Trackforce-SaaS-Vertrag
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
DURCH DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG, DIE UNTERZEICHNUNG EINER BESTELLUNG, IN DER AUF DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN VERWIESEN WIRD, ODER DURCH DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG EINES TRACKFORCE-VALIANT-DIENSTES STIMMT DER KUNDE ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ANNEHMT, DIES IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON TUT, VERSICHERT DIESE PERSON, DASS SIE BEFUGT IST, DIESE JURISTISCHE PERSON UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG GLEICHWERTIG MIT EINER SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG IST, DIE VON EINEM BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETER DES KUNDEN UNTERZEICHNET WURDE.
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen wurden zuletzt am 15. April 2023 aktualisiert.
- Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. September 2022
- Allgemeine Verkaufsbedingungen vom 12. Mai 2021
- Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Mai 2018
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Trackforce Valiant diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit aktualisieren darf. Wenn Trackforce Valiant diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen ändert, wird das Unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen an die in Artikel 22 (Mitteilungen) angegebene registrierte E-Mail-Adresse des Kunden zu informieren. Sofern der Kunde nicht schriftlich Widerspruch einlegt, gelten die Änderungen am Tag des Inkrafttretens der aktualisierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen als vom Kunden akzeptiert. Die fortgesetzte Nutzung der Trackforce Valiant-Dienste gilt als Zustimmung des Kunden zu den aktualisierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Wenn der Kunde nicht damit einverstanden ist, an die aktualisierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen gebunden zu sein, besteht sein einziges Rechtsmittel darin, den Vertrag zu kündigen, wobei die Kündigung sofort wirksam wird. Kündigt der Kunde gemäß dieser Bestimmung, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, weder anteilig noch in anderer Form.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Zusätzlich zu allen anderen Begriffsbestimmungen, die in einer Bestellung oder in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten sein können – diese sind daran zu erkennen, dass sie fettgedruckt und in Anführungszeichen gesetzt sind –, gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- „API“. Die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) von Trackforce Valiant, über die der Kunde auf die Dienste zugreifen kann.
- „Mobile Anwendung“. Alle von Trackforce Valiant zur Nutzung mit den Diensten bereitgestellten mobilen Anwendungen für iOS oder Android.
- „Bestellung“. Ein schriftliches Dokument, in dem ausdrücklich angegeben ist, dass es sich um eine „Bestellung“ handelt, in dem die zu erbringenden Dienstleistungen und Fachdienstleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren aufgeführt sind, das die Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthält und das von den Parteien einvernehmlich vereinbart und ordnungsgemäß unterzeichnet wurde und für die Parteien verbindlich ist.
- „Auftraggeber.“ Der in der Bestellung angegebene Auftraggeber.
- „Vereinbarung“. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (einschließlich aller durch Verweis einbezogenen externen Bedingungen oder Richtlinien) zusammen mit jeder zwischen den Parteien abgeschlossenen Bestellung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- „Kundendaten“. Die Daten und sonstigen Informationen, die der Kunde (oder einer seiner autorisierten Nutzer) auf irgendeine Weise in die Dienste hochlädt, übermittelt oder dort eingibt.
