Vertrag Trackforce Valiant SaaS (Schweiz 2021)
Vertrag Trackforce Valiant SaaS
Aktualisiert am 12. Mai 2021
- Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1. September 2022
- Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1. Mai 2018
Der vorliegende Trackforce Valiant SaaS-Vertrag, einschließlich aller anwendbaren Anhänge und aller im Rahmen dieses Vertrags vereinbarten Pläne (wie nachstehend definiert) (die zusammen den„Vertrag“bilden), wird zwischen GuardTek SARL und gegebenenfalls deren Tochtergesellschaften sowie dem nachstehend genannten „Kunden“ geschlossen. GuardTek SARL und ihre Tochtergesellschaften können im Folgenden gemeinsam als„Trackforce Valiant“oder„TFV“bezeichnet werden. Der vorliegende Vertrag stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen TFV und dem Kunden dar.
Nach dem Inkrafttreten der Europäischen Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „DSGVO“) am 25. Mai 2018 haben wir den rechtlichen Rahmen für den Vertrieb unserer Lösungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu definiert und formalisiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die „Klauseln zur Auftragsverarbeitung“ und die „Datenschutzerklärung“ ergänzt, die integraler Bestandteil dieser Bedingungen sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1: Begriffsbestimmungen
Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe, die nicht anderweitig definiert sind, haben die nachstehend angegebene Bedeutung.
1.1: Aktiver Mitarbeiter
Bezeichnet für einen bestimmten Zeitraum jeden Mitarbeiter des Kunden (oder jede andere Person, die Dienstleistungen für den Kunden erbringt, wie z. B. einen unabhängigen Auftragnehmer), der während dieses Zeitraums an den Dienstleistungen mitwirkt, diese nutzt oder in irgendeiner Weise darauf zugreift.
1.2. Filiale
Bezeichnet eine eigenständige juristische Person, die von einer der Parteien kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer der Parteien steht. Im Sinne dieses Vertrags bezeichnet der Begriff „Kontrolle“ den Besitz einer gewinnberechtigten Mehrheitsbeteiligung.
1.3. Kunde
Bezeichnet das im jeweiligen Plan/Angebot angegebene Kundenunternehmen sowie alle anderen verbundenen Kundenunternehmen, für die der Kunde TFV mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt hat. Besteht der Kunde aus mehreren juristischen Personen, gilt dieser Vertrag für jede dieser juristischen Personen, für die Dienstleistungen erbracht werden.
1.4. Kundendaten
Bezeichnet die Daten, Informationen, Inhalte und Materialien, die TFV vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste zur Verfügung gestellt werden.
1.5. Dokumentation
Bezeichnet alle schriftlichen oder elektronischen Unterlagen, die TFV dem Kunden zur Erleichterung der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt, sofern zutreffend, mit Ausnahme von Werbe- oder ähnlichen Marketingmaterialien.
1.6. Ausrüstung
Bezeichnet die Ausrüstung, die TFV dem Kunden gelegentlich zur Nutzung im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Diese Ausrüstung kann auf der Grundlage eines Kaufs, eines Leasingvertrags, einer Miete oder auf andere Weise bereitgestellt werden. Die Ausrüstung wird, sofern zutreffend, von TFV gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags, den Bedingungen des geltenden Plans/Angebots oder den zusätzlichen Unterlagen, die TFV zu diesem Zweck vorlegen kann, bereitgestellt.
1.7. Höhere Gewalt
Bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von TFV liegen, wie beispielsweise – ohne darauf beschränkt zu sein – Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Brände, längere Stromausfälle, Ausfälle der Stromversorgung oder des Netzwerks, Vandalismus oder Pandemien, die dazu führen, dass die Dienste vorübergehend nicht verfügbar sind oder die Erfüllung dieses Vertrags dauerhaft beeinträchtigen oder verhindern.
1.8. Ursprüngliche Laufzeit
Bezeichnet den im Plan/Angebot festgelegten Zeitraum, der mit dem Startdatum beginnt und für den der Kunde Gebühren zahlt.
1.9. Rechte an geistigem Eigentum
Bezeichnet die Gesamtheit der Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum oder Teile davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen, Methodiken, Betriebsverfahren, Prozesse und das Erscheinungsbild der SaaS-Dienste.
1.10. Netzwerk
Bezeichnet das Internet, das Telefonnetz, das Mobilfunknetz und andere Übertragungswege, über die die SaaS-Dienste bereitgestellt werden.
1.11. Partei(en)
Bezeichnet TFV oder den Kunden, einzeln oder gemeinsam.
1.12. Produktionsumgebung
Bezeichnet die im Rahmen der SaaS-Dienste bereitgestellte Umgebung, die der Kunde für die Echtzeitverarbeitung nutzt.
1.13. Zugehörige Systeme
Bezeichnet die dem Kunden gehörenden oder von ihm betriebenen Computer, Webbrowser, Betriebssysteme, Firewalls, E-Mail-Server, LDAP-Server, Portale, Netzwerke, Software von Drittanbietern, die Internetverbindung sowie alle sonstigen Geräte oder Softwareprogramme, die eine Verbindung zu den SaaS-Diensten herstellen oder diese beeinflussen.
1.14. SaaS-Dienste
Bezeichnet die Bereitstellung des Zugangs zu und der Nutzung einer oder mehrerer Komponenten der TFV-Software als Serviceplattform sowie die Bereitstellung von Updates und Upgrades und damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Wartung und Support, und zwar gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und des geltenden Tarifs.
Zu den SaaS-Diensten können folgende Elemente gehören: (i) GuardTek-SaaS-Dienste (einschließlich des GuardTek Guarding SaaS-Dienstes und des GuardTek Analytics SaaS-Dienstes), die beide von GuardTek SARL und ihren Tochtergesellschaften bereitgestellt werden.
1.15. SaaS-Software
Bezeichnet die TFV-Software, die zur Bereitstellung der SaaS-Dienste verwendet wird, sowie alle Änderungen, Anpassungen, Updates, Add-ons und Schnittstellen (einschließlich APIs) von TFV.
1.16. Plan/Vorschlag
Bezeichnet einen oder mehrere schriftliche Aufträge, in denen die gemäß diesem Vertrag für den Kunden zu erbringenden Leistungen aufgeführt sind, die sowohl von TFV als auch vom Kunden unterzeichnet wurden und auf diesen Vertrag verweisen. Ein Muster für einen Plan/ein Angebot ist in Anhang A beigefügt. Nach der Annahme durch den Kunden und TSF kann ein Plan/Angebot im Rahmen dieses Vertrags als „Plan“ bezeichnet werden. Alle anwendbaren Pläne werden durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen und sind dessen integraler Bestandteil. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen eines Plans/eines Angebots und den Bestimmungen dieses Vertrags haben die Bestimmungen des Plans/des Angebots Vorrang.
1.17. Service Level Agreement (SLA)
Bezeichnet die für die SaaS-Dienste geltende Service-Level-Vereinbarung, die diesem Vertrag als Anhang E beigefügt ist.
1.18. Dienstleistungen
Bezeichnet die SaaS-Dienste, die gemäß den diesem Vertrag beigefügten Anhängen bereitgestellt werden.
1.19. Beginn
Bezeichnet in Bezug auf einen bestimmten Dienst das Datum, an dem TFV (oder der Drittanbieter) mit der Erbringung des Dienstes für den Kunden beginnt, wie im Plan/Angebot für diesen Dienst vorgesehen.
- Erbrachte Dienstleistungen
2.1. TFV erbringt für den Kunden die von diesem in dem bzw. den Tarifen ausgewählten Leistungen für die in den genannten Tarifen angegebene anfängliche Laufzeit.
