SaaS-Vertrag von Trackforce Valiant

SaaS-Vertrag von Trackforce Valiant

Aktualisiert am 12. Mai 2021

Der vorliegende Trackforce Valiant-SaaS-Vertrag mit allen entsprechenden Anhängen und Beilagen (wie nachstehend definiert), die im Rahmen dieses Vertrags geschlossen wurden (zusammenfassend als „Vertrag“ bezeichnet), wird zwischen GuardTek SARL und gegebenenfalls deren Tochtergesellschaften sowie dem nachstehend genannten „Kunden“ geschlossen. Im Folgenden werden GuardTek SARL und ihre Tochtergesellschaften teilweise gemeinsam als („Trackforce Valiant“ oder „TFV“) bezeichnet. Der Vertrag stellt einen verbindlichen Vertrag zwischen TFV und dem Kunden dar.

Mit Inkrafttreten der Europäischen Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „DSGVO“) am 25. Mai 2018 haben wir den rechtlichen Rahmen für den Vertrieb unserer Lösungen in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“) neu definiert und formalisiert. Diese AGB werden durch die „Klauseln zur Auftragsverarbeitung“ und die „Datenschutzerklärung“ ergänzt, die integraler Bestandteil dieser AGB sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Begriffe

Die verwendeten Begriffe mit Großbuchstaben, die in diesem Vertrag nicht anderweitig definiert sind, haben die nachstehend angegebene Bedeutung.

1.1. Aktiver Mitarbeiter

Bezieht sich in einem bestimmten Zeitraum auf jeden Mitarbeiter des Kunden (oder jede andere Person, die Dienstleistungen für den Kunden erbringt, z. B. einen unabhängigen Auftragnehmer), der in die Dienste einbezogen ist, auf diese zugreift oder sie in irgendeiner Weise während dieses Zeitraums nutzt.

1.2. Verbundenes Unternehmen

Es handelt sich um eine eigenständige juristische Person, die von einer der Parteien kontrolliert wird oder unter deren gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieses Vertrags bezeichnet der Begriff „Kontrolle“ den Besitz einer beherrschenden Mehrheitsbeteiligung.

1.3. Kunde

Es handelt sich um das in den geltenden Anhängen oder Angeboten angegebene Kundenunternehmen sowie um jedes weitere verbundene Kundenunternehmen, für das der Kunde die Erbringung von TFV-Dienstleistungen in Auftrag gegeben hat. Besteht der Kunde aus mehr als einer juristischen Person, gilt dieser Vertrag für jede dieser juristischen Personen, die Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

1.4. Kundendaten

Dies bezieht sich auf alle Daten, Informationen, Inhalte und Materialien, die der Kunde TFV während der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt.

1.5. Dokumentation

Hierunter fallen alle schriftlichen oder elektronischen Unterlagen, die TFV dem Kunden zur Erleichterung der Nutzung der Dienste gegebenenfalls zur Verfügung stellt, mit Ausnahme von Werbe- oder ähnlichen Marketingmaterialien.

1.6. Ausrüstung

Dies bezieht sich auf die Ausrüstung, die TFV dem Kunden gelegentlich für eine Nutzung im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Diese Ausrüstung kann im Rahmen eines Kaufs, einer Leasingvereinbarung, einer Miete oder unter anderen Bedingungen bereitgestellt werden. Die Ausrüstung wird gegebenenfalls von TFV gemäß diesem Vertrag, den Bedingungen der geltenden Anhänge oder Angebote sowie den Bedingungen der zusätzlichen Dokumente bereitgestellt, die TFV zu diesem Zweck gelegentlich zur Verfügung stellen kann.

1.7. Höhere Gewalt

Dies bezieht sich auf Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von TFV liegen, wie unter anderem Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Brände, längere Stromausfälle, Unterbrechungen der Stromversorgung oder des Netzes, Vandalismus oder Pandemien, aufgrund derer die Dienste vorübergehend nicht verfügbar sind oder die Erfüllung dieses Vertrags dauerhaft beeinträchtigen oder verhindern.

1.8. Anfängliche Laufzeit

Es handelt sich um den im Anhang oder im Angebot festgelegten Zeitraum, der ab dem Startdatum beginnt und auf dessen Grundlage der Kunde die Gebühren zu entrichten hat.

1.9. Rechte an geistigem Eigentum

Dies umfasst alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum oder Teile davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen, Methodiken, Funktionsweisen, Prozesse und das Erscheinungsbild der SaaS-Dienste.

1.10. Rot

Dies bezieht sich auf das Internet, das Telefonnetz, das Mobilfunknetz und andere Übertragungswege, über die SaaS-Dienste bereitgestellt werden.

1.11. Partei oder Parteien

Bezieht sich auf TFV oder den Kunden, einzeln oder gemeinsam.

1.12. Produktionsumgebung

Es handelt sich um die in den SaaS-Diensten enthaltene Umgebung, die der Kunde für die Echtzeitverarbeitung nutzen wird.

1.13. Verwandte Systeme

Dies bezieht sich auf Computer, Webbrowser, Betriebssysteme, Firewalls, E-Mail-Server, LDAP-Server, Portale, Netzwerke, Software von Drittanbietern, Internetverbindungen sowie jegliche andere Geräte oder Software im Besitz des Kunden, die eine Verbindung zu den SaaS-Diensten herstellen oder diese beeinflussen.

1.14. SaaS-Dienst oder -Dienste

Dies umfasst die Bereitstellung des Zugangs zu und der Nutzung einer oder mehrerer Komponenten der Software-as-a-Service-Plattform von TFV sowie die Bereitstellung von Updates, Verbesserungen und anderen damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Wartung und Support, und zwar gemäß diesem Vertrag und den geltenden Anhängen.

Die SaaS-Dienste können Folgendes umfassen: (I) SaaS-Dienste von GuardTek (einschließlich der Schutz- und Analysedienste „GuardTek Guard SaaS“ und „GuardTek Analytics SaaS“), die beide von GuardTek SARL und ihren Tochtergesellschaften bereitgestellt werden.

1.15. SaaS-Software

Es handelt sich um die TFV-Software, die zur Erbringung der SaaS-Dienste verwendet wird, einschließlich aller Änderungen, Anpassungen, Aktualisierungen, Erweiterungen und Schnittstellen von TFV (einschließlich der APIs).

1.16. Anhang/Vorschlag

Darunter sind eine oder mehrere schriftliche Bestellungen zu verstehen, in denen die für den Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen aufgeführt sind, die sowohl von TFV als auch vom Kunden unterzeichnet wurden und sich auf diesen Vertrag beziehen. Ein Musterformular für einen Anhang/ein Angebot ist als Anhang A beigefügt. Nach der Annahme sowohl durch den Kunden als auch durch TFV kann in diesem Vertrag auf einen angenommenen Anhang/ein angenommenes Angebot als Anhang verwiesen werden. Alle anwendbaren Anhänge werden durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen und sind Bestandteil desselben. Sollten Bestimmungen eines Anhangs oder eines Angebots im Widerspruch zu den Bestimmungen des Vertrags stehen, haben die Bestimmungen des Anhangs oder des Angebots Vorrang.

1.17. Service Level Agreement (SLA)

Dies bezieht sich auf die für die SaaS-Dienste geltende Service-Level-Vereinbarung, die diesem Dokument als Anhang E beigefügt ist.

1.18. Dienstleistungen

Dies bezieht sich auf die SaaS-Dienste, die gemäß den im Rahmen dieses Vertrags erlassenen Anhängen erbracht werden.