- „Rechte an geistigem Eigentum.“
(a) Alle Eigentumsrechte gemäß:
(i) Patentrecht;
(ii) Urheberrecht (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechte);
(iii) dem Markenrecht;
(iv) dem Geschmacksmusterrecht;
(v) dem Recht an der Topografie integrierter Schaltkreise oder Halbleiterchips; oder
(vi) allen anderen für den Vertrag geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder Gewohnheitsrechten, einschließlich Geschäftsgeheimnissen;
(b) alle Eintragungen, Anmeldungen, Lizenzen, Unterlizenzen, Franchisen, Vereinbarungen oder sonstigen Nachweise für ein Recht an einem der oben genannten Rechte; sowie
(c) alle Lizenzen und Verzichtserklärungen sowie alle Vorteile aus Verzichtserklärungen hinsichtlich der in den vorstehenden Absätzen (a) und (b) genannten Rechte an geistigem Eigentum, alle künftigen Einnahmen und Erlöse aus den in den vorstehenden Absätzen (a) und (b) genannten Rechten an geistigem Eigentum sowie alle Ansprüche auf Schadensersatz und Gewinnausgleich aufgrund der Verletzung oder des Verstoßes gegen die in den vorstehenden Absätzen (a) und (b) genannten Rechte an geistigem Eigentum. - „Drittanbieter“. Dritte, auf die Trackforce Valiant zurückgreift oder die es zur Verfügung stellt und die Dienste, Software und/oder Ausrüstung anbieten, die mit den Diensten in Zusammenhang stehen oder damit verbunden sind, oder die in Verbindung mit den Diensten betrieben werden.
- „Produkte“. Jede Art von Ausrüstung (im weitesten Sinne des Wortes), einschließlich Zubehör, Software und damit verbundener Zusatzleistungen, und/oder jede Software, die von Trackforce Valiant zum Verkauf angeboten wird.
- „Personenbezogene Daten“. Informationen über eine identifizierbare natürliche Person.
- „Dienstleistungen“. Die Dienstleistungen, die Trackforce Valiant dem Kunden und dessen autorisierten Nutzern über die Websites, die API oder auf andere Weise zur Verfügung stellt, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt.
- „Professionelle Dienstleistungen“. Alle Beratungs-, Implementierungs-, Schulungs- oder sonstigen professionellen Dienstleistungen, die Trackforce Valiant dem Kunden gemäß den Angaben in einer Bestellung zur Verfügung stellt.
- “Sites.” Websites owned and/or used by Trackforce Valiant to provide the Services. “Affiliate.” With respect to a party, any parent or subsidiary company, and any company or other business entity controlling, controlled by, or under common control with that party; where “control” and its derivatives mean the legal or beneficial ownership, directly or indirectly, of 50% or more of the shares (or other equity interest, if not a corporation) of such entity that normally have voting rights, or actual control through the exercise of rights under an agreement. “Associated Systems.” Any computer, web browser, operating system, firewall, email server, LDAP server, portal, network, third-party software, Internet connection, and any other equipment or software that connects to or affects the Services. “Trackforce Valiant.” The Trackforce Valiant company described in the “Contracting Entity, Notices, Governing Law, and Jurisdiction” section below. “Trackforce Valiant Technology.” The Services, the Trackforce Valiant software powering the Services, all deliverables, all related and underlying technology and documentation, and all derivative works, modifications, or improvements to any of the foregoing. “Authorized Users.” Individually identifiable persons consisting of the Client’s employees, third-party consultants, outsourcers, subcontractors, and other service providers authorized by the Client to access and use, as applicable, the Services and/or the Mobile Application. 2. SERVICES AND PROFESSIONAL SERVICES; RESTRICTIONS 2.1 Services. Subject to the Client’s compliance with the terms of the Agreement, Trackforce Valiant will make the Services and the Mobile Application available to the Client and its Authorized Users during the Term in accordance with the terms set out in the Agreement. The Client acknowledges that certain features and/or functionalities may only be available when accessing the Services through the API. 2.2 Changes to the Services. Trackforce Valiant may, at its sole discretion, modify the Services or the Mobile Application, provided such modifications do not materially reduce the functionalities provided by the Services and the Mobile Application. The Client is required to accept all patches, bug fixes, and updates made by or on behalf of Trackforce Valiant to the Services and the Mobile Application. 2.3 Suspension of Services. Trackforce Valiant may, at its sole discretion, suspend the Client’s and Authorized Users’ access to or use of the Services or the Mobile Application, or any component thereof, at any time and with or without notice:
a) for scheduled maintenance;
b) if the Client or any Authorized User violates any provision of this Agreement; or
c) to address any urgent security issue.
