ist; und (b) sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen von Google Play zum Zeitpunkt der Annahme dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen stehen, so gelten hinsichtlich dieses Widerspruchs die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen von Google Play.
10 VERTRAULICHKEIT UND DATENVERARBEITUNG
Le Client accepte (au nom du Client et au nom de chaque Utilisateur autorisé) l’accès, l’utilisation, la collecte, le stockage et la divulgation par Trackforce Valiant des Renseignements personnels du Client et de chaque Utilisateur autorisé aux fins autorisées par la Convention. Le Client comprend que les Renseignements personnels, y compris les Renseignements personnels des Utilisateurs autorisés, seront traités conformément à la politique de confidentialité de Trackforce Valiant qui se trouve à l’adresse https://www.trackforce.com/fr/ (la « Politique de confidentialité »). En concluant la Convention, le Client accepte par la présente de se conformer à l’Addendum sur le traitement des données de Trackforce Valiant situé à l’adresse https://www.trackforce.com/fr/ (l’« ATD »), qui est incorporé par référence dans les présentes.
11 VEREINBARUNG ÜBER DEN FÖRDERUNGSUMFANG
Trackforce Valiant déploiera des efforts raisonnables pour fournir les Services conformément à l’Accord de niveau de soutien situé à l’adresse https://www.trackforce.com/legal/accord-de-niveau-de-soutien/, qui est intégré par référence aux présentes.
12 ACCORD DE SERVICES DE PAIE
Dans le cas où le Client s’abonne pour utiliser les services de paie de Trackforce Valiant, le Client accepte d’être lié par l’« Addendum Trackforce Valiant sur les services de paie » situé à l’adresse https://www.trackforce.com/legal/hcm-terms/, qui est intégré par référence aux présentes.
13 GEGENSEITIGER AUSTAUSCH VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
13.1 Definition von vertraulichen Informationen. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“: a) im Falle von Trackforce Valiant: (i) alle Geschäftsgeheimnisse, das Know-how, die Software, Software-Updates und -Verbesserungen sowie sonstige finanzielle, geschäftliche oder technische Informationen von Trackforce Valiant oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer, Lieferanten und Subunternehmer, die von Trackforce Valiant oder in dessen Namen im Zusammenhang mit der Vereinbarung offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden; (ii) die Bestimmungen der Vereinbarung; und (iii) die nicht öffentlichen Aspekte der Websites von Trackforce Valiant und deren Betrieb, die Trackforce-Valiant-Technologie und die Dienste, die mobile App sowie die von Trackforce Valiant erbrachten professionellen Dienstleistungen, ebenso wie die geschäftlichen und technischen Informationen und Daten von Trackforce Valiant; b) im Falle des Kunden die nicht öffentlichen Kundendaten sowie die nicht öffentlichen Aspekte der Technologie, der Computerprogramme und der geschäftlichen und technischen Informationen und Daten des Kunden; und c) im Falle beider Parteien alle sonstigen Informationen, die von einer Partei (dem „Eigentümer“) an die andere Partei (den „Empfänger“) weitergegeben werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund der Umstände der Offenlegung vertraulich behandelt werden müssen. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen (mit Ausnahme personenbezogener Daten), die: a) sich zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle des Empfängers befinden, ohne dass Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzung oder Offenlegung bestehen; b) ohne rechtswidriges Handeln des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden; c) vom Empfänger von einem Dritten erhalten wurden, der zur Weitergabe dieser Informationen ohne Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer berechtigt ist; oder d) von einer Partei unabhängig entwickelt wurden, wie aus deren schriftlichen und datierten Aufzeichnungen hervorgeht, und ohne dass dabei gegen die Vereinbarung verstoßen wurde.
13.2 Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung nutzen und wird diese vertraulichen Informationen vor einer Weitergabe an Dritte schützen, wobei er denselben Sorgfaltsgrad anwendet, den er zum Schutz seiner eigenen geschützten Informationen von vergleichbarer Bedeutung anwendet, in jedem Fall jedoch mindestens einen angesichts der Art der vertraulichen Informationen angemessenen Sorgfaltsgrad. Der Empfänger darf die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen vertraulichen Informationen nur insoweit offenlegen, als dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Ausübung seiner Rechte aus der Vereinbarung angemessen erforderlich ist, und nur gegenüber seinen Mitarbeitern, Beauftragten und Subunternehmern, die zu diesen Zwecken Kenntnis davon benötigen und durch unterzeichnete Vereinbarungen zum Schutz der erhaltenen vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung und Offenlegung verpflichtet sind.