1.19. Startdatum

Bezeichnet in Bezug auf einen bestimmten Dienst das Datum, an dem TFV (oder der externe Anbieter) mit der Erbringung des Dienstes für den Kunden beginnt, wie in dem bzw. den Anhängen oder Angeboten zu diesem Dienst festgelegt.

  1. Erbrachte Dienstleistungen

2.1. TFV erbringt für den Kunden die vom Kunden in dem oder den Anhängen ausgewählten Dienstleistungen für die dort festgelegte anfängliche Laufzeit.

2.2. TFV gewährt dem Kunden über das Netzwerk Zugang zu den jeweiligen SaaS-Diensten, wie in den Anhängen festgelegt. Jede Nutzung der SaaS-Dienste vor dem in den Anhängen festgelegten Startdatum gilt als Testphase, während der die Service-Level-Vereinbarung (SLA) keine Gültigkeit hat. Innerhalb der Produktionsumgebung darf der Kunde ausschließlich die in den Anhängen angegebenen Anwendungen und Erweiterungen nutzen, auch wenn andere Anwendungen und Erweiterungen zur Verfügung gestellt werden.

2.3. TFV kann die SaaS-Dienste in regelmäßigen Abständen ohne vorherige Ankündigung aktualisieren, ohne jedoch die Häufigkeit der neuen Versionen oder der Funktionen, Verbesserungen oder Korrekturen festzulegen, die im Rahmen der Aktualisierungen bereitgestellt werden.

2.4. Der Kunde gewährt ausschließlich seinen eigenen Mitarbeitern, Beratern und anderen autorisierten Nutzern Zugang zu den SaaS-Diensten und wird die SaaS-Dienste weder Dritten zur Verfügung stellen noch im Rahmen eines Servicebüros, einer Timesharing-Organisation oder eines Outsourcing-Verhältnisses anbieten.

2.5. TFV ergreift wirtschaftlich angemessene und branchenübliche Maßnahmen, um zu verhindern, dass Unbefugte (a) physischen Zugang zu den Rechenzentren erhalten, in denen die SaaS-Dienste gehostet werden, und (b) elektronischen Zugang zu den SaaS-Diensten oder den Kundendaten erhalten. TFV wird den Kunden unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf Kundendaten informieren, den TFV in den SaaS-Diensten feststellt.

2.6. TFV erstellt regelmäßig Sicherungskopien der Kundendaten („Sicherungsdienste“) gemäß den Bestimmungen in Anhang E. TFV ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Wiederherstellung der Kundendaten gemäß den Bestimmungen der ANS einzuleiten. TFV haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Kundendaten, die zwischen den geplanten Sicherungen auftreten oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind. TFV wird die Kundendaten zu keinem anderen Zweck als zur Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen verwenden, gemäß den Bestimmungen der geltenden Datenschutzerklärung von TFV.

2.7. Im Falle höherer Gewalt unternimmt TFV wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die SaaS-Dienste so schnell wie möglich an einem alternativen Standort wiederherzustellen. Bis zum Ende des Falls höherer Gewalt können die SaaS-Dienste in eingeschränktem Umfang erbracht werden, und der Kunde muss gegebenenfalls Änderungen an den Verfahren vornehmen, die für den Zugriff auf die SaaS-Dienste verwendet werden. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung dieses Vertrags ergeben, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung ganz oder teilweise auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Macht eine Partei einen Fall höherer Gewalt geltend, um die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zu rechtfertigen, so hat sie die andere Partei davon in Kenntnis zu setzen und wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die durch den Fall höherer Gewalt verursachte Verzögerung oder den dadurch entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

2.8. TFV erbringt die im ANS festgelegten technischen Supportleistungen. Die als Anhang E beigefügte Beschreibung des ANS enthält Einzelheiten zu den Servicestufen und den jeweils darin enthaltenen Leistungen. Die Bedingungen des technischen Supportplans ersetzen die Bestimmungen dieses Vertrags.

2.9. Gegebenenfalls erbringt TFV die in Anhang D festgelegten Dienstleistungen im Bereich der technischen Unterstützung und Wartung der Geräte.

2.10. Der vorliegende Vertrag wird zugunsten des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen geschlossen. Die verbundenen Unternehmen des Kunden sind berechtigt: i) einen separaten Anhang/ein separates Angebot für den Erwerb von Dienstleistungen abzuschließen, der bzw. das den Bestimmungen dieses Vertrags unterliegt, als ob sich die Bezugnahme auf den „Kunden“ darin auf das jeweilige verbundene Unternehmen des Kunden bezöge; oder III) sind berechtigt, die Dienstleistungen zu nutzen, sofern sie diesen Vertrag und die entsprechenden, je nach dem Kauf des Kunden im Anhang/Angebot festgelegten Einschränkungen einhalten. In Bezug auf den vorstehenden Absatz III) trägt der Kunde die letztendliche Verantwortung für die Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit den Diensten und diesem Vertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen und die Verbreitung von Inhalten, die über das Konto des Kunden von seinen verbundenen Unternehmen übermittelt oder verarbeitet werden, darunter unter anderem die Kundendaten.

  1. Pflichten des Kunden

3.1. SaaS-Softwarelizenz. TFV gewährt dem Kunden hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software, die Bestandteil der SaaS-Dienste ist (zusammenfassend als „SaaS-Softwarelizenz“ bezeichnet), auf der Grundlage eines Software-as-a-Service-Modells für die Dauer, in der der Kunde die SaaS-Dienste in Anspruch nimmt. Der Kunde darf die SaaS-Software ausschließlich zur Abwicklung seiner eigenen internen Geschäftsabläufe nutzen. Dem Kunden ist es weder direkt noch indirekt gestattet, (I) die SaaS-Software oder sonstige geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu ändern, zu kopieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren; noch (III) die SaaS-Software zur Nutzung im Rahmen von Timesharing, Outsourcing oder als Service-Desk-Lösung unterzulizenzieren.

3.2. Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege seiner Daten in den Diensten verantwortlich. Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber TFV, dass seine Daten frei von Viren, Trojanern und vergleichbaren Elementen sind, die die Software oder die Systeme beschädigen könnten, die von TFV oder seinen Subunternehmern zur Erbringung der Dienste genutzt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er seine Daten erhoben hat und dass er diese in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre pflegen und verarbeiten wird.

3.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Wahrung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten auf seinen Geräten.

3.4. Der Kunde ist allein verantwortlich für (a) die Überprüfung der Richtigkeit der bei der Nutzung der Dienste verarbeiteten Informationen, (b) die Durchführung aller im Rahmen der Dienste üblichen Prozesse und Verfahren, wie z. B. die Verarbeitung am Ende des Zeitraums, Importe, Exporte und Dateiübertragungen, sowie (c) die Verwaltung und Konfiguration der zugehörigen Systeme und die Gewährleistung ihres ordnungsgemäßen Betriebs. Bei der Nutzung und Anwendung der durch die Dienste generierten Informationen ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er die geltenden Anforderungen der Bundes- und Landesgesetze erfüllt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass: (I) die Nutzung der Dienste den Kunden nicht von beruflichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Überprüfung solcher Berichte und Dokumente entbindet, und dass (III) der Kunde sich nicht auf TFV oder die Dienste verlässt, um Beratung oder Anleitung hinsichtlich der Einhaltung von Bundes- und Landesgesetzen oder der angemessenen steuerlichen Behandlung der in diesen Berichten oder Dokumenten genannten Posten zu erhalten.