Trackforce Valiant will not be liable to the Client or any third party for exercising this right. 2.4 Professional Services. Trackforce Valiant will use reasonable efforts to provide the Professional Services described in a Purchase Order in accordance with the applicable requirements set out in that Purchase Order, if any. 2.5 Restrictions on Use of Services. The Client shall not, and shall not permit Authorized Users or others to:
a) sublicense, sell, rent, lease, lend, or distribute the Services or the Mobile Application, or any related Intellectual Property Rights, or otherwise make the Services or the Mobile Application available to third parties, except as expressly provided in the Agreement;
b) unless expressly authorized by Trackforce Valiant, use the Services or the Mobile Application to facilitate or provide timesharing, a service bureau, or other commercial exploitation of the Services or the Mobile Application;
c) use or access the Services or the Mobile Application in violation of any applicable law or Intellectual Property Rights; or
d) use the Services or the Mobile Application in a way that threatens the security or functionality of the Services or the Mobile Application. 2.6 Restrictions on Client Data. The Client shall not, and shall not permit Authorized Users or others to, use the Services or the Mobile Application to create, collect, transmit, store, use, or process Client Data that:
a) contains computer viruses, worms, malicious code, or software intended to damage or alter a computer system or data;
b) the Client has no lawful right to create, collect, transmit, store, use, or process;
c) is subject to specific regulations or laws imposing heightened obligations regarding the processing of such information, or any other information whose unauthorized use or disclosure could cause material or serious harm or impact Trackforce Valiant, its Third-Party Providers, or other third parties; or
d) violates applicable laws, or infringes, misappropriates, or otherwise violates the Intellectual Property Rights or other rights of any third party (including any moral right, privacy right, or image right). 2.7 General Restrictions. The Client shall not, and shall not permit others to:
a) modify the Services or the Mobile Application;
b) reverse-engineer, decompile, or disassemble the Services or the Mobile Application, or otherwise attempt to obtain the source code or non-public APIs of the Services or the Mobile Application, except to the extent expressly permitted by applicable law and subject to clause 2.8 below;
c) remove or obscure any proprietary notices or labels on the Services or the Mobile Application, including trademarks, copyrights, trademarks, and patents or pending patents, except as otherwise authorized by Trackforce Valiant;
d) use the Services or the Mobile Application to create a competing product or service;
e) conduct vulnerability testing, penetration testing, or similar tests on the Services or the Mobile Application, except as otherwise authorized by Trackforce Valiant; or
f) use the Services, Professional Services, or the Mobile Application for purposes or in any manner not expressly authorized in the Agreement. 2.8 Notwithstanding clause 2.7(b) above, the Client is permitted to interface the Software with other programs and/or different software for interoperability purposes for its own needs, in accordance with the French Intellectual Property Code. However, before exercising the rights provided under Article 122-6-1 of the Intellectual Property Code relating to the interoperability of the Solution, the Client must request from Trackforce Valiant all reasonably necessary information to ensure interoperability, and may only exercise this right if Trackforce Valiant refuses to provide such information or fails to respond within a reasonable time, and provided that such information is not used by the Client to provide services to a third party.
If providing such information requires intervention by Trackforce Valiant, or if Trackforce Valiant must develop specific features to enable such interoperability, this will be subject to payment of applicable fees, as agreed between the Parties.
For clarity, the provision of information by Trackforce Valiant will not include the source code of any service.