13.3 Ausnahmen. Jeder Empfänger ist, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, berechtigt, die vertraulichen Informationen des Eigentümers offenlegen, soweit dies von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangt wird oder anderweitig gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist (vorausgesetzt, der Empfänger muss den Eigentümer zuvor in angemessener Frist über die Offenlegung informieren, damit der Eigentümer die Möglichkeit hat, die von ihm gewünschten Maßnahmen zu ergreifen, um diese Offenlegung anzufechten oder eine Schutzanordnung zu beantragen). Darüber hinaus darf jeder Empfänger, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist, vertrauliche Informationen über den Eigentümer offenlegen: a) gegenüber seinen professionellen Beratern, soweit erforderlich, um diesen Personen oder Einrichtungen die Erbringung professioneller Beratungsleistungen zu ermöglichen; und b) an potenzielle autorisierte Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger, jedoch nur in dem Umfang, der im Rahmen einer möglichen Unternehmenstransaktion im Zusammenhang mit den Geschäften oder Vermögenswerten des Empfängers erforderlich ist; vorausgesetzt, dass diese Person oder Einrichtung in jedem Fall Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese vertraulichen Informationen unterliegt, die nicht weniger streng sind als die in diesem Artikel 12 enthaltenen.
13.4 Rückgabe/Vernichtung vertraulicher Informationen. Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung oder auf vorherige Aufforderung des Eigentümers hin hat der Empfänger nach Ermessen des Eigentümers die vertraulichen Informationen des Eigentümers zurückzugeben oder zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt als vereinbart, dass die IT-Systeme des Empfängers die vertraulichen Informationen des Eigentümers automatisch sichern können. Soweit durch diese IT-Sicherungsverfahren Kopien dieser vertraulichen Informationen erstellt werden, darf der Empfänger diese Kopien in seinen IT-Speichersystemen zur Archivierung oder Sicherung für den Zeitraum aufbewahren, für den diese Archive oder Sicherungskopien vom Empfänger üblicherweise aufbewahrt werden. Alle archivierten oder gesicherten vertraulichen Informationen unterliegen den gemäß der Vereinbarung weiterhin geltenden Vertraulichkeitsbeschränkungen.
14 ERKLÄRUNGEN UND ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN
14.1 Der Kunde erklärt und versichert gegenüber Trackforce Valiant und verpflichtet sich gegenüber Trackforce Valiant, dass die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie die Nutzung der Dienste und der mobilen Anwendung (durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer) gegen keine geltenden Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
14.2 Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber Trackforce Valiant und verpflichtet sich gegenüber Trackforce Valiant, dass die Unterzeichnung, die Übergabe und die Erfüllung des Vertrags: (a) im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Befugnisse liegen; (b) durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgänge ordnungsgemäß genehmigt wurden; und (c) nicht gegen ein für den Kunden geltendes Urteil oder eine sonstige Entscheidung, einen Vertrag, eine Vereinbarung oder eine sonstige Verpflichtung verstoßen, keinen Verstoß gegen diese darstellen und mit diesen weder jetzt noch in Zukunft unvereinbar sind.]
14.3 Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber Trackforce Valiant und verpflichtet sich gegenüber Trackforce Valiant, dass: a) die Kundendaten frei von Viren, Trojanern und vergleichbaren Elementen sind, die die von Trackforce Valiant genutzten Systeme oder Softwareprogramme beschädigen könnten; b) für die Nutzung der Dienste und der mobilen App durch autorisierte Nutzer (einschließlich der Geolokalisierungs- und GPS-Tracking-Funktionen über die mobile App); und c) hinsichtlich der in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten hat der Kunde alle erforderlichen Benachrichtigungen und Offenlegungen (einschließlich derjenigen jedes autorisierten Nutzers) vorgenommen, alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen von betroffenen Dritten eingeholt und verfügt im Übrigen in jeweils gemäß den geltenden Gesetzen, um Trackforce Valiant die Bereitstellung der Dienste und der mobilen App zu ermöglichen, einschließlich in Bezug auf den Zugriff, die Erhebung, die Nutzung, die Offenlegung, die Verarbeitung, die Speicherung und die Übermittlung personenbezogener Daten durch oder an Trackforce Valiant sowie an oder von allen betroffenen Dritten gemäß dieser Vereinbarung.