3.5. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung, alle Verpflichtungen und das erforderliche Fachwissen in Bezug auf (a) die Auswahl der zur Erreichung der beabsichtigten Ergebnisse erforderlichen Dienste und (b) alle Entscheidungen, die er auf der Grundlage der durch die Dienste erzielten Ergebnisse trifft. Der Kunde versteht und erkennt an, dass weder TFV noch ein externer Anbieter (sofern zutreffend) Rechts-, Buchhaltungs-, Steuer- oder sonstige fachliche Beratung erbringen, sei es als Dienstleistung oder im Rahmen der Dienste, und dass der Kunde von TFV oder einem externen Anbieter keine Beratung oder Anleitung zu Gesetzen und Vorschriften erwarten darf. Der Kunde überprüft alle unter Verwendung der Dienste durchgeführten Berechnungen und Feststellungen und vergewissert sich, dass die Ergebnisse korrekt sind. Sollte rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung erforderlich sein, wird der Kunde die Dienste eines kompetenten Fachmanns in Anspruch nehmen. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde TFV von Ansprüchen und Klagen seiner Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter freistellen und schadlos halten, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben.

3.6. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die verbundenen Systeme ordnungsgemäß funktionieren. Die Bestimmungen dieses Vertrags bezüglich des technischen Supports gelten nicht für die verbundenen Systeme oder für Probleme mit den SaaS-Diensten, die durch die verbundenen Systeme verursacht werden, unabhängig davon, wer diese verbundenen Systeme bereitgestellt, installiert oder vertrieben hat. Sollte TFV feststellen, dass die Hauptursache eines Problems in Änderungen des Kunden an den SaaS-Diensten oder in dessen Verhalten in Bezug auf die verbundenen Systeme liegt, muss TFV den Kunden darüber informieren und dessen Zustimmung einholen, um (falls erforderlich) zusätzliche Unterstützung zu leisten. Erteilt der Kunde seine Zustimmung, wird die von TFV nach dieser Zustimmung aufgewendete zusätzliche Zeit dem Kunden auf der Grundlage des Zeitaufwands und des Materialverbrauchs gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

3.7. Der Kunde ändert regelmäßig alle Passwörter, die für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden. Sollte der Kunde Kenntnis davon erlangen, dass ein unbefugter Dritter ein Passwort kennt, muss er TFV unverzüglich darüber informieren und das Passwort sofort ändern. Der Kunde deaktiviert die bisherigen Nutzer der Dienste.

3.8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Zugriff der Nutzer auf die Dienste zu überwachen.

3.9. Der Kunde ist für die Verbindung zum SaaS-Dienst verantwortlich, einschließlich der Internetverbindung.

3.10. Sollte der Kunde Telefon- und Datendienste („Mobilfunkdienste“) nutzen, die im Namen von TFV erworben wurden, ist der Kunde dafür verantwortlich, die folgenden Einschränkungen zu beachten und einzuhalten:

3.10.1. Der Kunde darf diese Telefon- und Datendienste ausschließlich zur Nutzung der SaaS-Dienste gemäß den Bestimmungen dieses SaaS-Vertrags nutzen.

3.10.2. Der Kunde darf die im Rahmen dieser Mobilfunkdienste bereitgestellten Dienste weder missbrauchen noch zweckentfremden.

3.10.3. Der Kunde trägt die Kosten für alle Aktivitäten, die nicht im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten stehen.

3.10.4. Der Kunde hat bei der Nutzung der Mobilfunkdienste alle lokalen und nationalen Gesetze einzuhalten; dazu gehört auch, dass er diese nicht für unaufgeforderte Werbung, betrügerische oder irreführende Anrufe oder Drohungen nutzt.

3.10.5. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Verstöße oder missbräuchliche Nutzung gemäß Abschnitt 3.9 und ist daher verpflichtet, sämtliche Bußgelder, Strafen, Gebühren und Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Verteidigung, der Verfolgung und der Beilegung solcher Verstöße oder missbräuchlicher Nutzung entstehen.

3.10.6. Der Kunde hat TFV unverzüglich über alle ihm bekannten Missbräuche oder Verstöße gegen diesen Abschnitt 3.10 zu informieren und alle Einzelheiten sowie die zur Behebung des Problems erforderlichen Abhilfemaßnahmen mitzuteilen.

  1. Zahlungen, Gutschriften und Rückerstattungen

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, TFV die in diesem Vertrag sowie in den entsprechenden Anhängen oder Angeboten und gegebenenfalls in den Rechnungen von TFV festgelegten Gebühren für die hierin vorgesehenen Dienstleistungen und die Ausrüstung zu zahlen.

4.2. Alle Vorabgebühren für die Dienste sind zu Beginn der Leistungserbringung zu entrichten. Alle anschließend ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto nach Ablauf der in den jeweiligen Anhängen festgelegten Abonnementlaufzeit fällig.

4.3. Die Kunden begleichen alle Rechnungen per Lastschrift und elektronischer Überweisung.

4.4. Sollte der Kunde eine Rechnung in begründeter Weise beanstanden, hat er den nicht beanstandeten Betrag bei Fälligkeit zu begleichen und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung eine schriftliche Mitteilung über den beanstandeten Betrag (mit Angaben zur Art der Beanstandung und zu der bzw. den beanstandeten Rechnungen) zu übermitteln. TFV ist berechtigt, auf bei Fälligkeit nicht beglichene Beträge Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes zu erheben. Der Kunde trägt alle Kosten, die bei der Eintreibung der fälligen und zahlbaren Beträge entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder nicht.

4.5. Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von TFV gemäß diesem Vertrag behält sich TFV das Recht vor, den Zugang des Kunden zu allen im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Diensten oder Geräten (oder zu Diensten, Software oder Geräten von Dritten) auszusetzen oder zu kündigen, falls sich die Zahlung eines gemäß dem Vertrag oder einem Anhang fälligen Betrags, Angebot oder einer Rechnung fälligen Betrag mehr als dreißig (30) Tage überfällig ist. Eine solche Aussetzung oder Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den fälligen Betrag zu zahlen.

4.6. Die Tarife von TFV verstehen sich ohne alle von den Steuerbehörden erhobenen Steuern, Abgaben oder Gebühren, und der Kunde ist für die Zahlung all dieser Steuern, Abgaben oder Gebühren verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern auf den Nettogewinn von TFV (einschließlich der entsprechenden Steuern und Gebühren der FCC für telefoniebasierte Systeme).

4.7. Nach schriftlicher Mitteilung des Kunden an TFV über die Nichteinhaltung der im SLA festgelegten Verfügbarkeitsgarantie durch TFV innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab Monatsende wird TFV dem Kunden die im SLA berechneten Gebühren auf die nächste vom Kunden fällige Zahlung gutschreiben. Die dem Kunden gewährten Gutschriften stellen sein einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsgarantie durch TFV dar.

  1. Laufzeit und Beendigung

5.1. Die Laufzeit des vorliegenden Vertrags (die „Laufzeit“) beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet erst, wenn alle im Rahmen dieses Vertrags erlassenen Anhänge oder Angebote abgelaufen sind oder gekündigt wurden.

5.2. Die im Rahmen dieses Vertrags ausgestellten Anhänge oder Angebote (in Bezug auf die darin genannten Dienstleistungen) treten an dem in den Anhängen oder Angeboten angegebenen Startdatum in Kraft oder, falls dieser Zeitpunkt früher liegt, mit dem Beginn oder der Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen und gelten für die anfängliche Laufzeit. Anschließend verlängern sich der oder die Anhänge oder Angebote (in Bezug auf die darin genannten Dienstleistungen) um aufeinanderfolgende Verlängerungszeiträume von jeweils einem (1) Jahr (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei schriftlich ihre Entscheidung mit, die Vereinbarung nicht zu verlängern, wobei diese Mitteilung spätestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder des zu diesem Zeitpunkt geltenden Verlängerungszeitraums erfolgen muss, je nach Fall. Der Stückpreis während eines solchen Verlängerungszeitraums erhöht sich jährlich um 5 % gegenüber den im Anhang für die betreffenden Dienstleistungen angegebenen Basispreisen des unmittelbar vorangegangenen Zeitraums.