3 ANERKENNUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN
3.1 Die Dienste ersetzen nicht das eigene Urteilsvermögen und die Erfahrung des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste ausschließlich zur Unterstützung der vom Kunden erbrachten Sicherheitsdienstleistungen bereitgestellt werden und nicht dazu bestimmt sind, das eigene unabhängige Urteilsvermögen des Kunden hinsichtlich der Art und Weise, wie die Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden sollten, zu ersetzen. Die Dienste sind nicht als Ersatz für Notfalleinsätze gedacht und dürfen nicht als solcher genutzt werden. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung, alle Verpflichtungen und die erforderliche Fachkompetenz in Bezug auf:
a) die Auswahl der Dienste (einschließlich der Entscheidung, über die API auf die Dienste zuzugreifen), um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen; und
b) alle Entscheidungen, die auf der Grundlage der von den Diensten gelieferten Ergebnisse getroffen werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass weder Trackforce Valiant noch ein Drittanbieter (sofern zutreffend) rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung erbringt, sei es als Dienstleistung oder im Rahmen der Dienste, und dass sich der Kunde hinsichtlich von Gesetzen und Vorschriften nicht auf Trackforce Valiant oder einen Drittanbieter verlässt, um Rat oder Anleitung zu erhalten. Der Kunde muss alle unter Verwendung der Dienste vorgenommenen Berechnungen und Feststellungen überprüfen, um deren Richtigkeit sicherzustellen. Falls rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige Fachkenntnisse erforderlich sind, wird der Kunde die Dienste eines kompetenten Fachmanns in Anspruch nehmen. Soweit gesetzlich zulässig, muss der Kunde Trackforce Valiant von Ansprüchen und Forderungen seiner Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter freistellen und schadlos halten, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben.
3.2 Zugriff auf die Dienste. Die Dienste werden so bereitgestellt, dass autorisierte Nutzer gemäß den im jeweiligen Bestellformular festgelegten Anforderungen darauf zugreifen können. Trackforce Valiant gewährt den Zugriff auf die Dienste ausschließlich über die Websites, die API oder auf andere Weise unter Verwendung der von Trackforce Valiant zugewiesenen Benutzernamen und Passwörter, und der Kunde erkennt an und verpflichtet sich, diese Benutzernamen und Passwörter nicht an Personen weiterzugeben, die nicht zum Zugriff auf die Dienste berechtigt sind. Der Kunde kann autorisierten Nutzern gemäß Artikel 3.8 unten ebenfalls Benutzernamen und Passwörter zuweisen. Der Kunde muss alle für den Zugriff auf die Dienste verwendeten Passwörter in regelmäßigen Abständen ändern. Erhält der Kunde Kenntnis davon, dass ein unbefugter Dritter ein Passwort erlangt hat, muss er Trackforce Valiant unverzüglich benachrichtigen und das Passwort umgehend ändern. Der Kunde wird den Zugriff für ehemalige Nutzer der Dienste sperren.
3.3 Kundendaten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Eingabe seiner Kundendaten in die Dienste verantwortlich ist. Der Kunde kann die professionellen Dienstleistungen von Trackforce Valiant in Anspruch nehmen, um Unterstützung bei der Eingabe der Kundendaten zu erhalten. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er für die Pflege der von ihm bereitgestellten Kundendaten verantwortlich ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er alle Kundendaten in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen, -vorschriften und -bestimmungen erhoben hat und diese auch weiterhin aufbewahren und verarbeiten wird. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
a) die Überprüfung der Richtigkeit der mithilfe der Dienste verarbeiteten Kundendaten; und
b) die Durchführung aller üblichen Prozesse und Verfahren im Zusammenhang mit den Diensten, wie z. B. die Verarbeitung am Periodenende, Importe, Exporte und Dateiübertragungen.