15 ERKLÄRUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN VON TRACKFORCE VALIANT
15.1 Trackforce Valiant erklärt und gewährleistet gegenüber dem Kunden und verpflichtet sich ihm gegenüber, dass: (a) es rechtlich befugt ist, den Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen; und (b) dass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen weder gegen für Trackforce Valiant geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt noch einen Verstoß gegen Vereinbarungen zwischen Trackforce Valiant und Dritten zur Folge hat.
15.2 Trackforce Valiant erklärt und gewährleistet gegenüber dem Kunden und verpflichtet sich ihm gegenüber, dass die Unterzeichnung, die Übergabe und die Erfüllung des Vertrags: (a) im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Befugnisse liegen; (b) durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgänge ordnungsgemäß genehmigt wurden; und (c) nicht gegen ein für Trackforce Valiant geltendes Urteil oder eine sonstige Entscheidung, einen Vertrag, eine Vereinbarung oder eine sonstige Verpflichtung verstoßen, keinen Verstoß gegen diese darstellen und mit diesen weder jetzt noch in Zukunft unvereinbar sind.
15.3 Trackforce Valiant versichert und gewährleistet gegenüber dem Kunden und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass Trackforce Valiant zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und nach bestem Wissen und Gewissen berechtigt ist, die in der Vereinbarung festgelegten Rechte zu gewähren.
16 BESCHRÄNKTE GARANTIE
Trackforce Valiant erklärt und garantiert, dass die Dienste und die mobile Anwendung: a) allen wesentlichen operativen Funktionen entsprechen, die in der jeweiligen Bestellung beschrieben sind; und b) mithilfe einer handelsüblichen Virenerkennungsmethode getestet wurden und auf der Grundlage dieser Tests keine Viren, Würmer, Trojaner, Web-Bugs, Zeitbomben, „Spyware“ “ oder andere schädliche oder eingreifende Codes oder Komponenten enthalten (die „beschränkte Garantie“), vorausgesetzt, der Kunde informiert Trackforce Valiant unverzüglich schriftlich über jede Nichtkonformität. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden im Falle eines Verstoßes gegen die eingeschränkte Gewährleistung besteht nach Ermessen von Trackforce Valiant darin, die nicht konformen Dienste auf Kosten von Trackforce Valiant zu beheben oder die vom Kunden für die nicht konformen Dienste gezahlten Gebühren anteilig ab dem Datum zu erstatten, an dem Trackforce Valiant über diese Nichtkonformität informiert wurde.
17 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
TRACKFORCE VALIANT ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE DIENSTE VON TRACKFORCE VALIANT ODER DIE MOBILE APP UNUNTERBROCHEN, SICHER ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER WERDEN; NOCH ÜBERNIMMT ES IRGENDEINE GARANTIE HINSICHTLICH DER ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ERZIELT WERDEN KÖNNEN. MIT AUSNAHME DER IN DEN ARTIKELN 14 UND 15 AUSDRÜCKLICH VORGESEHENEN FÄLLE GELTEN FÜR DIE DIENSTE, DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN, die mobile App sowie alle anderen Produkte und Dienstleistungen, die TrackForce Valiant dem Kunden zur Verfügung stellt, und alle Dienstleistungen, Software, Ausrüstung, Hardware, Daten und Inhalte von Drittanbietern werden „wie besehen “ und „NACH VERFÜGBARKEIT“ bereitgestellt. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT TRACKFORCE VALIANT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG UND BEDINGUNG AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH ERTEILT WURDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND MARKTGÄNGIGKEIT, KOMPATIBILITÄT, EIGENTUM, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SICHERHEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, QUALITÄT, INTEGRATION ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE VERWENDUNG SOWIE JEGLICHE ANDERE GARANTIE ODER BEDINGUNG, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER DEM NORMALEN GESCHÄFTSABLAUF ERGIBT. OHNE DIE ALLGEMEINE GÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT TRACKFORCE VALIANT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG AB, NACH DER DIE DEM KUNDEN IM RAHMEN DERNUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN, DER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DER MOBILEN APP (GANZ ODER TEILWEISE) DEM KUNDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DATEN ODER INFORMATIONEN RICHTIG SIND ODER AUF DIE SICH DER KUNDE FÜR IRGENDWELCHE ZWECKE VERLASSEN KÖNNTE ODER SOLLTE.