5.3. Die Bestimmungen der Abschnitte 6, 7 und 8 sowie alle Zahlungsverpflichtungen, die der Kunde vor oder zum Zeitpunkt der Kündigung eingegangen ist, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

5.4. Sollte eine der Parteien einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begehen, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der nicht verstoßenden Partei behoben wird, kann diese Partei diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung kündigen. Unbeschadet des Vorstehenden gilt: Sollte die Behebung des Verstoßes aufgrund seiner Art mehr als dreißig (30) Tage erfordern und sollte TFV am Ende der anfänglichen Abhilfepfrist von dreißig (30) Tagen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zur Behebung dieses Verstoßes unternommen haben, steht TFV ab diesem Zeitpunkt eine angemessene Frist zur weiteren Behebung dieses Verstoßes zu. Im Falle einer Kündigung in diesem Fall erstattet TFV den noch nicht fälligen Teil der gezahlten Gebühren.

5.5. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung endet der Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten. Dreißig (30) Tage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung ist TFV nicht mehr verpflichtet, SaaS-Daten des Kunden aufzubewahren oder bereitzustellen, sofern in der diesem Vertrag als Anhang C beigefügten Richtlinie zur Datenaufbewahrung nichts anderes festgelegt ist. Nach Beendigung des Vertrags wird TFV alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle auf den Servern, die zum Hosten der SaaS-Dienste genutzt werden, verbleibenden Daten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten – dauerhaft und unwiderruflich zu löschen, zu bereinigen oder zu überschreiben, es sei denn, die geltenden Gesetze und Vorschriften verlangen eine längere Aufbewahrung dieser Daten oder die als Anhang C beigefügte Richtlinie zur Datenaufbewahrung sieht etwas anderes vor.

  1. Eigentumsrechte, Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1. Jede der Parteien ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht weitergeben, veröffentlichen oder für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden, es sei denn, dies geschieht gegenüber solchen Mitarbeitern, Auftragnehmern, Rechts- oder Finanzberater sowie Wirtschaftsprüfer des Empfängers und seiner verbundenen Unternehmen, die Kenntnis von diesen Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Rechte und Pflichten des Empfängers aus diesem Vertrag sowie im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit benötigen und die Vertraulichkeitsbedingungen unterliegen, die nicht weniger streng sind als die in diesem Vertrag festgelegten. Zu den „vertraulichen Informationen“ gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Kundendaten, die SaaS-Dienste, die Preise und Bedingungen dieses Vertrags, Benchmarks, Statistiken oder Informationen über die Leistungsfähigkeit der SaaS-Dienste, Finanzinformationen, Geschäftspläne, Technologie, Marketing- oder Vertriebspläne, die einer Partei offengelegt werden, sowie alle sonstigen Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags mitgeteilt werden und die die empfangende Partei vernünftigerweise aufgrund (I) von Kennzeichnungen oder anderen Hinweisen, (II) der Umstände der Offenlegung oder (III) der Art der Informationen selbst als ausschließliches Eigentum und vertraulich für die offenlegende Partei verstehen sollte. Unbeschadet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen nicht: (I) Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden; (III) Informationen, die die empfangende Partei rechtmäßig und ohne Einschränkungen aus einer anderen Quelle erhalten hat, die zur Weitergabe dieser Informationen berechtigt ist; (III) Informationen, die der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich geworden sind; oder (IV) Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Einschränkungen bekannt waren. Jede der Parteien wird diese vertraulichen Informationen mit angemessener Sorgfalt schützen, die nicht geringer sein darf als die Sorgfalt, die die Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art walten lassen würde, um eine unbefugte, fahrlässige oder versehentliche Nutzung, Offenlegung oder Veröffentlichung dieser Informationen zu verhindern. Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen offenzulegen, sofern die empfangende Partei: (I) der offenlegenden Partei vor der Offenlegung eine angemessene Mitteilung zukommen lässt, damit diese eine angemessene Gelegenheit hat, eine einstweilige Verfügung oder eine gleichwertige Maßnahme zu beantragen, oder (III) wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternimmt, um eine schriftliche Zusicherung der betreffenden Justiz- oder Regierungsstelle einzuholen, dass diese die vertraulichen Informationen vertraulich behandeln wird.

6.2. Jede der Parteien ist berechtigt, die Existenz dieses Vertrags und dessen Bestimmungen offenzulegen, soweit dies gesetzlich, durch die Vorschriften einer zuständigen Aufsichtsbehörde oder durch die Vorschriften einer Wertpapierbörse oder eines anderen Handelssystems, an dem die Wertpapiere dieser Partei notiert sind und gehandelt werden, vorgeschrieben ist.

6.3. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem Abschnitt5kann der offenlegenden Partei einen irreparablen Schaden zufügen; daher hat die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen nach Gesetz oder Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsbehelfen das Recht, wegen dieser Nichteinhaltung einstweilige und billigkeitsrechtliche Maßnahmen zu beantragen. Im Falle eines Rechtsstreits zur Durchsetzung oder Auslegung dieses Abschnitts5 hat die obsiegende Partei das Recht, zusätzlich zu den vom Gericht festgesetzten Beträgen die Prozesskosten, einschließlich angemessener Anwaltshonorare, Kosten und Auslagen, erstattet zu bekommen.

6.4. Im Verhältnis zwischen TFV und dem Kunden ist der Kunde Inhaber aller Titel, Rechte und Ansprüche an seinen Daten.

6.5. Beide Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einzuhalten, die für die jeweiligen Tätigkeiten der Parteien maßgeblich sind. Der Kunde erklärt sich hiermit mit der Nutzung, Verarbeitung und/oder Weitergabe seiner Daten für die hier beschriebenen Zwecke einverstanden, soweit diese Nutzung oder Verarbeitung erforderlich ist, damit TFV seinen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten aus diesem Vertrag nachkommen kann oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

6.6. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der SaaS-Dienst und die darin enthaltene SaaS-Software sowie alle Änderungen, Anpassungen, Aktualisierungen, Erweiterungen und Schnittstellen (einschließlich APIs) daran oder darin (einschließlich unter anderem aller Änderungen, Anpassungen, Aktualisierungen, Erweiterungen und Schnittstellen, die von TFV für den Kunden entwickelt oder vorgenommen wurden), sowie die zugehörige Dokumentation Eigentum von TFV (und gegebenenfalls der Dritten, die TFV das Recht zur Lizenzierung eingeräumt haben) sind und jederzeit bleiben werden, und der Kunde hat keinerlei Rechte oder Ansprüche an den vorgenannten Elementen, mit Ausnahme der Rechte, die ihm im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich eingeräumt werden.

6.7. Abgesehen von den in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten Rechten behält jede der Parteien alle ihre Rechte an ihren Technologien, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen Rechten an geistigem Eigentum sowie an ausschließlichen Eigentumsrechten. In diesem Vertrag werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.