3.4 Technologien von Drittanbietern. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste und die mobile Anwendung die Nutzung und Integration bestimmter Technologien von Drittanbietern erfordern, darunter Google Maps. Der Kunde akzeptiert die Lizenzbedingungen dieser Technologien von Drittanbietern und hält diese ein, sofern zutreffend. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, unterliegt die Nutzung von Google Maps durch den Kunden im Rahmen der Dienste oder eigenständig den aktuellen zusätzlichen Nutzungsbedingungen von Google Maps/Google Earth, die unter https://maps.google.com/help/terms_maps/ verfügbar sind, sowie der Datenschutzerklärung von Google, die unter https://policies.google.com/privacy verfügbar ist; beide werden hiermit durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen. Zu der lizenzierten Technologie von Drittanbietern können von Dritten bereitgestellte APIs gehören, die eine Integration zwischen den Diensten und der vom Kunden zur Verwaltung seiner Geschäftsabläufe genutzten Software von Drittanbietern ermöglichen; der Kunde erkennt solche Integrationen an und stimmt ihnen gegebenenfalls zu.
3.5 Verbundene Systeme. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, die für den Zugriff auf die Dienste und die mobile Anwendung erforderlichen oder wünschenswerten Desktop-Computer, Mobiltelefone und verbundenen Systeme separat zu beschaffen oder zu lizenzieren. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung und Konfiguration aller verbundenen Systeme, um sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß funktionieren und auf dem neuesten Stand sind, wie es für die Nutzung der neuesten Versionen der Dienste und der mobilen Anwendung erforderlich ist. Trackforce Valiant haftet nicht für finanzielle oder sonstige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Dienste oder die mobile Anwendung nicht funktionieren oder in ihrer Funktionalität eingeschränkt sind, weil der Kunde die zugehörigen Systeme nicht aktualisiert oder wartet. Der technische Support von Trackforce Valiant erstreckt sich nicht auf zugehörige Systeme oder durch zugehörige Systeme verursachte Probleme mit den Diensten. Stellt Trackforce Valiant fest, dass die Ursache eines Problems in vom Kunden vorgenommenen Änderungen an den Diensten oder im Verhalten eines verbundenen Systems liegt, wird der Kunde darüber informiert und um Zustimmung zur Bereitstellung zusätzlichen Supports (sofern zutreffend) gebeten. Im Falle einer Zustimmung des Kunden wird die von Trackforce Valiant nach dieser Zustimmung aufgewendete zusätzliche Zeit dem Kunden auf Zeit- und Materialbasis zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
3.6 Sicherheit. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Technologien und Verfahren zur Sicherung seiner Internetverbindung verantwortlich ist. Trackforce Valiant wird angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemäß den geltenden Branchenstandards umsetzen, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen („Sicherheitsstandards“). Sofern Trackforce Valiant die Sicherheitsstandards einhält, vereinbaren die Parteien, dass Trackforce Valiant in folgenden Fällen nicht haftbar ist:
a) Dritte greifen auf Daten oder Übertragungen durch illegale oder rechtswidrige Mittel zu; oder
b) Daten oder Übertragungen sind durch Ausnutzung von Sicherheitslücken, Schwachstellen oder Mängeln zugänglich, die Trackforce Valiant zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren, oder durch sonstige Vorfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Trackforce Valiant wird den Kunden unverzüglich nach Feststellung eines unbefugten Zugriffs auf Kundendaten benachrichtigen und sich mit größter Sorgfalt bemühen, jede Sicherheitsverletzung, die einen solchen unbefugten Zugriff ermöglicht hat, umgehend zu beheben.
3.7 Technischer Ansprechpartner. Der Kunde bestätigt, dass er einen seiner Mitarbeiter als Hauptansprechpartner für die Kommunikation mit Trackforce Valiant in Bezug auf technische Fragen im Rahmen des Vertrags benennen wird. Der Kunde kann seinen technischen Ansprechpartner von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an Trackforce Valiant ändern.