2.2. TFV gewährt dem Kunden über das Netzwerk Zugang zu den jeweiligen SaaS-Diensten, wie in den Tarifen festgelegt. Jede Nutzung der SaaS-Dienste vor dem in den Plänen angegebenen Startdatum gilt als Testphase, während der die ANS keine Anwendung findet. In der Produktionsumgebung darf der Kunde ausschließlich die in den Plänen angegebenen Anwendungen und Erweiterungen nutzen, auch wenn andere Anwendungen und Erweiterungen verfügbar sind.
2.3. TFV kann die SaaS-Dienste in regelmäßigen Abständen ohne vorherige Ankündigung aktualisieren, geht jedoch keinerlei Verpflichtung hinsichtlich der Häufigkeit neuer Versionen oder der im Rahmen der Aktualisierungen bereitgestellten Funktionen, Verbesserungen oder Korrekturen ein.
2.4. Der Kunde gewährt den Zugang zu den SaaS-Diensten ausschließlich seinen eigenen Mitarbeitern, Beratern und anderen autorisierten Nutzern; er wird die SaaS-Dienste weder Dritten zur Verfügung stellen noch im Rahmen eines Service-Desks, von Time-Sharing-Verfahren oder durch Outsourcing bereitstellen.
2.5. TFV ergreift wirtschaftlich angemessene und branchenübliche Maßnahmen, um zu verhindern, dass Unbefugte (a) physischen Zugang zu den Rechenzentren erhalten, in denen die SaaS-Dienste gehostet werden, und (b) elektronischen Zugang zu den SaaS-Diensten oder den Kundendaten erhalten. TFV wird den Kunden unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf Kundendaten über die SaaS-Dienste informieren, den es feststellt.
2.6. TFV wird die Kundendaten regelmäßig sichern („Sicherungsdienste“), wie in Anhang E festgelegt. TFV wird wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Wiederherstellung der Kundendaten gemäß den Vorgaben in der SLA einzuleiten. TFV haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Kundendaten zwischen den geplanten Sicherungen, sofern dies auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist. Die Kundendaten werden von TFV ausschließlich zur Erbringung der im Rahmen dieses Vertrags vorgesehenen Dienste und gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien von TFV verwendet.
2.7. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt wird TFV alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die SaaS-Dienste so schnell wie möglich in einer anderen Infrastruktur wiederherzustellen. Bis zum Ende eines solchen Ereignisses höherer Gewalt können die SaaS-Dienste in eingeschränktem Umfang bereitgestellt werden, was vom Kunden möglicherweise Anpassungen der Verfahren für den Zugriff auf die SaaS-Dienste erfordert. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder einer Nichterfüllung dieses Vertrags oder eines Teils davon ergeben, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung ganz oder teilweise auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Beruft sich eine Partei auf höhere Gewalt, um die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zu rechtfertigen, so hat sie die andere Partei davon in Kenntnis zu setzen und wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die durch dieses Ereignis der höheren Gewalt verursachte Verzögerung oder den dadurch entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
2.8. TFV erbringt die in der ANS aufgeführten Supportleistungen. Die Beschreibung der ANS in Anhang E enthält Einzelheiten zu den Servicestufen und den im Rahmen der jeweiligen Servicestufe erbrachten Leistungen. Die Bestimmungen des Supportplans haben Vorrang vor den vorliegenden Bestimmungen.
2.9. Gegebenenfalls erbringt TFV Support- und Wartungsleistungen für die Ausrüstung gemäß den Angaben in Anhang D.
2.10 Der vorliegende Vertrag wird zugunsten des Kunden und seiner Tochtergesellschaften geschlossen. Die Tochtergesellschaften des Kunden können: i) einen separaten Plan/ein separates Angebot zum Erwerb von Dienstleistungen abschließen, die den Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen, als ob sich der Begriff „Kunde“ im Rahmen dieses Vertrags auf die betreffende Tochtergesellschaft bezöge; oder ii) die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und den entsprechenden Einschränkungen nutzen, die in dem vom Kunden vereinbarten Plan/Angebot festgelegt sind. In Bezug auf den oben genannten Punkt ii) trägt der Kunde die letztendliche Verantwortung für die Handlungen und Unterlassungen seiner Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und diesem Vertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlungsverpflichtungen gemäß diesem Vertrag und die Verbreitung von Inhalten, die im Auftrag des Kunden von seinen Tochtergesellschaften übermittelt oder verarbeitet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten.
- Verantwortlichkeiten des Kunden
3.1. SaaS-Softwarelizenz. TFV gewährt dem Kunden hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software, aus der sich die SaaS-Dienste zusammensetzen (zusammenfassend die „SaaS-Softwarelizenz“), auf SaaS-Basis, solange der Kunde die SaaS-Dienste in Anspruch nimmt. Der Kunde darf die SaaS-Software ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftsabläufe nutzen. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt (i) die SaaS-Software oder sonstiges geistiges Eigentum im Zusammenhang mit diesem Vertrag ändern, kopieren, modifizieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren; noch (ii) eine Unterlizenz für die Nutzung der SaaS-Software zum Zwecke der gemeinsamen Nutzung, der Auslagerung oder durch einen Dienstleister gewähren.
3.2. Der Kunde ist für die Erfassung seiner Kundendaten in den Diensten verantwortlich und trägt die Verantwortung für die Pflege der von ihm bereitgestellten Kundendaten. Der Kunde versichert und garantiert TFV, dass die Kundendaten frei von Viren, Trojanern und vergleichbaren Elementen sind, die den Systemen oder der Software schaden könnten, die von TFV oder seinen Auftragnehmern zur Erbringung der Dienste genutzt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er alle Kundendaten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit erhoben hat und diese auch weiterhin in Übereinstimmung damit pflegen und verarbeiten wird.
3.3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Informationen auf den Geräten des Kunden.
3.4. Der Kunde ist allein verantwortlich für (a) die Überprüfung der Richtigkeit der mithilfe der Dienste verarbeiteten Informationen, (b) die Durchführung aller üblichen Prozesse und Verfahren im Zusammenhang mit den Diensten, wie z. B. Periodenabschlüsse, Importe, Exporte und Dateiübertragungen, sowie (c) die Verwaltung und Konfiguration seiner zugehörigen Systeme und deren ordnungsgemäßen Betrieb. Bei der Nutzung und Anwendung der durch die Dienste generierten Informationen ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass er die geltenden Anforderungen des Bundes- und Landesrechts einhält. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass: (i) die Nutzung der Dienste den Kunden nicht von seinen beruflichen Verpflichtungen hinsichtlich der Erstellung und Prüfung von Berichten und Unterlagen entbindet, und (ii) der Kunde von TFV oder den Diensten keine Beratung oder Anweisungen hinsichtlich der Einhaltung von Bundes- und Landesgesetzen oder der ordnungsgemäßen steuerlichen Behandlung der in diesen Berichten oder Unterlagen ausgewiesenen Posten erwartet.
3.5. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung, alle Verpflichtungen und die Fachkompetenz in Bezug auf (a) die Auswahl der Dienstleistungen zur Erreichung der erwarteten Ergebnisse und (b) alle Entscheidungen, die er auf der Grundlage der durch die Dienstleistungen erzielten Ergebnisse trifft. Der Kunde versteht und erkennt an, dass weder TFV noch ein Drittanbieter (sofern vorhanden) Rechts-, Buchhaltungs-, Steuer- oder sonstige professionelle Beratung erbringt, sei es als eigenständige Dienstleistung oder im Rahmen der Dienste, und dass der Kunde von TFV oder einem Drittanbieter keine Beratung oder Anweisungen in rechtlichen Angelegenheiten erwarten darf. Der Kunde wird alle mithilfe der Dienste durchgeführten Berechnungen überprüfen und sich vergewissern, dass die Ergebnisse korrekt sind. Sollte eine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige Beratung erforderlich sein, wird der Kunde die Dienste eines kompetenten Fachmanns in Anspruch nehmen. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde TFV von Ansprüchen und Forderungen seiner Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter freistellen und schadlos halten, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben.