6.8. Wie näher beschrieben und durch die Richtlinien in Anhang C ergänzt, erklären die Parteien für den Fall, dass TFV personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden zur Erfüllung seiner sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen verarbeitet, ihre Absicht, dass der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche und TFV der Auftragsverarbeiter ist, und zwar in jedem Fall: (a) Wenn der Kunde seinen Sitz im EWR hat, vereinbaren die Parteien, dass personenbezogene Daten nicht außerhalb des EWR oder des Landes bzw. der Länder, in denen der Kunde ansässig ist, übermittelt oder gespeichert werden dürfen, es sei denn, dies ist in einem angemessenen Umfang erforderlich, um TFV die Erbringung der Dienstleistungen und die Erfüllung anderer Verpflichtungen von TFV gemäß diesem Vertrag zu ermöglichen. TFV gewährleistet, dass es die DSGVO, einschließlich unter anderem der Artikel 44 und 46, in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags einhält; (b) der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an TFV zu übermitteln, damit TFV diese im Namen des Kunden gemäß diesem Vertrag rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übermitteln kann; (c) Der Kunde stellt sicher, dass die betreffenden Dritten über diese Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung informiert wurden und ihre ausdrückliche und freiwillige Einwilligung erteilt haben, wie es nach allen geltenden Datenschutzgesetzen (einschließlich, unter anderem, der DSGVO) erforderlich ist; (d) TFV verarbeitet die personenbezogenen Daten während der Laufzeit dieses Vertrags und ausschließlich gemäß dessen Bestimmungen sowie gemäß allen rechtmäßigen Anweisungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit in angemessener Weise erteilt; und (e) jede Partei trifft die geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen gegen die unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten sowie gegen deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

  1. Gewährleistungen und Entschädigungen

7.1. TFV wird den Kunden auf eigene Kosten von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, verteidigen und schadlos halten, die darauf beruhen, dass die SaaS-Dienste ein Recht an geistigem Eigentum eines Dritten verletzen; vorausgesetzt jedoch, dass (a) der Kunde TFV unverzüglich über eine solche Forderung informiert, (b) TFV die Möglichkeit gibt, sich durch einen Anwalt seiner Wahl zu verteidigen, und (c) der Kunde TFV die Informationen und/oder Unterstützung bei der Verteidigung zur Verfügung stellt, die TFV vernünftigerweise verlangen kann. In keinem Fall darf der Kunde eine solche Forderung ohne die schriftliche Zustimmung von TFV beilegen. Sollte ein zuständiges Gericht feststellen, dass die SaaS-Dienste ein Recht an geistigem Eigentum verletzen, kann TFV auf eigene Kosten und nach eigener Wahl: (I) dem Kunden das Recht einräumen, die rechtsverletzenden Elemente weiterhin zu nutzen, (III) die rechtsverletzenden Elemente durch ein funktional gleichwertiges, nicht rechtsverletzendes Produkt ersetzen, (III) die rechtsverletzenden Elemente so ändern, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird, oder (IV) den betroffenen Anhang kündigen und den noch nicht fälligen Teil der gezahlten Gebühren zurückerstatten. In keinem Fall haften TFV, seine Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer gegenüber dem Kunden, soweit die mutmaßliche Rechtsverletzung auf folgenden Gründen beruht: (a) einer Änderung der SaaS-Dienste oder der SaaS-Dokumentation durch eine andere Person als TFV oder (b) der Nutzung der SaaS-Dienste oder der SaaS-Dokumentation durch den Kunden in einer Weise, die den dem Kunden von TFV übermittelten Anweisungen widerspricht, oder (c) der Nutzung der Dienste oder der SaaS-Dokumentation durch den Kunden nach der Mitteilung der tatsächlichen oder mutmaßlichen Rechtsverletzung durch TFV oder eine zuständige Behörde. Die Bestimmungen in Abschnitt 7.1 stellen die gesamte Haftung von TFV und den einzigen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Ansprüche oder Klagen dar, die ganz oder teilweise auf der Verletzung oder Beeinträchtigung eines geistigen Eigentumsrechts eines Dritten beruhen.

7.2. TFV erklärt und garantiert: (a) dass es berechtigt ist, die in diesem Dokument genannten Rechte zu gewähren, und (b) dass die SaaS-Dienste weder Viren noch Trojaner enthalten.

7.3. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber TFV, dass er alle geltenden lokalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienste und Geräte einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Exportkontrolle.

7.4. DIE HIERIN FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSBEHELFE SIND AUSSCHLIESSLICH GÜLTIG UND ERSETZEN ALLE ANDEREN, SEIEN SIE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT 7 AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN BESTIMMUNGEN LEHNT TFV AUSDRÜCKLICH JEDE EINZELNE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN UND JEDE ANDERE ANGELEGENHEIT AB. INSBESONDERE, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIESE, LEHNT TFV AUSDRÜCKLICH JEDE EINZELNE DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE JEDER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF ODER HANDELSBRAUCH ERGIBT. KEIN VERTRETER, AUFTRAGNEHMER ODER MITARBEITER VON TFV IST BERECHTIGT, ÄNDERUNGEN AN DIESER GARANTIE VORZUNEHMEN, ES SEI DENN, DIESE ERFOLGEN IN SCHRIFTLICHER FORM UND WERDEN VON EINEM MITARBEITER VON TFV UNTERZEICHNET, DER TATSÄCHLICH BEFUGT IST, TFV ZU VERBINDEN. TFV ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DER SAAS-DIENST ODER EIN TEIL DAVON UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIERT, FEHLERFREI IST ODER DASS TFV ALLE NICHT WESENTLICHEN FEHLER BEHEBT.

7.5. DIE PARTEIEN HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENE GEWINNE, NUTZUNGSAUSFALL, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art im Zusammenhang mit oder aufgrund dieses Vertrags, unabhängig davon, ob diese als Vertragsverletzung oder vorsätzliches Verhalten geltend gemacht werden. DIE IN DIESEM ABSATZ FESTGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DEN UMSTÄNDEN, DIE ZU DIESEN VERLUSTEN ODER SCHÄDEN FÜHREN, EINSCHLIEßLICH, UNTER ANDEREM AUCH DADURCH, DASS DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, DASS DIE SCHÄDEN VORHERSEHBAR SIND ODER DASS ES SICH BEI DEM ANGEBLICHEN VERSTOSS ODER DER NICHTERFÜLLUNG UM EINEN GRUNDLEGENDEN VERSTOSS ODER DEN VERSTOSS GEGEN EINE GRUNDLEGENDEN BESTIMMUNG HANDELT. TFV HAFTET IN KEINEM FALL FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN ANDERER PERSONEN ODER ORGANISATIONEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EXTERNE DIENSTLEISTER.

7.6. UNGEACHTET ETWAIGER ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM VERTRAG haftet TFV in keinem Fall für Schäden, die sich aus irgendeinem Grund oder Anspruch ergeben, der sich aus diesem Vertrag oder einer damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistung oder Ausrüstung ergibt oder damit in Verbindung steht, und die die vom Kunden im Zeitraum von zwölf (12) Monaten vor dem Zeitpunkt des Eintritts des Anspruchs gezahlt wurden. Diese Gebühren beschränken sich auf den jeweiligen Anhang, auf den sich die Vertragsverletzung bezieht. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 7.6 GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR VERSTÖSSE GEGEN DIE VERTRAULICHKEITSBESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT5ODER GEGEN DIE SCHADENSERSATZBESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 7.1.

7.7. Der Kunde wird TFV gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Aufwendungen und Kosten Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Gerichtskosten und Anwaltshonorare) verteidigen, entschädigen und von jeglicher Haftung freistellen, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben, sofern und soweit diese Nutzung gegen den vorliegenden Vertrag verstößt, fahrlässig, betrügerisch oder vorsätzlich erfolgt, vorausgesetzt, dass: (a) der Kunde unverzüglich über einen solchen Anspruch informiert wird; (b) TFV dem Kunden auf dessen Kosten in angemessener Weise bei der Abwehr und Beilegung dieses Anspruchs kooperiert; und (c) der Kunde die ausschließliche Befugnis zur Abwehr oder Beilegung des Anspruchs hat.