3.8 Benutzerkonten. Auf Wunsch des Kunden und sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, richtet Trackforce Valiant ein Superintendentenkonto sowie ein oder mehrere Administratorkonten (zusammenfassend „Administratorkonten“) für den Kunden ein, wodurch dieser in die Lage versetzt wird, Endbenutzerkonten („Kundenbenutzerkonten“) für Mitarbeiter und unabhängige Auftragnehmer anzulegen, denen der Kunde über die mobile Anwendung Zugriff auf die Dienste gewähren möchte, und diese zu nutzen (jede dieser Personen sowie jede Person mit einem Administratorkonto ist ein „autorisierter Benutzer“). Der Kunde stellt sicher, dass autorisierte Nutzer die Dienste ausschließlich über ihr Kundenbenutzerkonto nutzen. Der Kunde gestattet keinem autorisierten Nutzer, ein Kundenbenutzerkonto mit einer anderen Person zu teilen.
3.9 Verantwortung für autorisierte Nutzer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle autorisierten Nutzer zu identifizieren und zu authentifizieren, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die autorisierten Nutzer sicherzustellen sowie für die Nutzung oder den Missbrauch der Dienste oder der mobilen Anwendung durch autorisierte Nutzer einzustehen. Der Kunde wird Trackforce Valiant unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung der Dienste oder der mobilen Anwendung informieren und Trackforce Valiant diesbezüglich schadlos halten, einschließlich der Nutzung durch Personen, die keine autorisierten Nutzer sind. Trackforce Valiant behält sich das Recht vor, jedes Administratorkonto oder Kundenbenutzerkonto auszusetzen, zu deaktivieren oder zu ersetzen, wenn das Unternehmen feststellt, dass ein solches Konto möglicherweise für unbefugte Zwecke genutzt wurde.
4. TECHNISCHER SUPPORT UND SICHERUNGSKOPIEN
4.1 Technischer Support. Trackforce Valiant leistet technischen Support über die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]. Sollten für die ordnungsgemäße Nutzung und den Betrieb der Dienste zusätzliche professionelle Dienstleistungen erforderlich sein oder sollte der Kunde andere professionelle Dienstleistungen anfordern, werden diese Dienste gemäß einer neuen, zwischen den Parteien abgeschlossenen Bestellung erbracht. Sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist, erbringt Trackforce Valiant diese professionellen Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis („T&M“) wie folgt:
(a) Der Kunde vergütet Trackforce Valiant die gesamte für die Erbringung dieser professionellen Dienstleistungen aufgewendete Zeit (einschließlich Reisezeit) zuzüglich Materialkosten, Steuern und erstattungsfähiger Auslagen; und
(b) Die Sätze für diese professionellen Dienstleistungen entsprechen den zum Zeitpunkt der Erbringung dieser Dienstleistungen geltenden Standardtarifen von Trackforce Valiant, wie in der Bestellung angegeben.
Jeder in einem Kostenvoranschlag für T&M-Dienstleistungen angegebene Geldbetrag dient ausschließlich zu Schätzungszwecken, zur Budgetplanung des Kunden und zur Ressourcenplanung von Trackforce Valiant. Sollte der Kostenvoranschlag überschritten werden, wird Trackforce Valiant mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die professionellen Dienstleistungen weiterhin auf T&M-Basis zu erbringen. Trackforce Valiant stellt dem Kunden die T&M-Fachdienstleistungen monatlich in Rechnung. Alle diese Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden fällig. Trackforce Valiant behält sich das Recht vor, vor Beginn solcher Fachdienstleistungen nicht erstattungsfähige Gebühren und/oder eine Anzahlung zu verlangen.
4.2 Sicherungskopien. Ohne zusätzliche Kosten für den Kunden führt Trackforce Valiant tägliche inkrementelle Sicherungen (jeweils eine „tägliche Sicherung“) der mit der Trackforce Valiant-Technologie archivierten Kundendaten durch. Die täglichen Sicherungen werden verschlüsselt und extern in mehreren sicheren Einrichtungen gespeichert, die für die Aufbewahrung und Pflege von Sicherungskopien im Notfall ausgelegt sind. Die täglichen Sicherungen werden nach zehn (10) Tagen gelöscht.