18 HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN BEZUG AUF AKTIEN UND TECHNOLOGIE VON DRITTANBIETERN
Trackforce Valiant hat keine Kontrolle über den Datenfluss zur oder von der Trackforce Valiant-Technologie und anderen Teilen des Internets und kann diesen auch nicht kontrollieren. Ein solcher Datenfluss hängt von der Leistungsfähigkeit der Internetdienste ab, die von Dritten bereitgestellt oder kontrolliert werden. Gelegentlich können Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten die Verbindungen des Kunden zum Internet (oder zu Teilen des Internets) beeinträchtigen oder unterbrechen. Obwohl Trackforce Valiant wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für angemessen hält, um solche Ereignisse zu beheben und zu vermeiden, kann Trackforce Valiant nicht garantieren, dass solche Ereignisse nicht eintreten werden. TRACKFORCE VALIANT LEHNT JEGLICHE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS DER LEISTUNG ODER DER NICHTERFÜLLUNG DER INTERNETDIENSTE, DER SOFTWARE, VERBUNDENER SYSTEME ODER VON DRITTEN (EINSCHLIESSLICH DES KUNDEN) BEREITGESTELLTER ODER GESTEUERTER SYSTEME, DIE KEINE UNTERAUFTRAGNEHMER VON TRACKFORCE VALIANT SIND. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, HAFTET TRACKFORCE VALIANT NICHT FÜR SOFTWARE ODER SYSTEME VON DRITTANBIETERN (EINSCHLIESSLICH DER DES KUNDEN) (EINSCHLIESSLICH DER TECHNOLOGIE VON DRITTANBIETERN), DIE VOM KUNDEN FÜR DEN ZUGRIFF AUF UND DIE NUTZUNG DER DIENSTE VERWENDET WERDEN.
19 HAFTUNGSFREISTELLUNG
19.1 Durch Trackforce Valiant. Trackforce Valiant wird den Kunden, seine Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, verbundenen Unternehmen, Beauftragten, Subunternehmer, Rechtsnachfolger und Rechtsnachfolger gegen jegliche Verluste (einschließlich Schäden, Rückforderungen, Ausfälle, Zinsen, Strafen und Rechtskosten), die sich aus einer Forderung Dritter gegen den Kunden ergeben, wonach die Nutzung der Dienste oder der mobilen App durch den Kunden oder seine autorisierten Nutzer ein Recht an geistigem Eigentum eines Dritten verletzt; vorausgesetzt, Trackforce Valiant wird unverzüglich nach Geltendmachung einer solchen Forderung gegenüber dem Kunden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Trackforce Valiant übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung, wenn die Forderung zurückzuführen ist auf: a) jegliche Veränderung oder Modifikation der Dienste oder der mobilen App durch den Kunden oder einen von Trackforce Valiant nicht autorisierten Dritten; b) einer Kombination der Dienste oder der mobilen Anwendung des Kunden mit verbundenen Systemen oder Software bzw. Technologien, die nicht von Trackforce Valiant bereitgestellt wurden; oder c) einer Nutzung der Dienste oder der mobilen Anwendung durch den Kunden, die gemäß dem Vertrag untersagt ist oder über den Nutzungsrahmen hinausgeht, für den die Dienste oder die mobile Anwendung bestimmt sind.
19.2 Durch den Kunden. Der Kunde wird Trackforce Valiant, seine Mitarbeiter, Führungskräfte, Verwaltungsratsmitglieder, verbundenen Unternehmen, Beauftragten, Subunternehmer, Rechtsnachfolger und Rechtsnachfolger von jeglichen Verlusten (einschließlich Schäden, Rückforderungen, Ausfällen, Zinsen, Vertragsstrafen und Rechtskosten) freistellen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: a) den Kundendaten; b) der Nichteinhaltung einer der Verpflichtungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung; oder c) der Nutzung der Dienste (oder eines Teils davon) durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer in Verbindung mit Software, Anwendungen oder Diensten Dritter, die nicht von Trackforce Valiant bereitgestellt werden.