3.6. Der Kunde ist allein für den ordnungsgemäßen Betrieb der verbundenen Systeme verantwortlich. Die Supportbestimmungen dieses Vertrags gelten weder für verbundene Systeme noch für Probleme mit den SaaS-Diensten, die auf diese verbundenen Systeme zurückzuführen sind, unabhängig davon, wer diese verbundenen Systeme bereitgestellt, installiert oder vertrieben hat. Stellt TFV fest, dass die eigentliche Ursache eines Problems in vom Kunden vorgenommenen Änderungen an den SaaS-Diensten oder im Verhalten der angeschlossenen Systeme liegt, wird TFV den Kunden darüber informieren und ihn um die Erlaubnis bitten, gegebenenfalls zusätzlichen Support zu leisten. Erteilt der Kunde hierfür seine Zustimmung, wird die von TFV nach dieser Zustimmung aufgewendete zusätzliche Zeit dem Kunden auf Zeit- und Materialbasis zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
3.7. Der Kunde ändert in regelmäßigen Abständen alle Passwörter, die für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden. Erhält der Kunde Kenntnis davon, dass ein unbefugter Dritter ein Passwort erfahren hat, informiert er TFV unverzüglich darüber und ändert das betreffende Passwort umgehend. Der Kunde löscht ehemalige Nutzer der Dienste.
3.8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Zugriff der Nutzer auf die Dienste zu überwachen.
3.9. Der Kunde ist für die Verbindung zum SaaS-Dienst verantwortlich, einschließlich der Verbindung über das Internet.
3.10. Nutzt der Kunde Telefon- und Datendienste („Mobilfunkdienste“), die im Namen von TFV erworben wurden, so ist er verpflichtet, die folgenden Einschränkungen einzuhalten:
3.10.1. Der Kunde darf diese Telefon- und Datendienste ausschließlich zur Nutzung der SaaS-Dienste verwenden, wie in diesem SaaS-Vertrag festgelegt.
3.10.2. Der Kunde darf die im Rahmen dieser Mobilfunkdienste bereitgestellten Dienste nicht missbrauchen oder zweckentfremden.
3.10.3. Der Kunde trägt alle Kosten, die durch Aktivitäten entstehen, die nicht im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten stehen.
3.10.4. Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Mobilfunkdienste geltenden lokalen und nationalen Gesetze einzuhalten, insbesondere darf er die Mobilfunkdienste nicht für unaufgeforderte Werbung, betrügerische oder irreführende Anrufe oder Drohungen nutzen.
3.10.5. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle in diesem Artikel 3.9 genannten Verstöße oder missbräuchlichen Nutzungen und hat die Geldbußen, Strafen, Gebühren und Rechtskosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Verteidigung, der Beilegung und der Klärung solcher Verstöße oder missbräuchlichen Nutzungen entstehen.
3.10.6. Der Kunde wird TFV unverzüglich über jeden ihm bekannten Missbrauch oder jeden Verstoß gegen diesen Artikel 3.10 informieren und dabei alle Einzelheiten sowie die zur Behebung des Problems ergriffenen Maßnahmen angeben.
- Zahlungen, Gutschriften und Rückerstattungen
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, TFV die in diesem Vertrag, im jeweiligen Plan bzw. Angebot und gegebenenfalls in der bzw. den von TFV ausgestellten Rechnungen aufgeführten Kosten für die hierin vorgesehenen Dienstleistungen und Ausrüstungsgegenstände zu zahlen.
4.2. Alle mit den Dienstleistungen verbundenen Vorabkosten sind zu Beginn der Leistungserbringung fällig. Alle später ausgestellten Rechnungen sind für die Dauer des in den jeweiligen Tarifen festgelegten Abonnementzeitraums innerhalb von 30 Tagen netto fällig.
4.3. Die Kunden begleichen alle Rechnungen per Lastschrift und elektronischer Überweisung.
4.4. Wenn der Kunde eine Rechnung begründeterweise beanstandet, muss er den nicht beanstandeten Betrag bei Fälligkeit begleichen und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung eine schriftliche Mitteilung über den beanstandeten Betrag (einschließlich Angaben zur Art des Streitfalls und zur/zu den beanstandeten Rechnung(en)) einreichen. TFV behält sich das Recht vor, auf bei Fälligkeit ausstehende Beträge Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu berechnen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die bei der Einziehung der fälligen und einforderbaren Beträge entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder nicht.
4.5. Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von TFV gemäß diesem Vertrag behält sich TFV das Recht vor, den Zugang des Kunden zu allen im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Diensten oder Geräten (oder allen Diensten, Software oder Geräten von Drittanbietern) auszusetzen oder zu kündigen, falls ein gemäß diesem Vertrag, einem Tarif, einem Angebot oder einer Rechnung fälliger Betrag seit mehr als dreißig (30) Tagen aussteht. Eine solche Aussetzung oder Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, alle noch ausstehenden Beträge zu begleichen.
4.6. Die TFV-Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Abgaben oder Gebühren, die von den Steuerbehörden erhoben werden, und der Kunde bleibt für die Zahlung dieser Steuern, Abgaben oder Gebühren verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern auf das Nettoeinkommen von TFV (einschließlich der FCC-Gebühr und der damit verbundenen Steuern und Gebühren für telefonbasierte Systeme).
4.7. Erhält TFV vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf eines Monats eine schriftliche Mitteilung, dass dieser nicht in der Lage ist, die im ANS vorgesehene Verfügbarkeitsverpflichtung zu erfüllen, so wird TFV dem Kunden die im ANS berechneten Gebühren auf die nächste vom Kunden fällige Zahlung gutschreiben. Die dem Kunden gewährten Gutschriften stellen seinen einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf im Falle der Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsverpflichtung durch TFV dar.
- Laufzeit und Kündigung
5.1. Die Laufzeit des vorliegenden Vertrags (die „Laufzeit“) beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert so lange, bis alle im Rahmen dieses Vertrags ausgestellten Pläne/Angebote abgelaufen sind oder gekündigt wurden.
5.2. Die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten Pläne/Angebote treten (hinsichtlich der darin aufgeführten Dienstleistungen) zu dem im Plan oder Angebot angegebenen Startdatum in Kraft oder, falls dieses Datum früher liegt, mit Beginn oder Erbringung der betreffenden Dienstleistungen und gelten für die gesamte anfängliche Laufzeit. Danach verlängern sich die Pläne/Angebote (hinsichtlich der darin aufgeführten Dienstleistungen) um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder der laufenden Verlängerungsperiode – je nach Fall – schriftlich mit, dass sie keine Verlängerung wünscht. Der Stückpreis während eines solchen Verlängerungszeitraums erhöht sich um 5 % pro Jahr gegenüber den in den Plänen für die betreffenden Dienstleistungen während des vorangegangenen Zeitraums angegebenen Grundpreisen.
5.3. Die Bestimmungen der §§ 6, 7 und 8 sowie alle Zahlungsverpflichtungen, die dem Kunden vor oder nach der Kündigung entstanden sind, bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen.