5. LIEFERUNG, INSTALLATION UND ABNAHME DER PRODUKTE
5.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt zu dem Zeitpunkt und an den Ort, die direkt zwischen dem Kunden und Trackforce Valiant vereinbart wurden, wie in der Bestellung angegeben.
5.2 Bei physischem Erhalt der Produkte hat der Kunde zu überprüfen, ob diese (einschließlich der Verpackung) während des Transports beschädigt wurden. Sind Schäden aufgetreten, hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist alle erforderlichen Reklamationen beim Spediteur geltend zu machen und Trackforce Valiant unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Trackforce Valiant auf erstes Anfordern eine Kopie jedes Lieferscheins zur Verfügung zu stellen.
5.3 Die Lieferung und der Gefahrenübergang für die Produkte erfolgen mit der physischen Übergabe der Produkte an der in der Bestellung angegebenen Adresse des Kunden. Der Eigentumsübergang der Produkte auf den Kunden erfolgt erst, sobald Trackforce Valiant die vollständige Zahlung für das Produkt erhalten hat.
5.4 Alle Nebenkosten, die für die Inbetriebnahme oder Nutzung der Produkte erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden. Dazu gehören unter anderem Transport-, Liefer-, Umschlag-, Installations- und Anschlusskosten.
5.5 Die Installation der Produkte in die Systeme des Kunden erfolgt durch den Kunden selbst. Trackforce Valiant lehnt jegliche Verantwortung in dieser Hinsicht ab. Der Kunde muss rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die ordnungsgemäße Funktion der Produkte gemäß den Vorgaben von Trackforce Valiant sicherzustellen.
5.6 Im Falle einer Nichtkonformität oder einer Funktionsstörung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, Trackforce Valiant unverzüglich, spätestens jedoch 15 Kalendertage nach Lieferung, zu benachrichtigen. Die Parteien werden sich nach Treu und Glauben bemühen, das Problem zu beheben.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
6.1 Laufzeit. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem in der Bestellung angegebenen Datum des Inkrafttretens und erstreckt sich über den in der Bestellung angegebenen Zeitraum (die „ursprüngliche Laufzeit“). Die Anfangslaufzeit verlängert sich automatisch um einen weiteren Zeitraum, dessen Dauer in der Bestellung angegeben ist (die „Verlängerungsfrist“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit – vorzugsweise per E-Mail – oder innerhalb einer anderen in der Bestellung angegebenen Frist schriftlich mit, dass sie nicht beabsichtigt, den Vertrag zu verlängern. Eine solche Mitteilung muss die Angebots-/Auftragsnummer, die Menge, die Art der zu kündigenden Dienstleistung sowie im Falle einer Mobilfunklizenz die IMEI des Geräts enthalten. Reichen die angegebenen Informationen nicht aus, um den oder die zu kündigenden Tarife bzw. Angebote zu identifizieren, stellt Trackforce Valiant die Abrechnung der günstigsten Lizenz(en) unter allen Tarifen bzw. Angeboten ein, die sich nicht mehr in den ersten 12 Monaten der Vertragslaufzeit befinden. Die anfängliche Laufzeit oder ein etwaiger Verlängerungszeitraum wird in dieser Vereinbarung als „Laufzeit“ bezeichnet.
6.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Verstößt eine der Parteien gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags (einschließlich – im Falle des Kunden – der Nichtzahlung von Gebühren oder anderen Beträgen, die Trackforce Valiant gemäß dem Vertrag bei Fälligkeit zustehen), kann die nicht säumige Partei den Vertrag (einschließlich aller oder eines Teils der Bestellungen) durch schriftliche Mitteilung an die säumige Partei unter Angabe des jeweiligen Verstoßes mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen kündigen, es sei denn, alle angegebenen Verstöße werden innerhalb dieser Kündigungsfrist behoben.