19.3 Schadensersatzverfahren. Die entschädigte Partei wird uneingeschränkt mit der zur Entschädigung verpflichteten Partei bei der Abwehr aller Ansprüche zusammenarbeiten, die von der zur Entschädigung verpflichteten Partei gemäß ihren Entschädigungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung abgewehrt werden. Die zur Entschädigung verpflichtete Partei wird einen solchen Anspruch nicht begleichen, der die entschädigte Partei zu einer Verpflichtung verpflichten würde (mit Ausnahme der von der zur Entschädigung verpflichteten Partei übernommenen Zahlung oder der Einstellung der Nutzung von gefälschten Materialien) oder ein Schuldeingeständnis der entschädigten Partei erfordern würde, ohne dass zuvor die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei vorliegt.
20 MÖGLICHKEITEN BEI ANSPRÜCHEN WEGEN VERLETZUNG VON GEISTIGEM EIGENTUMUnbeschadet der Verpflichtungen von Trackforce Valiant gemäß Artikel 18.1 gilt Folgendes: Wird dem Kunden oder einem autorisierten Nutzer untersagt, die Dienste oder die mobile App zu nutzen, oder ist Trackforce Valiant der Ansicht, dass die Dienste oder die mobile App Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung geistigen Eigentums sein könnten, kann Trackforce Valiant nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: a) für den Kunden das Recht erwirken, die Dienste weiterhin zu nutzen; b) die Dienste oder die mobile Anwendung ersetzen oder ändern, um sie nicht mehr rechtsverletzend zu machen; vorausgesetzt jedoch, dass die Dienste und die mobile Anwendung weiterhin im Wesentlichen den im jeweiligen Bestellformular enthaltenen Beschreibungen und Spezifikationen entsprechen; oder c) den Vertrag kündigen; in diesem Fall erstattet Trackforce Valiant dem Kunden die von ihm für noch nicht erbrachte Dienste gezahlten Gebühren. Dieser Artikel 19 und Artikel 18.1 legen die ausschließliche Haftung von Trackforce Valiant gegenüber dem Kunden sowie den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter durch die mobile App oder die Dienste fest.
21 AUSSCHLUSS BESTIMMTER SCHÄDEN IN
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER EINEM BEFUGTEN NUTZER FÜR: A) ALLE INDIREKTEN, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN; B) DEN VERLUST VON EINSPARUNGEN, GEWINNEN, DATEN, NUTZUNG ODER FIRMENWERT; C) BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN; D) KOSTEN FÜR DEN ERWERB VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER E) SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
22 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
22.1 In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung einer der Parteien, sofern zutreffend, einschließlich der Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, den Betrag der an Trackforce Valiant gezahlten und zu zahlenden Gebühren für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten vor dem Zeitpunkt, zu dem eine solche Haftung entsteht.
22.2 Die Parteien erkennen an, dass die Bestimmungen des § 20 und dieses § 21 von ihnen ausgehandelt wurden, eine gerechte Risikoverteilung widerspiegeln und eine wesentliche Grundlage ihrer Verhandlungen darstellen und dass sie auch ohne Gegenleistung oder ausschließlichen Rechtsbehelf weiterhin in vollem Umfang gültig und anwendbar bleiben.
22.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die in den Artikeln 1217, 1222 und 1223 des französischen Zivilgesetzbuchs genannten Rechte auf Nachbesserung und Preisminderung im Rahmen dieses Vertrags keine Anwendung finden und nicht zur Verfügung stehen.
23 AVIS
Mitteilungen, die an eine der Parteien gesendet werden, werden wirksam, sobald sie persönlich oder per E-Mail zugestellt wurden, einen Tag nach dem Versand per 24-Stunden-Kurierdienst oder fünf Tage nach dem Versand per frankiertem Erstklassebrief an die offizielle Kontaktperson, die von der Partei, an die die Mitteilung gerichtet ist, benannt wurde. Mitteilungen müssen schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen und wie folgt versendet werden:
(i) an Trackforce Valiant unter der im Abschnitt „Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand “ angegebenen Adresse.
Für Frankreich und die Schweiz sind die Stellungnahmen an folgende Adresse zu senden: [email protected]
Für Südafrika sind die Stellungnahmen an folgende Adresse zu senden: [email protected]
Für den Rest der Welt sind die Bewertungen an folgende Adresse zu senden: [email protected]
(ii) an den Kunden, und zwar an die aktuelle Post- oder E-Mail-Adresse, die in der Kundenakte von Trackforce Valiant hinterlegt ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten gegenüber Trackforce Valiant während der gesamten Laufzeit des Vertrags stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Kündigung dieses Vertrags oder mit jeglichen Ansprüchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsverletzungen, Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche) – mit Ausnahme von Mahnungen wegen Nichtzahlung und sofern in diesem Vertrag oder in einem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – nicht per E-Mail übermittelt werden. Trackforce Valiant kann seine Kontaktdaten ändern, indem es die neuen Kontaktdaten auf den Websites veröffentlicht oder den Kunden darüber in Kenntnis setzt.