5.4. Begeht eine der Parteien einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag und wird dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht verstoßenden Partei behoben, kann dieser Vertrag von der nicht verstoßenden Partei durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn die Art des Verstoßes eine Frist von mehr als dreißig (30) Tagen erfordert, um behoben zu werden, und TFV nach Ablauf der ursprünglichen Frist von dreißig (30) Tagen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreift, um diesen Verstoß zu beheben, steht TFV eine zusätzliche angemessene Frist zur Verfügung, um diesen Verstoß weiter zu beheben. Im Falle einer Kündigung erstattet TFV den noch nicht fälligen Teil der gezahlten Gebühren.
5.5. Mit dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung wird der Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten gesperrt. Dreißig (30) Tage nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung ist TFV nicht mehr verpflichtet, Wartungsarbeiten durchzuführen oder die SaaS-Daten des Kunden zu übertragen, es sei denn, dies ist in der diesen Vertragsbedingungen als Anhang C beigefügten Richtlinie zur Datenaufbewahrung anders festgelegt. Bei Beendigung des Vertrags wird TFV wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle auf den Servern, die zum Hosten der SaaS-Dienste genutzt werden, verbleibenden Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, dauerhaft und unwiderruflich zu löschen, zu bereinigen oder zu überschreiben, es sei denn, geltende Gesetze und Vorschriften verlangen eine weitere Aufbewahrung dieser Daten oder es ist in der in Anhang C beigefügten Richtlinie zur Datenaufbewahrung anders festgelegt.
- Eigentumsrechte, Geheimhaltung und Datenschutz
6.1. Jede Partei ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu wahren und diese nicht weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden, außer gegenüber Mitarbeitern, Auftragnehmern, Rechts- oder Finanzberatern sowie Wirtschaftsprüfern des Empfängers und seiner Tochtergesellschaften, die Kenntnis von diesen Informationen im Rahmen der Erfüllung der Rechte und Pflichten des Empfängers gemäß diesem Vertrag sowie im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs benötigen und an Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in diesem Vertrag enthaltenen. Zu den „vertraulichen Informationen“ gehören unter anderem Kundendaten, SaaS-Dienste, Preisgestaltung und Bestimmungen dieses Vertrags, Kennzahlen, Statistiken oder Informationen über die Leistungsfähigkeit der SaaS-Dienste, Finanzinformationen, Geschäftspläne, Technologie, Marketing- oder Vertriebspläne, die einer Partei offengelegt werden, sowie alle sonstigen Informationen, die gemäß diesem Vertrag offengelegt werden und die von der empfangenden Partei vernünftigerweise als exklusiv und vertraulich für die offenlegende Partei hätten verstanden werden müssen aufgrund (i) von Beschriftungen oder sonstigen Kennzeichnungen, (ii) der Umstände der Offenlegung oder (iii) der Art der Information selbst. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen nicht: (i) Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass dabei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet wurden; (ii) Informationen, die die empfangende Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung aus einer anderen Quelle erhalten hat, die berechtigt ist, solche Informationen bereitzustellen; (iii) Informationen, die erhalten wurden, nachdem sie der Öffentlichkeit allgemein zugänglich geworden sind, ohne dass dabei Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt wurden; oder (iv) Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits uneingeschränkt bekannt waren. Jede Partei hat diese vertraulichen Informationen mit angemessener Sorgfalt zu schützen, die nicht geringer sein darf als die Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art oder zur Verhinderung ihrer unbefugten, fahrlässigen oder unbeabsichtigten Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung aufwenden würde. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags kann jede der Parteien vertrauliche Informationen gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, offenlegen, vorausgesetzt, dass der Empfänger: (i) der offenlegenden Partei vor einer solchen Offenlegung eine angemessene Vorankündigung erteilt, um ihr die Beantragung einer Schutzanordnung oder einer gleichwertigen Maßnahme zu ermöglichen, oder (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um von der zuständigen Justiz- oder Regierungsbehörde die schriftliche Zusicherung zu erhalten, dass diese die vertraulichen Informationen vertraulich behandeln wird.
6.2. Jede Partei ist berechtigt, die Existenz dieses Vertrags und seiner Bestimmungen offenzulegen, soweit dies gesetzlich, nach den Vorschriften einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder nach den Regeln einer Wertpapierbörse oder eines anderen Handelssystems, an dem die Wertpapiere dieser Partei eingetragen, notiert und/oder gehandelt werden, erforderlich ist.
6.3. Ein Verstoß gegen die in diesem Artikel 5 genannten Verpflichtungen kann der offenlegenden Partei irreparable Schäden zufügen; daher hat die offenlegende Partei zusätzlich zu den nach Gesetz oder Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsbehelfen das Recht, im Falle eines solchen Verstoßes einen billigkeitsrechtlichen und unterlassungsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen. Im Falle eines Rechtsstreits über die Durchsetzung oder Auslegung dieses Artikels 5 hat die obsiegende Partei das Recht, zusätzlich zu den vom Gericht festgesetzten Kosten ihre Prozesskosten und -auslagen, einschließlich angemessener Anwaltshonorare, -kosten und -auslagen, erstattet zu bekommen.
6.4. Zwischen TFV und dem Kunden gilt, dass der Kunde Eigentümer aller Titel, Rechte und Anteile an den Kundendaten ist.
6.5. Beide Parteien verpflichten sich, die für die jeweiligen Tätigkeiten der Parteien geltenden Satzungen, Regeln oder Vorschriften in Bezug auf Vertraulichkeit und Datenschutz einzuhalten. Der Kunde stimmt hiermit der Nutzung, Verarbeitung und/oder Weitergabe von Kundendaten zu den hierin beschriebenen Zwecken zu, soweit diese Nutzung oder Verarbeitung erforderlich ist, damit TFV die ihr gemäß diesem Vertrag oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten und Verantwortlichkeiten erfüllen kann.
6.6. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die hierin genannten SaaS-Dienste und die SaaS-Software sowie alle Änderungen, Anpassungen, Updates, Add-ons und Schnittstellen (einschließlich APIs) derselben (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Änderungen, Anpassungen, Updates, Add-ons und Schnittstellen, die von TFV für den Kunden entwickelt oder erstellt wurden) und die dazugehörige Dokumentation zu jeder Zeit Eigentum von TFV (und gegebenenfalls von Dritten, die TFV das Recht eingeräumt haben, eine Lizenz an diesen Elementen zu erteilen) sind und bleiben, und der Kunde besitzt keine Rechte oder Ansprüche an den vorgenannten Elementen, mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten Rechte.
6.7. Abgesehen von den in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten Rechten behält jede Partei ihre Rechte an ihren Technologien, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen Rechten an geistigem Eigentum und Eigentumsrechten. Durch diesen Vertrag wird keine stillschweigende Lizenz gewährt.
6.8 Wie näher erläutert und durch die Richtlinien in Anhang C ergänzt, gilt Folgendes: Verarbeitet TFV im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, so erklären die Parteien hiermit ihre Absicht, dass der Kunde als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und TFV als Auftragsverarbeiter gilt, und in einem solchen Fall gilt Folgendes: (a) Befindet sich der Kunde innerhalb des EWR, vereinbaren die Parteien, dass personenbezogene Daten nicht außerhalb des EWR oder des Landes bzw. der Länder, in denen der Kunde tätig ist, übermittelt oder gespeichert werden dürfen, es sei denn, dies ist in angemessenem Umfang erforderlich, um TFV die Erbringung der Dienstleistungen und die Erfüllung der sonstigen Verpflichtungen von TFV gemäß diesem Vertrag zu ermöglichen. TFV wird sicherstellen, dass die Bestimmungen der DSGVO, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Artikel 44 und 46, im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag eingehalten werden; (b) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an TFV zu übermitteln, damit TFV diese personenbezogenen Daten im Namen des Kunden rechtmäßig gemäß den vorliegenden Bestimmungen nutzen, verarbeiten und übermitteln kann; (c) Der Kunde stellt sicher, dass die betroffenen Dritten über diese Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung informiert wurden und dass sie dieser ausdrücklich und freiwillig zugestimmt haben, wie es alle geltenden Datenschutzgesetze (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die DSGVO) vorschreiben; (d) TFV verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich für die Dauer des Vertrags und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie allen angemessenen rechtlichen Anweisungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit erteilt; und (e) jede Partei ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten sowie gegen deren Verlust, Zerstörung oder versehentliche Beschädigung.