  1. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Die Parteien sind in Bezug auf die in diesem Vertrag genannten Dienstleistungen und Ausrüstungen unabhängige Vertragspartner. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders festgelegt, gilt keine der Parteien in irgendeiner Hinsicht als Angestellter, Beauftragter oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei, und keine der Parteien ist berechtigt, befugt oder ermächtigt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen oder Haftungen einzugehen.

8.2. Jede Partei ist berechtigt, den Namen oder das Logo der anderen Partei in einer Liste ihrer Kunden, Vertriebspartner oder Dienstleister aufzuführen. Jede der Parteien darf die andere Partei in einer ersten Pressemitteilung erwähnen, sofern bei jeder Verwendung der Marke(n) der anderen Partei die Hinweise auf das ausschließliche Eigentumsrecht beibehalten werden und/oder die Marke(n) ordnungsgemäß ihrem Eigentümer zugeordnet wird (werden) und sofern diese Pressemitteilung der Überprüfung und der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien bedarf, die nicht ohne triftigen Grund verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf.

8.3. Als Gegenleistung für die in diesem Vertrag vorgesehenen Preise gestattet der Kunde (vorbehaltlich seines angemessenen Rechts auf Überprüfung und Genehmigung): (a) dass TFV in sein Werbematerial eine kurze Beschreibung der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellten Ausrüstung aufnimmt, und (b) dass TFV den Kunden in Fallstudien, ROI-Analysen, Berichten und zugehörigem Marketingmaterial erwähnt, sowie (c) als Referenz für potenzielle Kunden von TFV zur Verfügung stehen, und (d) Interviews mit den Medien geben und Zitate zur Verfügung stellen, die in Pressemitteilungen verwendet werden können, und (e) für potenzielle Kunden von TFV für beide Seiten geeignete Besichtigungen vor Ort organisieren, und (f) auf angemessene Anfrage von TFV und auf Kosten von TFV Präsentationen auf Konferenzen halten.

8.4. Jede Mitteilung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu übermitteln ist, muss schriftlich erfolgen und per Post an die in diesem Vertrag festgelegten Adressen der anderen Partei, zu Händen der Rechtsabteilung, per Einschreiben mit Rückschein oder per Federal Express (oder einem anderen renommierten Zustelldienst mit Zustellnachweis, der eine Zustellungsbestätigung führt), per bestätigter Faxübermittlung oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung gesendet werden.

Der vorliegende Vertrag, einschließlich aller Anhänge und Anlagen, enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich seines Gegenstands; daher bestehen keine Zusagen, Bedingungen, Erklärungen oder Gewährleistungen, außer denen, die darin ausdrücklich festgelegt sind. Der vorliegende Vertrag wurde unter gleichberechtigten Bedingungen ausgehandelt und ist so auszulegen, als sei er von den Parteien in ausgewogener Weise abgefasst worden. Keine Bestimmung, Klausel oder Bedingung einer Bestellung oder eines anderen Dokuments, das der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwendet, hat Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen einer der Parteien. Sofern in den Anhängen nicht ausdrücklich anders festgelegt, haben die in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen Vorrang vor den Bestimmungen der Anhänge. Schweigen gilt nicht als Widerspruch. Es gilt nicht als Verzicht auf eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags, und ein Verstoß wird nicht entschuldigt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt schriftlich und ist von der Partei unterzeichnet, die angibt, darauf verzichtet oder zugestimmt zu haben. Jede Zustimmung oder Duldung einer Vertragsverletzung durch die eine Partei gegenüber der anderen Partei, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, gilt nicht als Zustimmung oder Duldung einer anderen oder späteren Vertragsverletzung. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise für rechtswidrig, undurchführbar oder ungültig erachten, so bleibt die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen oder von Teilen davon davon unberührt. Die in diesem Vertrag enthaltenen Überschriften und Titel dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche Bedeutung. Der vorliegende Vertrag ist verbindlich und kommt den Parteien sowie ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und autorisierten Abtretungsempfängern zugute. Der Kunde darf den vorliegenden Vertrag (einschließlich aller zugehörigen Anhänge) nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TFV abtreten. Jeder Versuch einer Abtretung, der dem Vorstehenden widerspricht, ist unwirksam. TFV ist berechtigt, diesen Vertrag (sowie alle geltenden Anhänge) an jedes verbundene Unternehmen von TFV oder an jedes Unternehmen abzutreten, das das gesamte Geschäft oder die Vermögenswerte von TFV ganz oder teilweise erwirbt. TFV ist berechtigt, jede ihrer Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag an einen von TFV ausgewählten Subunternehmer zu vergeben. Die Parteien vereinbaren, dass verbindliche Kopien, wie beispielsweise gescannte oder per Fax übermittelte Unterschriften der Gegenpartei, zulässig sind.

8.5. Der vorliegende Vertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden. Unbeschadet des Vorstehenden ist TFV berechtigt, jede Bestimmung dieses Vertrags durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens fünfundvierzig (45) Tagen (wobei diese Mitteilung die Art und das Datum des Inkrafttretens der Änderung enthalten muss) zu ändern, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um den Anforderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen oder den von externen Anbietern auferlegten Anforderungen nachzukommen. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde diese Änderung akzeptiert und ihr zugestimmt hat, es sei denn, der Kunde entscheidet sich dafür, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an TFV vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Falls der Kunde sich dafür entscheidet, diesen Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderung zu kündigen, erstattet TFV dem Kunden die gezahlten Beträge, die dem gekündigten Teil der Laufzeit dieses Vertrags entsprechen.

8.6. Der Kunde kann gegenüber TFV keine Klage wegen eines angeblichen Verstoßes gegen diesen Vertrag erheben, wenn seit dem Eintritt des Klagegrundes mehr als ein (1) Jahr vergangen ist. Im Rahmen dieses Vertrags haftet der Kunde für Verstöße seiner verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer.

8.7. Der vorliegende Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen luxemburgischem Recht und sind entsprechend auszulegen.

8.8. Jede der Parteien erkennt an, dass die Haftungsausschlussklauseln, die Haftungsbeschränkungen und Entschädigungsregelungen sowie die Servicelevels dieses Vertrags von grundlegender Bedeutung für dessen Grundlagen sind und bei der Festlegung der von jeder Partei im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Gegenleistung sowie bei der Entscheidung JEDER PARTEI, DIESEN VERTRAG ABZUSCHLIESSEN.

ANHANG A: BEILEGE/VORSCHLAG

VON BEIDEN PARTEIEN ZU UNTERZEICHNEN

ANHANG B: DATENSCHUTZ

TFV wird die branchenüblichen Praktiken im Bereich des Sicherheitsrisikomanagements für den SaaS-Dienst beachten und gegebenenfalls entsprechende Kontrollen durchführen. Die spezifischen Datenschutzrichtlinien können auf der Website von TFV unter /legal/ eingesehen werden.

Diese Richtlinien können von TFV ohne vorherige Ankündigung aktualisiert oder geändert werden.

ANHANG C: RICHTLINIE ZUR DATENAUFBEWAHRUNG VON TRACKFORCE VALIANT

Für bestehende TFV-SaaS-Kunden wird Trackforce Valiant in der Regel (I) die Kundendaten fünf (5) Jahre lang in der SaaS-Umgebung aufbewahren, die den SaaS-Diensten von GuardTek entspricht.