24 ABTRETUNG
Keine der Parteien darf den Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden ist Trackforce Valiant berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden im Rahmen der Übertragung oder des Verkaufs der gesamten oder nahezu gesamten Geschäftstätigkeiten oder Vermögenswerte dieser Partei an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten abzutreten, sei es durch Fusion, Aktienverkauf, Verkauf, Umstrukturierung, Schenkung von Vermögenswerten oder auf andere Weise. Vorbehaltlich des ersten Satzes sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für diese und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und autorisierten Rechtsnachfolger verbindlich und gelten zu deren Gunsten. Jeder Versuch einer Abtretung, der nicht im Einklang mit diesem Artikel 23 steht, ist null und nichtig.
25 HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen, die durch Ereignisse oder Umstände verursacht werden, die sich der zumutbaren Kontrolle der Parteien entziehen, einschließlich Fällen höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Rechtsprechung, staatlicher Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskonflikte, Stürme oder andere Naturkatastrophen, Blockaden, Embargos, Aufstände, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit (einschließlich Pandemien und Epidemien), Terrorakte, kriminelle Handlungen Dritter, Ausfälle oder Verzögerungen bei Internetdiensten, die Nichtverfügbarkeit oder Änderung von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastrukturen oder Websites Dritter durch Dritte. Höhere Gewalt befreit die betroffene Partei nur in dem Umfang und für die Dauer von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, in dem und solange sie an deren Erfüllung gehindert ist. Die von einem Fall höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die sich aus dieser Situation ergebenden nachteiligen Auswirkungen so weit wie möglich zu mildern. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig Tage an und ist dadurch eine der Parteien nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen zu erfüllen, kann die andere Partei die betreffenden Dienstleistungen vollständig kündigen, ohne dass die betroffene Partei Anspruch auf Entschädigung hat.
26 TAUCHER
26.1 Streitbeilegung. Jede Partei verpflichtet sich, vor der Einleitung jeglicher gerichtlicher Schritte (mit Ausnahme von einstweiligen Rechtsmitteln, wie nachstehend ausdrücklich dargelegt) die andere Partei schriftlich über den oder die konkreten Streitpunkte zu informieren (und dabei auf die einschlägigen Bestimmungen der Vereinbarung zwischen den Parteien zu verweisen, gegen die angeblich verstoßen wurde). Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Mitteilung werden die sachkundigen Führungskräfte der Parteien mindestens eine Sitzung (persönlich oder per Video- oder Telefonkonferenz) abhalten, um in gutem Glauben zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf informelle Verhandlungen, Mediation oder Schiedsverfahren, es sei denn, dies ist zur Vorbereitung oder Durchführung dieser Streitbeilegungsverfahren erforderlich oder gesetzlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung anders vorgeschrieben. Die in diesem Artikel genannten Streitbeilegungsverfahren gelten nicht für Ansprüche, die Gegenstand einer Entschädigung gemäß Artikel 18 (Entschädigung) sind, oder bevor eine Partei einen vorläufigen Rechtsbehelf im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Veruntreuung oder Eigentumsrechten an geistigem Eigentum, Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen beantragt.
26.2 Verzicht. Der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung eines Verstoßes oder einer Nichterfüllung gemäß einer Bestimmung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung späterer Verstöße oder Nichterfüllungen gemäß derselben oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung, und jede Verzögerung oder Unterlassung seitens einer der Parteien bei der Ausübung oder Geltendmachung eines Rechts oder Rechtsmittels, das ihr gemäß den vorliegenden Bestimmungen zusteht oder geltend gemacht werden könnte, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel.
26.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung aus der Vereinbarung gestrichen, während alle übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben.