- Gewährleistungen und Entschädigungen
7.1. TFV wird den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter freistellen, verteidigen und schadlos halten, die darauf beruhen, dass die SaaS-Dienste ein Recht an geistigem Eigentum eines Dritten verletzen; vorausgesetzt jedoch, dass (a) der Kunde TFV unverzüglich über eine solche Forderung in Kenntnis setzt, (b) TFV gestattet, sich mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl zu verteidigen, und (c) der Kunde mit TFV kooperiert und/oder TFV die Informationen zur Verfügung stellt, die TFV zum Zwecke der Verteidigung vernünftigerweise anfordern kann. Der Kunde darf eine solche Forderung unter keinen Umständen ohne die schriftliche Zustimmung von TFV beilegen. Sollte ein zuständiges Gericht feststellen, dass die SaaS-Dienste ein Recht an geistigem Eigentum verletzen, muss TFV auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die verletzenden Elemente weiterhin zu nutzen, (ii) die verletzenden Elemente durch ein funktional gleichwertiges, nicht verletzendes Produkt ersetzen, (iii) die rechtsverletzenden Elemente so zu ändern, dass sie nicht mehr als rechtsverletzend gelten, oder (iv) den betroffenen Tarif zu kündigen und den noch nicht abgelaufenen Teil aller gezahlten Gebühren zu erstatten. In keinem Fall haften TFV, seine Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer gegenüber dem Kunden, soweit die behauptete Rechtsverletzung auf Folgendem beruht: (a) einer Änderung der SaaS-Dienste oder der Dokumentation durch eine andere Person als TFV, oder (b) der Nutzung der SaaS-Dienste oder der Dokumentation durch den Kunden in einer Weise, die den dem Kunden von TFV erteilten Anweisungen widerspricht, oder (c) der Nutzung der SaaS-Dienste oder der Dokumentation durch den Kunden nach Benachrichtigung über die mutmaßliche oder tatsächliche Rechtsverletzung durch TFV oder eine zuständige Behörde. Die Bestimmungen in Artikel 7.1 stellen die gesamte Haftung von TFV und den einzigen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf alle Ansprüche oder Klagen dar, die ganz oder teilweise auf der Verletzung eines Rechts am geistigen Eigentum eines Dritten beruhen.
7.2. TFV erklärt und gewährleistet: (a) dass es berechtigt ist, die hierin genannten Rechte zu gewähren, und (b) dass die SaaS-Dienste keine Viren oder Trojaner enthalten.
7.3. Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber TFV, dass er im Rahmen der Nutzung der Dienste und der Ausrüstung alle geltenden lokalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Exportkontrolle.
7.4. DIE HIERIN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSBEHELFE SIND AUSSCHLIESSLICH GÜLTIG UND ERSETZEN ALLE ANDEREN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH AUSGEDRÜCKT WURDEN. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ARTIKEL 7 VORGESEHENEN FÄLLE LEHNT TFV AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN UND ALLE ANDEREN ANGELEGENHEITEN AB. INSBESONDERE, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIESES, LEHNT TFV AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER VORAUSSETZUNG HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE JEGLICHE ANDERE GARANTIE, DIE SICH AUS EINER TRANSAKTION ODER HANDELSBRAUCH ERGIBT. KEIN VERTRETER, SUBUNTERNEHMER ODER MITARBEITER VON TFV IST BEFUGT, EINE ÄNDERUNG AN EINER SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNG VORZUNEHMEN, ES SEI DENN, DIES ERFOLGT IN SCHRIFTLICHER FORM UND WIRD VON EINEM MITARBEITER VON TFV UNTERZEICHNET, DER TATSÄCHLICH BEFUGT IST, TFV ZU VERPFLICHTEN. TFV ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DER SAAS-DIENST ODER EIN TEIL DAVON UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIERT, FEHLERFREI IST ODER DASS TFV ALLE NICHT WESENTLICHEN FEHLER BEHEBT.
7.5. IN KEINEM FALL KANN EINE DER PARTEIEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER INDIREKTE, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG STEHEN ODER SICH AUS DIESEM ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ALS VERTRAGSBRUCH ODER ALS DELIKTISCHES VERHALTEN GELTEND GEMACHT WERDEN. DIE IN DIESEM ABSATZ FESTGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DEN UMSTÄNDEN, DIE ZU DIESEN VERLUSTEN ODER SCHÄDEN FÜHREN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE TATSACHE, DASS DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, DASS DIE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER DASS DER BEHAUPTETE VERSTOSS ODER DIE BEHAUPTETE VERPFLICHTUNGSVERLETZUNG EIN GRUNDLEGENDER VERSTOSS ODER EINE VERLETZUNG EINER GRUNDLEGENDEN BESTIMMUNG IST. IN KEINEM FALL HAFTET TFV FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN ANDERER PERSONEN ODER ORGANISATIONEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DRITTANBIETER.
7.6. UNGEACHTET ANDERER GEGENTEILIGER BESTIMMUNGEN IN DIESEM VERTRAG HAFTET TFV IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DEM ANSPRUCH, die sich aus diesem Vertrag oder aus einer im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistung oder gelieferten Ausrüstung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, über die vom Kunden während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten vor Geltendmachung des Anspruchs gezahlten Gebühren hinaus. DIESE KOSTEN BESCHRÄNKEN SICH AUF DEN SPEZIFISCHEN TARIF, AUF DEN SICH DER MANGEL BEZIEHT. DIE IN DIESEM ARTIKEL 7.6 FESTGELEGTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR VERSTÖSSE GEGEN DIE GEHEIMHALTUNGSBESTIMMUNGEN IN ARTIKEL 5 ODER DIE SCHADENSERSATZBESTIMMUNGEN IN ARTIKEL 7.1.
7.7 Der Kunde wird TFV gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Aufwendungen und Kosten Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Gerichts- und Anwaltskosten), die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sofern und soweit eine solche Nutzung einen Verstoß gegen diese Vereinbarung, Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten darstellt, vorausgesetzt, dass: (a) der Kunde unverzüglich über eine solche Forderung informiert wird; (b) TFV in angemessener Weise mit dem Kunden bei der Abwehr und Beilegung einer solchen Forderung zusammenarbeitet, wobei die Kosten vom Kunden zu tragen sind; und (c) der Kunde das ausschließliche Recht behält, die Forderung abzuwehren oder beizulegen.
- Allgemeine Bestimmungen
8.1. Die Parteien sind hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Dienstleistungen und Ausrüstungsgegenstände unabhängige Vertragspartner. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt keine der Parteien zu irgendeinem Zweck als Angestellter, Beauftragter oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei, und keine der Parteien hat das Recht, die Befugnis oder die Vollmacht, im Namen der anderen Partei eine Verpflichtung oder Haftung einzugehen.
8.2. Jede Partei darf den Namen oder das Logo der anderen Partei in die Liste ihrer Kunden, Verkäufer oder Dienstleister aufnehmen. Jede Partei darf in einer Pressemitteilung auf die andere Partei Bezug nehmen, vorausgesetzt, dass bei jeder Verwendung der Marke(n) der anderen Partei die Eigentumsvermerke beibehalten werden und/oder die Marke(n) ordnungsgemäß ihrem Eigentümer zugeordnet wird bzw. werden und dass jede derartige Pressemitteilung zuvor von jeder der Parteien geprüft und schriftlich genehmigt wird, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf.