1. Der Kunde kann Trackforce Valiant beauftragen, vor der Löschung eine Sicherungskopie seiner SaaS-Daten in einem von Trackforce Valiant zu diesem Zweck bereitgestellten Format und auf eine von Trackforce Valiant zu diesem Zweck festgelegte Weise anzufertigen oder einen Datenauszug im Standard-CSV-Format zu erstellen, den der Kunde über SFTP herunterladen und aufbewahren kann, und zwar höchstens einmal pro Jahr auf Kosten des Kunden.

ANHANG D: BEDINGUNGEN FÜR DEN TECHNISCHEN KUNDENDIENST UND DIE WARTUNG DER TRACKFORCE-GERÄTE

TFV behält sich das Recht vor, die im Rahmen dieser Bedingungen für technischen Support und Wartung der Geräte erbrachten Dienstleistungen zu ändern und zu verbessern sowie die Dienstleistungen an technologische Veränderungen und das geschäftliche Umfeld von TFV anzupassen. Zu diesem Zweck behält sich TFV das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu verbessern, zu ergänzen, zu streichen oder Bestimmungen hinzuzufügen, sofern diese Verbesserung oder Anpassung keine Verschlechterung des allgemeinen Serviceniveaus zur Folge hat, das im Rahmen dieses Vertrags erbracht wird.

  1. Dauer

Mietet der Kunde Geräte von TFV, verpflichtet sich TFV, für die Dauer des Vertrags technische Supportleistungen zu erbringen. Kauft der Kunde Geräte von TFV, verpflichtet sich TFV, technische Supportleistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erbringen.

  1. Kompatibles Gerät

Alle von TFV gemieteten oder gekauften Geräte (für die der Kunde, wie oben erwähnt, eine Gebühr für technische Unterstützung und Wartung entrichtet hat) gelten als Geräte mit technischer Unterstützung im Sinne der vorliegenden Bedingungen für technische Unterstützung und Wartung der Geräte.

  1. Vorfälle

Ein Vorfall ist definiert als ein einzelnes technisches Problem mit einem Produkt des TFV-Teams und der zur Behebung erforderlichen angemessenen Aufwand. Ein einzelner technischer Vorfall ist ein Problem, das sich nicht in untergeordnete Teile untergliedern lässt. Ein Vorfall kann mehrere Telefonanrufe und E-Mails nach sich ziehen; ebenso kann ein Telefonanruf mehrere Vorfälle betreffen.

  1. Technischer Support

Die Techniker von TFV werden bei der Bearbeitung von Anfragen zur technischen Unterstützung für die Geräte professionell und zeitnah helfen. TFV hilft ausschließlich bei der Behebung von Problemen im Zusammenhang mit den Geräten, für die die technische Unterstützung gilt. Nach der Meldung eines Vorfalls wird eine Vorfallsnummer vergeben, die so lange gültig und offen bleibt, bis die Ursache des Vorfalls zufriedenstellend behoben ist oder bis fünf (5) Werktage ohne Kommunikation mit dem Kunden verstrichen sind; danach wird die Vorfallsnummer geschlossen.

  1. Wartungsdienstleistungen

Für die Dauer der Dienstleistung gilt: Sollte ein Material- oder Verarbeitungsfehler an dem Gerät mit technischem Support („defektes Gerät“) festgestellt werden, wird TFV, sobald der technische Support von TFV das defekte Gerät erhalten und geprüft hat, sendet TFV dem Kunden unverzüglich an den von ihm angegebenen Ort ein vergleichbares Gerät, d. h. ein Gerät desselben Typs und mit der gleichen Funktionsfähigkeit wie das defekte Gerät („Ersatzgerät“). Die Versandkosten für das Ersatzgerät gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Rücksendung defekter Geräte

Der technische Kundendienst erteilt auf Anfrage Anweisungen zur Rücksendung des defekten Geräts. Der Kunde muss die Sendung bei der Rücksendung des defekten Geräts ordnungsgemäß verpacken. Das defekte Gerät muss an TFV zurückgesandt werden, bevor TFV ein Ersatzgerät bereitstellt.

  1. Zusätzliche Produkte

Sollte der Kunde während der Laufzeit zusätzliche Geräteprodukte erwerben, werden die vorliegenden Bedingungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte entsprechend angepasst, um die für diese zusätzlichen Geräteprodukte geltenden Leistungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte einzubeziehen. Die Gebühr für diese zusätzlichen Geräteprodukte wird zum Zeitpunkt des Kaufs in Rechnung gestellt, es sei denn, TFV und der Kunde vereinbaren eine anteilige Aufteilung der Zahlungsfrist, sodass die Laufzeit der Abdeckung für das zusätzliche Produkt am Ende der Laufzeit der Bedingungen abläuft.

3

  1. Einschränkungen
  • Technischer Support.Der technischeSupport beschränkt sich auf die Behebung von Geräteproblemen und gegebenenfalls auf die Konfiguration der Geräte, um sicherzustellen, dass die SaaS-Software von GuardTek auf den Geräten ordnungsgemäß funktioniert. Der technische Support umfasst keine Beratung hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Fristen und keine umfassende Produktschulung. Der technische Support gilt ausschließlich für die von TFV angegebenen Plattformen und Betriebsumgebungen. TFV übernimmt keine Verantwortung für die Integration oder Konfiguration mit Software, Geräten oder Betriebsumgebungen von Drittanbietern, sofern dies nicht durch den Vertrag und die bei TFV erworbenen Produkte gestattet ist. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl technischer Vorfälle.
  • Wartungsleistungen.TFV übernimmt die Wartung der Geräte bei Schäden, die im Rahmen des normalen Betriebs entstanden sind. Die Wartungsleistungen umfassen nicht: (a) Schäden, die durch Unfälle, Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Kontakt mit Flüssigkeiten, Feuer, Erdbeben, andere äußere Einflüsse oder die Verwendung des abgedeckten Geräts für einen nicht vorgesehenen oder nicht zulässigen Zweck verursacht wurden; (b) Geräte mit einer Seriennummer, die beschädigt, verändert, entfernt oder ohne schriftliche Genehmigung von TFV modifiziert wurde; (c) verlorene oder gestohlene Geräte; (d) äußerliche Beschädigungen, darunter unter anderem Kratzer, Dellen sowie gebrochene Kunststoffteile oder Anschlüsse; (e) Verschleißteile wie Akkus; (f) vorbeugende Wartung; oder (g) Mängel, die durch normalen Verschleiß oder Alterung des Geräts verursacht wurden.
  1. Dienstleistungsanfragen

Der Kunde sendet Anfragen bezüglich der Dienstleistungen an die E-Mail-Adresse des technischen Supports von TFV: [email protected]. Der Kunde muss zur Überprüfung und Behebung des Vorfalls angemessene Informationen und Hilfestellungen bereitstellen. Bei der Anforderung eines Ersatzgeräts muss der Kunde TFV die Seriennummer des betreffenden defekten Geräts, die Art des Problems, den Kontext, in dem das Problem aufgetreten ist, eine Beschreibung der Systemkonfiguration, die Schritte zur Erzeugung oder Reproduktion des Problems sowie die Adresse mitteilen, an die TFV das Ersatzgerät senden soll. Werden keine angemessenen Informationen oder keine angemessene Unterstützung bereitgestellt, kann der Vorfall möglicherweise nicht behoben werden.