26.4 Beziehung zwischen den Parteien. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass sie ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, ein Vertretungsverhältnis, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien begründet. Keine der Parteien und auch keine Beauftragten einer der Parteien sind in irgendeiner Weise befugt, die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu verpflichten, und das Verhältnis zwischen den Parteien ist und bleibt zu jeder Zeit das von unabhängigen Unternehmern. Obwohl die mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden vertraglich verbundene Einheit von Trackforce Valiant die volle Verantwortung für alle Verpflichtungen von Trackforce Valiant gemäß dieser Vereinbarung trägt, vereinbaren die Parteien, dass bestimmte Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung von anderen verbundenen Unternehmen von Trackforce Valiant erfüllt werden können.
26.5 Öffentliche Bekanntmachungen. Trackforce Valiant ist berechtigt, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen oder sonstige öffentliche Bekanntmachungen bezüglich der Vereinbarung zu machen, den Namen des Kunden als Kundenreferenz zu verwenden oder die Marken des Kunden in den Kundenlisten von Trackforce Valiant oder in sonstigen Materialien zu verwenden.
26.6 Überschriften; Auslegung. Die in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der Vereinbarung. Der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken“.
26.7 Änderungen der Vereinbarung. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, sind Änderungen oder Ergänzungen einer Bestimmung der Vereinbarung nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Trackforce Valiant und des Kunden unterzeichnet werden.
26.8 Gesamtheit der Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich zusätzlicher Trackforce Valiant-Vereinbarungen oder der durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogenen Bedingungen von Drittanbietern, stellt die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung dar und ersetzt: (a) alle früheren oder gleichzeitigen, mündlichen oder schriftlichen Erklärungen, Gespräche, Vorschläge, Verhandlungen, Bedingungen, Mitteilungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands, sofern nicht anders angegeben; und (b) alle bisherigen Geschäftsgepflogenheiten und Branchengepflogenheiten. Der Kunde ist zudem an alle sonstigen geltenden Bedingungen oder Richtlinien von Trackforce Valiant gebunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzungsbedingungen der API, die ATD-Support-Level-Vereinbarung und den Trackforce Valiant-Nachtrag zu Gehaltsabrechnungsdienstleistungen.
26.9 Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Trackforce Valiant-Gesellschaft, die diesen Vertrag abschließt, die Adresse, an die der Kunde Mitteilungen gemäß diesem Vertrag zu richten hat, sowie das Recht, das für alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten gilt, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, hängen vom Wohnsitz des Kunden ab. Jede Klage, jeder Rechtsstreit oder jedes Gerichtsverfahren, das sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit in Zusammenhang steht, wird ausschließlich vor dem oder den zuständigen Gerichten, wie nachstehend angegeben, verhandelt und entschieden, und jede Vertragspartei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in Bezug auf eine solche Klage, einen solchen Rechtsstreit oder ein solches Gerichtsverfahren. Diese Zuständigkeit hindert Trackforce Valiant nicht daran, im Falle einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder von Vertraulichkeitsverpflichtungen bei jedem zuständigen Gericht in jeder geeigneten Gerichtsbarkeit eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Der Kunde und Trackforce Valiant schließen ausdrücklich die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus, und alle Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Übereinkommens finden weder auf die Vereinbarung noch auf die Nutzung der Dienste noch auf daraus entstehende Streitigkeiten Anwendung.
| Wenn der Kunde seinen Wohnsitz hat in: | Die Einheit „Trackforce Valiant“, die diesen Vertrag abschließt, ist: | Stellungnahmen sind zu richten an: | Es gilt folgendes Recht: | Die ausschließlich zuständigen Gerichte sind: |
| Frankreich | Alpha System SAS | 40, Rue du Colisée, 75008 Paris [email protected] | Französisches Recht | Handelsgericht Paris |
| Schweiz | Bear Software GmbH | Postfach 393 2800 Delémont 1 [email protected] | Schweizer Recht | Schweizer Handelsgericht |
| Südafrika | Trackforce PTY | Pendoring Office Park, Einheit 1, 299 Pendoring Rd, 2195 Blackheath [email protected] | Südafrikanisches Recht | Handelsgericht Johannesburg |
| Vereinigtes Königreich | Trackforce Valiant Limited | 17 Sandy Lane, Codsall, Wolverhampton, West Midlands, WV8 1EN [email protected] | Gesetz des Vereinigten Königreichs | Handelsgericht London |
| Rest der Welt | Guardtek Sarl | 6, Rue Henri Schnadt L-2530 Luxembourg [email protected] | Luxemburgisches Recht | Handelsgericht Luxemburg |