8.3. In Anerkennung der im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen ist der Kunde (vorbehaltlich seines angemessenen Rechts auf Überprüfung und Genehmigung) verpflichtet: (a) TFV zu gestatten, eine kurze Beschreibung der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Ausrüstung in die Werbematerialien von TFV aufzunehmen, (b) TFV zu gestatten, in Fallstudien, ROI-Analysen, Whitepapers und zugehörigen Marketingunterlagen auf den Kunden Bezug zu nehmen, (c) als Referenz für potenzielle Kunden von TFV zur Verfügung zu stehen, (d) den Medien Interviews zu gewähren und Zitate für Pressemitteilungen bereitzustellen, (e) für potenzielle Kunden von TFV gegenseitig vereinbarte Besichtigungen vor Ort zu organisieren und (f) auf angemessene Anfrage von TFV und auf Kosten von TFV Präsentationen auf Konferenzen zu halten.
8.4. Alle im Rahmen dieses Vertrags erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die in diesem Vertrag angegebenen Adressen der anderen Partei, zu Händen der Rechtsabteilung, per Einschreiben mit Rückschein oder per Federal Express (oder einem anderen Übernacht-Zustelldienst, der nachweislich ein Verzeichnis seiner Zustellungen führt), per bestätigtem Fax oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung gesendet werden.
Der vorliegende Vertrag, einschließlich seiner Anhänge und Pläne, enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien hinsichtlich seines Gegenstands, und es bestehen keine Zusagen, Bedingungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen, die nicht ausdrücklich darin aufgeführt sind. Der vorliegende Vertrag ist das Ergebnis fairer Verhandlungen und ist so auszulegen, als sei er zu gleichen Teilen von den Parteien verfasst worden. Die Begriffe, Bestimmungen oder Bedingungen eines Auftragsformulars oder eines anderen Dokuments, das der Kunde im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags verwendet, haben keinerlei Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen einer der Parteien. Sofern in einer Zeichnung nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen Vorrang vor den in den Zeichnungen enthaltenen Bedingungen. Schweigen gilt nicht als Widerspruch. Keine Bestimmung oder Klausel dieses Vertrags gilt als Verzicht, und kein Verstoß wird entschuldigt, es sei denn, dieser Verzicht oder diese Zustimmung wird von der Partei, die behauptet, darauf verzichtet oder zugestimmt zu haben, schriftlich festgehalten und unterzeichnet. Jede ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung oder Abweichung, die eine Partei hinsichtlich eines Verstoßes der anderen Partei gewährt, stellt keine Zustimmung oder Abweichung hinsichtlich eines anderen oder späteren Verstoßes dar. Sollte ein zuständiges Gericht entscheiden, dass eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise rechtswidrig, nicht anwendbar oder ungültig ist, so bleiben die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen oder von Teilen davon davon unberührt. Die in diesem Vertrag enthaltenen Überschriften und Titel dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinerlei Auswirkungen auf den Wortlaut dieses Vertrags. Dieser Vertrag ist für die hier genannten Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Rechtsinhaber verbindlich und gilt zu deren Gunsten. Der Kunde darf diesen Vertrag (oder damit verbundene Anhänge) nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TFV abtreten. Jeder Versuch einer Abtretung, der dem Vorstehenden zuwiderläuft, gilt als nichtig. TFV kann diesen Vertrag (und alle anwendbaren Anhänge) an jede Tochtergesellschaft von TFV oder an jede juristische Person abtreten, die das Geschäft oder die Vermögenswerte von TFV ganz oder teilweise erwirbt. TFV kann jede der ihr gemäß diesem Vertrag obliegenden Leistungsverpflichtungen an einen von TFV ausgewählten Subunternehmer übertragen. Die Parteien vereinbaren, dass verbindliche Kopien, wie beispielsweise gescannte oder per Fax übermittelte Unterschriften, zulässig sind.
8.5. Der vorliegende Vertrag kann nur durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TFV das Recht vor, jede Bestimmung dieses Vertrags nach schriftlicher Ankündigung von mindestens fünfundvierzig (45) Tagen gegenüber dem Kunden (wobei eine solche Ankündigung die Art und das Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung enthalten muss) zu ändern, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um den Anforderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Regelungen nachzukommen oder um den Anforderungen eines Drittanbieters zu entsprechen. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde einer solchen Änderung zugestimmt und diese akzeptiert hat, es sei denn, er beschließt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an TFV vor dem Datum des Inkrafttretens der genannten Änderung zu kündigen. Für den Fall, dass der Kunde beschließt, diesen Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderung zu kündigen, erstattet TFV dem Kunden alle gezahlten Gebühren, die sich auf den gekündigten Zeitraum dieses Vertrags beziehen.
8.6. Der Kunde kann keine Klage wegen eines angeblichen Verstoßes gegen diesen Vertrag gegen TFV mehr als ein (1) Jahr nach Eintritt des Klagegrundes erheben. Der Kunde haftet für Verstöße, die seinen Tochtergesellschaften sowie seinen Subunternehmern im Rahmen dieser Vereinbarung zuzurechnen sind.
8.7. Der vorliegende Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen schweizerischem Recht und sind entsprechend auszulegen.
8.8. JEDE PARTEI ERKENNT AN, DASS DIE IN DIESEM VERTRAG VORGESEHENEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE, HAFTUNGS- UND REGRESSBESCHRÄNKUNGEN SOWIE DIE DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS WESENTLICHE BESTANDTEILE DIESES VERTRAGS SIND, UND DASS SIE BEI DER FESTLEGUNG DER VON JEDER PARTEI GEMÄSS DIESEM VERTRAG ZU LEISTENDEN GEGENLEISTUNG SOWIE BEI DER ENTSCHEIDUNG JEDER PARTEI, DIESEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN, BERÜCKSICHTIGT UND WIDERSPIEGELT WURDEN.
ANHANG A: PLAN/VORSCHLAG
VON BEIDEN PARTEIEN ZU UNTERZEICHNEN
ANHANG B: DATENSCHUTZ
TFV hält sich bei der Bereitstellung des SaaS-Dienstes an die branchenüblichen Standards für das Sicherheitsrisikomanagement und führt diesbezüglich geeignete Kontrollen durch. Spezifische Richtlinien zum Datenschutz und zur Datensicherheit können auf der Website von TFV unter der Adresse/legal/ eingesehen werden.
Diese Richtlinien können von TFV ohne vorherige Ankündigung aktualisiert und geändert werden.
ANHANG C: RICHTLINIE ZUR DATENAUFBEWAHRUNG BEI TRACKFORCE VALIANT
Für bestehende Kunden von TFV SaaS wird Trackforce Valiant die Kundendaten in der Regel für einen Zeitraum von (i) fünf (5) Jahren in der SaaS-Umgebung der GuardTek SaaS-Dienste aufbewahren.
1. Der Kunde kann Trackforce Valiant beauftragen, seine SaaS-Daten vor der Löschung in einem Format und nach einer von Trackforce Valiant zu diesem Zweck bereitgestellten Übermittlungsmethode zu sichern oder eine Standarddatenübertragung im CSV-Format durchzuführen, die der Kunde über SFTP herunterladen und aufbewahren kann; ein solcher Vorgang ist auf einmal pro Jahr beschränkt und erfolgt auf Kosten des Kunden.