  1. Verschiedenes

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienstleistungen im Bereich technischer Support und Wartung der Geräte sowie die vorliegenden Bedingungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte zu übertragen. Die vorliegenden Bedingungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte werden im Rahmen des Vertrags erteilt und unterliegen dessen Bestimmungen und Bedingungen. Mit Ausnahme des Vertrags ersetzen die vorliegenden Bedingungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte alle anderen mündlichen oder schriftlichen Angebote, Bestellungen, früheren Verträge und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und TFV in Bezug auf den Gegenstand des vorliegenden Vertrags und stellen die gesamte Vereinbarung zwischen TFV und dem Kunden hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte dar. Die vorliegenden Bedingungen für den technischen Support und die Wartung der Geräte stellen keine ausdrückliche oder stillschweigende Zertifizierung oder Gewährleistung jeglicher Art dar. Die Verpflichtungen und Haftungen von TFV im Zusammenhang mit der Produktgarantie richten sich ausschließlich nach dem Vertrag, auf dessen Grundlage die Produkte verkauft oder lizenziert werden, ohne die Produktgarantien des Originalherstellers zu überschreiten.

ANHANG E: SERVICE-LEVEL-VEREINBARUNG

ServicebereichService-Level-Vereinbarung
VerfügbarkeitszusageProduktionsumgebungen: 99,9 %
Sicherungsdienste

TFV ist für die Datensicherung und -wiederherstellung der im SaaS-Dienst gespeicherten Daten verantwortlich.

Vollständige Datensicherung: TFV erstellt alle sieben (7) Tage eine vollständige Datensicherung aller Kundendaten.

Differenzielle Sicherungen: TFV erstellt alle vierundzwanzig (24) Stunden Sicherungskopien aller Änderungen an den Kundendaten.

Transaktionsprotokolle: TFV erstellt alle vier (4) Stunden Sicherungskopien der Transaktionsprotokolle.

Zielwert für die Wiederherstellungszeit nach einem NotfallSofern hierin nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Umschaltung von der Produktionsumgebung auf den Notfallstandort im Falle einer Funktionsstörung innerhalb von vier (4) Stunden nach der Ausrufung des Notfalls durch TFV, sofern das Hauptrechenzentrum weiterhin verfügbar ist, und innerhalb von zwölf (12) Stunden im Falle eines vollständigen Ausfalls des Rechenzentrums.
Zweck des NotfallwiederherstellungsstandortsMaximaler Datenverlust von vier (4) Stunden, die in der Produktionsumgebung gespeichert sind.

TFV wird während der Vertragslaufzeit die folgenden Servicelevels für die SaaS-Dienste bereitstellen.

ANMERKUNGEN, DEFINITIONEN UND ZUSÄTZLICHE BEGRIFFE

Die folgenden Anmerkungen, Definitionen und zusätzlichen Begriffe sind integraler Bestandteil der Service-Level-Vereinbarung.

  1. Katastrophe

Es handelt sich um ein Ereignis, nach dem TFV feststellt, dass die SaaS-Dienste auf den Notfallstandort umgeschaltet werden sollten.

  1. Ausfallzeit

Dies sind die Gesamtminuten des Monats, in denen die Produktionsumgebung nicht verfügbar ist, abzüglich der ausgenommenen Ausfallzeit.

  1. Ausfallzeit ausgenommen

Es handelt sich um die Gesamtzahl der Minuten des Monats, die folgenden Posten zuzuordnen sind:

(I) Zeitfenster für planmäßige Wartungsarbeiten;

(III) Aktualisierungen des SaaS-Dienstes;

(III) Inhalte, die von externen Inhaltsanbietern bereitgestellt werden, einschließlich externer Softwareanbieter;

(IV) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von TFV liegen, wie beispielsweise unvorhersehbare und unvorhersehbare Ereignisse, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, unter anderem, Fällen höherer Gewalt.

  1. Mes

Das bedeutet einen Kalendermonat.

  1. Gesamtzahl der Minuten im Monat

Es werden die Minuten der 24 Stunden an den 7 Tagen der Woche über einen Monat hinweg gemessen.

  1. Zeitfenster für planmäßige Wartungsarbeiten

Es handelt sich um einen Zeitraum, in dem die SaaS-Dienste aufgrund von Wartungsarbeiten möglicherweise nicht verfügbar sind. Dieser Zeitraum erstreckt sich (a) von Sonntag, 3:00 Uhr, bis Sonntag, 4:00 Uhr, Eastern Time, für die Rechenzentren in den USA und Kanada; (b) von Sonntag, 3:00 Uhr morgens bis Sonntag, 4:00 Uhr morgens mitteleuropäischer Zeit für europäische Rechenzentren (falls zutreffend); (c) von Sonntag, 3:00 Uhr morgens bis Sonntag, 4:00 Uhr morgens australischer Ostküstenzeit für Rechenzentren im asiatisch-pazifischen Raum/in Australien (falls zutreffend); (d) Im Falle eines verlängerten Wartungsfensters wird der Kunde mindestens zehn (10) Werktage im Voraus benachrichtigt; und (e) ein mit dem Kunden vereinbartes Wartungsfenster zur Durchführung von Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten an der Produktionsumgebung des Kunden.

  1. Systemverfügbarkeitsrate

Es handelt sich um den durchschnittlichen Prozentsatz der Gesamtzeit, in der die Produktionsumgebung dem Kunden zur Verfügung steht, und der wie folgt berechnet wird:

  1. Die Datenerfassungsterminals akzeptieren während der Ausfallzeit des Systems weiterhin Kartendurchzüge, die übertragen werden, sobald das Online-System wieder verfügbar ist.
  2. Sollte sich der Kunde für die Dienste eines Dritten entscheiden, haftet TFV nicht für Mängel oder Störungen der SaaS-Dienste, die durch diese Dienste Dritter verursacht werden, und der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung der Gebühren für die damit verbundenen SaaS-Dienste. TFV ist berechtigt, Dritten den Zugang zu den SaaS-Diensten zu verweigern, wenn TFV nach eigenem Ermessen feststellt, dass diese ein Sicherheitsrisiko oder ein anderes Risiko für die Systeme, Daten oder das geistige Eigentum von TFV darstellen.
  3. Der Kunde hat TFV mindestens sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich über jeden Zeitraum zu informieren, in dem er vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Anzahl der aktiven Mitarbeiter oder das Transaktionsvolumen bei maximaler Nutzung der SaaS-Dienste im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum von dreißig (30) Tagen um mehr als 20 % steigen könnte, und mindestens neunzig (90) Tage im Voraus, wenn er einen Anstieg von mehr als 50 % erwartet. Wird eine solche Mitteilung nicht erteilt, ist TFV ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser Anstieg eintritt, von allen hierin enthaltenen Verpflichtungen befreit.
  4. Die Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht für die ersten dreißig (30) Tage der Nutzung in einer Produktionsumgebung, in denen TFV die Umgebung möglicherweise an die tatsächlichen Nutzungsmuster des Kunden anpassen muss.
  5. Die Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht im Falle höherer Gewalt und wird erst wieder in Kraft gesetzt, nachdem der Dienst am Hauptstandort vollständig wiederhergestellt wurde.
  6. Der Zugriff auf archivierte Daten oder Sicherungskopien, sofern diese verfügbar sind, wird dem Kunden als kostenpflichtiger Service bereitgestellt und kann in einer eigenständigen Umgebung zur Verfügung gestellt werden.

GUTSCHRIFT, WENN TFV DIE VERPFLICHTUNG ZUR BETRIEBSZEIT NICHT EINHÄLT

Sollte der Kunde TFV innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf eines Monats schriftlich über die Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsgarantie informieren, zahlt TFV dem Kunden 2 % der monatlichen Gebühr, berechnet auf einer anteiligen Basis der Abonnementgebühren, für jedes 1 %, um das die SLA unterschritten wurde, wobei 100 % des anteiligen monatlichen Betrags der Abonnementgebühren nicht überschritten werden dürfen.