ANHANG D: BEDINGUNGEN FÜR DEN SUPPORT UND DIE WARTUNG VON TRACKFORCE-GERÄTEN
TFV behält sich das Recht vor, die im Rahmen dieser Bedingungen für Support und Wartung der Geräte erbrachten Support- und Wartungsleistungen zu ändern und zu verbessern sowie die Leistungen an technologische Veränderungen und das geschäftliche Umfeld von TFV anzupassen. Zu diesem Zweck behält sich TFV das Recht vor, Bestimmungen dieser Bedingungen für Support und Wartung der Geräte nach eigenem Ermessen und ohne weitere Ankündigung zu ändern, zu verbessern, zu ergänzen, zu streichen oder hinzuzufügen, sofern eine solche Verbesserung oder Anpassung nicht zu einer Verringerung des gemäß diesen Bedingungen erbrachten Gesamtleistungsniveaus führt.
- Dauer
Mietet der Kunde Geräte bei TFV, so verpflichtet sich TFV, während der Vertragslaufzeit Unterstützung bei der Nutzung der Geräte zu leisten. Erwirbt der Kunde Geräte von TFV, so verpflichtet sich TFV, für einen Zeitraum von 12 Monaten Unterstützung bei der Nutzung dieser Geräte zu leisten.
- Unterstützte Geräte
Alle bei TFV gemieteten Geräte und alle bei TFV gekauften Geräte (für die der Kunde, wie oben erwähnt, Support- und Wartungsgebühren entrichtet hat) gelten als Geräte, für die im Rahmen dieser Support- und Wartungsbedingungen Leistungen erbracht werden.
- Vorfälle
Ein Vorfall ist definiert als ein einzelnes Problem, das Unterstützung erfordert und ein Produkt der TFV-Ausrüstung betrifft, sowie als der angemessene Aufwand, der zur Lösung dieses Problems erforderlich ist. Ein einzelner Vorfall, der Unterstützung erfordert, ist ein Problem, das sich nicht in untergeordnete Teile zerlegen lässt. Es ist möglich, dass ein Vorfall mehrere Telefonate und E-Mails umfasst; ebenso ist es möglich, dass ein Telefonat mehrere Vorfälle betrifft.
- Unterstützungsdienste
Die Support-Techniker von TFV sind dafür zuständig, Supportanfragen zu Geräten schnell und professionell zu bearbeiten. TFV hilft bei der Behebung von Problemen, die ausschließlich die unterstützten Geräte betreffen. Sobald ein Vorfall gemeldet wird, wird eine Vorfallnummer vergeben, die so lange gültig und offen bleibt, bis die Ursache des Vorfalls zufriedenstellend behoben ist oder bis nach Ablauf einer Frist von fünf (5) Werktagen keine Rückmeldung seitens des Kunden erfolgt ist; danach wird die Vorfallnummer geschlossen.
- Wartungsdienstleistungen
Sollte während der gesamten Vertragslaufzeit ein Material- oder Herstellungsfehler an dem unter Vertrag stehenden Gerät festgestellt werden („defektes Gerät“), sendet TFV, sobald das defekte Gerät beim TFV-Kundendienst eingegangen ist und geprüft wurde, dem Kunden umgehend ein Gerät desselben Typs und mit ähnlichem Verwendungszweck wie das defekte Gerät („Ersatzgerät“) an einen vom Kunden angegebenen Standort. Die Versandkosten für das Ersatzgerät gehen zu Lasten des Kunden.
- Rücksendung defekter Geräte
Auf Anfrage stellt das Support-Team Anweisungen für die Rücksendung des defekten Geräts zur Verfügung. Der Kunde muss die Sendung bei der Rücksendung des defekten Geräts ordnungsgemäß verpacken. Das defekte Gerät muss an TFV zurückgesandt werden, bevor ein Ersatzgerät bereitgestellt wird.
- Zusätzliche Produkte
Sollte der Kunde während der Laufzeit dieser Vereinbarung zusätzliche Ausrüstungsprodukte erwerben, werden die vorliegenden Bedingungen für den Support und die Wartung der Ausrüstung dahingehend angepasst, dass sie auch die Support- und Wartungsleistungen für diese zusätzlichen Ausrüstungsprodukte umfassen. Die mit solchen zusätzlichen Ausrüstungsprodukten verbundenen Kosten werden zum Zeitpunkt des Kaufs in Rechnung gestellt, es sei denn, TFV und der Kunde vereinbaren eine Verlängerung dieser Zahlungsfrist, sodass die Laufzeit der Abdeckung für diese zusätzlichen Produkte mit Ablauf der Laufzeit dieser Vereinbarung endet.
- Einschränkungen
- Supportleistungen.Die Supportleistungen beschränken sich auf die Fehlerbehebung am Gerät sowie auf die für den ordnungsgemäßen Betrieb der GuardTek SaaS-Software auf dem Gerät erforderlichen Gerätekonfigurationen. Die Supportleistungen umfassen keine Auskünfte zur Einhaltung gesetzlicher Fristen und beinhalten keine umfassende Produktschulung. Die Supportleistungen erstrecken sich ausschließlich auf die von TFV angegebenen Plattformen und Betriebsumgebungen. TFV übernimmt keine Haftung für die Integration oder Konfiguration mit Software, Geräten oder Betriebsumgebungen von Drittanbietern, es sei denn, dies ist im Rahmen des Vertrags und der bei TFV erworbenen Produkte zulässig. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit eine unbegrenzte Anzahl von Supportfällen melden.
- Wartungsleistungen.TFV übernimmt die Wartung der Geräte bei Schäden, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs entstehen. Die Wartungsleistungen umfassen nicht (a) Schäden, die durch einen Unfall, Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Kontakt mit Flüssigkeiten, Feuer, Erdbeben, andere äußere Einflüsse oder die Verwendung der abgedeckten Geräte außerhalb der vorgesehenen oder genehmigten Verwendungszwecke entstanden sind; (b) Geräte, deren Seriennummer ohne schriftliche Genehmigung von TFV unkenntlich gemacht, verändert, entfernt oder modifiziert wurde; (c) Geräte, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden; (d) äußerliche Beschädigungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Beulen und gebrochene Kunststoffteile oder Anschlüsse; (e) Verbrauchsmaterialien wie Akkus; (f) vorbeugende Wartung; oder (g) Mängel, die durch normalen Verschleiß oder normale Alterung des Geräts verursacht wurden.
- Dienstleistungsanfragen
Serviceanfragen müssen vom Kunden an den TFV-Kundendienst unter der Adresse [email protected] gerichtet werden. Der Kunde ist verpflichtet, mitzuwirken und eine angemessene Menge an Informationen zum Vorfall bereitzustellen, um die Überprüfung und Behebung des Vorfalls zu ermöglichen. Bei der Anforderung eines Ersatzgeräts muss der Kunde TFV die Seriennummer des betreffenden defekten Geräts, die Art des Problems, den Kontext, in dem das Problem aufgetreten ist, eine Beschreibung der Systemkonfiguration, die Schritte zur Erzeugung oder Reproduktion des Problems sowie die Adresse mitteilen, an die TFV das Ersatzgerät versenden soll. Die Nichtbereitstellung von Informationen oder die Verweigerung einer angemessenen Zusammenarbeit kann dazu führen, dass der Vorfall nicht behoben werden kann.
- Taucher
Die Support- und Wartungsleistungen für die Geräte sowie die vorliegenden Bedingungen für Support und Wartung der Geräte sind vom Kunden nicht übertragbar. Die vorliegenden Bedingungen für Support und Wartung der Geräte werden im Rahmen des Vertrags erteilt und unterliegen den Vertragsbedingungen. Mit Ausnahme des Vertrags ersetzen die vorliegenden Bedingungen für Support und Wartung der Geräte alle anderen mündlichen oder schriftlichen Angebote, Bestellungen, früheren Vereinbarungen und sonstigen Mitteilungen zwischen dem Kunden und TFV bezüglich des Gegenstands dieser Bedingungen und stellen die gesamte Vereinbarung zwischen TFV und dem Kunden bezüglich der Erbringung der Support- und Wartungsleistungen für die Geräte dar. Die vorliegenden Support- und Wartungsbedingungen für die Geräte stellen keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie jeglicher Art dar. Die Verpflichtungen und Haftungen von TFV hinsichtlich der Produktgarantien richten sich ausschließlich nach dem Vertrag, auf dessen Grundlage die Produkte verkauft oder lizenziert werden, und beschränken sich auf den Umfang der Produktgarantien des Originalherstellers.
ANHANG E: SERVICE-LEVEL-VEREINBARUNG
| Dienstleistungsbereich | Service-Level-Vereinbarung |
| Verfügbarkeitsverpflichtung | Produktionsumgebungen: 99,9 % |
| Sicherungsdienste | TFV ist für die Sicherung und Wiederherstellung der im SaaS-Dienst gespeicherten Daten verantwortlich. Vollständige Sicherung: TFV sichert alle sieben (7) Tage die gesamten Kundendaten. Differenzielle Sicherung: TFV sichert alle Änderungen an den Kundendaten alle vierundzwanzig (24) Stunden. Transaktionsprotokolle: TFV speichert die Transaktionsprotokolle alle vier (4) Stunden. |
| Zielvorgabe für die Wiederherstellungszeit nach einem Ausfall | Sofern hierin nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Umstellung der Funktionen von der Produktionsumgebung auf den Notfallstandort innerhalb von vier (4) Stunden nach Meldung des betreffenden Notfalls durch TFV, sofern das Hauptrechenzentrum weiterhin verfügbar ist, und innerhalb von zwölf (12) Stunden im Falle eines vollständigen Ausfalls des Rechenzentrums. |
| Ziel für den Wiederherstellungspunkt nach einem Ausfall | Maximaler Datenverlust, der vier (4) Stunden an in der Produktionsumgebung gespeicherten Daten entspricht. |
TFV wird im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Dienste während der Vertragslaufzeit die folgenden Service-Levels einhalten.
ANMERKUNGEN, DEFINITIONEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die folgenden Anmerkungen, Definitionen und sonstigen Bestimmungen sind integraler Bestandteil der Service-Level-Vereinbarung.
- Katastrophe
Bezeichnet ein Ereignis, nach dessen Eintreten TFV feststellt, dass die SaaS-Dienste auf den Notfall-Standort verlagert werden müssen.
- Stillstandszeiten
Bezeichnet die Gesamtzahl der Minuten in dem Monat, in dem die Produktionsumgebung nicht verfügbar ist, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Ausfallzeiten.
- Ausfallzeiten ausgenommen
Bezeichnet die Gesamtzahl der zurechenbaren Minuten des Monats:
(i) im Rahmen der planmäßigen Wartungsarbeiten;
(ii) Aktualisierungen des SaaS-Dienstes;
(iii) auf Inhalte, die von Drittanbietern bereitgestellt werden, einschließlich Drittanbietern von Software;
(iv) bei Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die sich der zumutbaren Kontrolle von TFV entziehen, wie beispielsweise unvorhersehbare Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle höherer Gewalt.
- Mois
Bezeichnet einen Kalendermonat.
- Gesamtzahl der Minuten im Monat
Einen Monat lang rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche gemessen.
- Zeitfenster für planmäßige Wartungsarbeiten
Bezeichnet einen Zeitrahmen, in dem SaaS-Dienste zu Wartungszwecken unterbrochen werden können; dieser Zeitrahmen erstreckt sich (a) von 3 Uhr am Sonntag bis 4 Uhr am Sonntag (US-Ostküstenzeit) für Daten aus den USA und Kanada, (b) von 3 Uhr am Sonntag bis 4 Uhr am Sonntag (Mitteleuropäische Zeit) für europäische Rechenzentren (sofern zutreffend); (c) von 3 Uhr am Sonntag bis 4 Uhr am Sonntag (Ostaustralische Zeit) für Rechenzentren im asiatisch-pazifischen Raum/in Australien (sofern zutreffend); (d) für die Dauer eines verlängerten Wartungsfensters; in diesem Fall wird der Kunde mindestens zehn (10) Werktage im Voraus informiert; und (e) für die Dauer eines mit dem Kunden vereinbarten Wartungsfensters zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen an der Produktionsumgebung des Kunden.
- Verfügbarkeitsgrad des Systems
Bezeichnet den durchschnittlichen Prozentsatz der Gesamtzeit, in der die Produktionsumgebung für den Kunden verfügbar ist, berechnet wie folgt:
- Die Datenerfassungsgeräte nehmen während des Systemausfalls weiterhin Eingaben entgegen, und diese Eingaben werden heruntergeladen, sobald das Online-System wieder verfügbar ist.
- Sollte sich der Kunde entscheiden, Dienstleistungen von einem Dritten in Anspruch zu nehmen, übernimmt TFV keinerlei Haftung für Mängel oder Ausfälle der SaaS-Dienste, die auf die Dienstleistungen dieses Dritten zurückzuführen sind, und der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung der für die betroffenen SaaS-Dienste fälligen Gebühren. TFV kann Dritten den Zugang zu den SaaS-Diensten verweigern, wenn diese nach Ansicht von TFV und nach deren alleinigem Ermessen ein Sicherheitsrisiko oder ein anderes Risiko für die Systeme, Daten oder das geistige Eigentum von TFV darstellen.
- Der Kunde wird TFV mindestens sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich über jeden Zeitraum informieren, in dem er vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Anzahl der aktiven Mitarbeiter oder das maximale Nutzungsvolumen der SaaS-Dienste um mehr als 20 % gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum von dreißig (30) Tagen steigen könnte, sowie mindestens neunzig (90) Tage im Voraus, wenn er einen Anstieg von mehr als 50 % erwartet. Die Unterlassung einer solchen Mitteilung entbindet TFV von allen Verpflichtungen, die ihr gemäß den vorliegenden Bestimmungen obliegen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem ein solcher Anstieg eingetreten ist.
- Die Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht für die ersten dreißig (30) Tage der Nutzung in einer Produktionsumgebung, in denen TFV möglicherweise die Umgebung für den Kunden auf der Grundlage seiner tatsächlichen Nutzungsmuster anpassen muss.
- Die Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht während eines Ereignisses höherer Gewalt und wird erst wieder in Kraft gesetzt, nachdem der Dienst innerhalb der Hauptinfrastruktur vollständig wiederhergestellt wurde.
- Der Zugriff auf archivierte Daten oder Sicherungskopien, sofern diese verfügbar sind, ist Gegenstand eines Kostenvoranschlags, der dem Kunden mitgeteilt und als Gesamtdienstleistung erbracht wird, und kann in einer separaten Umgebung ermöglicht werden.
GUTSCHRIFTEN, WENN TFV DIE VERFÜGBARKEITSVERPFLICHTUNG NICHT EINHALTEN KANN
Teilt der Kunde TFV innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf eines Monats schriftlich mit, dass TFV die Verfügbarkeitsverpflichtung nicht einhalten kann, gutschreibt TFV dem Kunden 2 % der monatlichen Gebühren, anteilig berechnet auf Basis der Abonnementgebühren, für jedes 1 % unterhalb der ANS, wobei 100 % des anteilig auf Basis der Abonnementgebühren berechneten Monatsbetrags nicht überschritten werden dürfen.