6.3 Wirkung der Kündigung. Zur Klarstellung: Eine Kündigung aus welchem Grund auch immer beendet sowohl die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als auch alle laufenden Bestellungen. Bei Beendigung des Vertrags:
(a) wird der Kunde unverzüglich jeglichen Zugriff auf die Dienste und die mobile Anwendung im Rahmen einer laufenden Bestellung sowie deren Empfang und Nutzung einstellen;
(b) werden alle dem Kunden im Rahmen des Vertrags gewährten Rechte und Lizenzen unverzüglich widerrufen;
(c) Innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung wird der Kunde alle Materialien von Trackforce Valiant sowie alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Kopien davon an Trackforce Valiant zurückgeben oder diese Materialien auf Anweisung von Trackforce Valiant vernichten; und
(d) Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei gemäß dieser Vereinbarung zurückgeben oder vernichten.
6.4 Fortbestand. Alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrags fortbestehen sollen, bleiben in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen bezüglich geistigen Eigentums, Haftungsausschlüssen, Freistellungen und Haftungsbeschränkungen.
6.5 Übergangsdienstleistungen. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde kein Recht mehr, auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen. Innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Beendigung wird Trackforce Valiant auf schriftlichen Antrag des Kunden und nach dessen Ermessen die Kundendaten, die in der von Trackforce Valiant zur Erbringung der Dienste genutzten Hardware oder in den Systemen enthalten sind, entweder an den Kunden zurückgeben, löschen oder auf andere Weise unzugänglich machen. Stellt der Kunde innerhalb dieser Frist von neunzig (90) Tagen keinen entsprechenden Antrag, erklärt er sich damit einverstanden, dass Trackforce Valiant alle Kundendaten ohne Haftung löschen darf. Darüber hinaus erbringt Trackforce Valiant zusätzliche Übergangsdienstleistungen, die zwischen Trackforce Valiant und dem Kunden in einer Leistungsbeschreibung vereinbart wurden, die einer Bestellung als Anhang beigefügt wird.
7 GEBÜHREN
7.1 Gebühren. Der Kunde hat an Trackforce Valiant die in den jeweiligen Bestellformularen angegebenen Gebühren und Entgelte („Gebühren“) gemäß den darin festgelegten Zahlungsbedingungen zu entrichten. Reicht der Kunde bei Abschluss eines Bestellformulars eine Bestellung ein, so gilt Folgendes:
a) Eine solche vom Kunden eingereichte Bestellung dient ausschließlich internen Zwecken des Kunden, und Trackforce Valiant lehnt alle Bedingungen dieser Bestellung ab – und gilt als abgelehnt –, soweit sie diese Vereinbarung oder das jeweilige Bestellformular ergänzen oder in irgendeiner Weise im Widerspruch dazu stehen; solche zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen sind unwirksam;
b) Das Recht von Trackforce Valiant, die hierunter fälligen Gebühren einzuziehen, wird nicht eingeschränkt;
c) diese Gebühren entsprechen den gemäß dem geltenden Auftragsformular fälligen Gesamtgebühren; und
d) Auf Anfrage wird Trackforce Valiant die Bestellnummer auf seinen Rechnungen angeben (ausschließlich zu Verwaltungszwecken), vorausgesetzt, der Kunde legt die Bestellung mindestens zehn (10) Werktage vor dem Rechnungsdatum vor.
Die Gebühren können Abonnementgebühren für die Dienste sowie Nutzungsgebühren umfassen, die im Bestellformular aufgeführt sind. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig, und Trackforce Valiant ist nicht verpflichtet, Rückerstattungen oder Gutschriften für nicht in Anspruch genommene Dienste, Teilmonate oder im Zusammenhang mit einem Downgrade, einer Stornierung, einer Kündigung oder aus sonstigen Gründen zu gewähren.
7.2 Automatische Erhöhung der Jahresgebühr. An jedem Jahrestag des Vertrags, der auf das im Bestellformular angegebene Datum des Inkrafttretens folgt, erhöhen sich die für die Dienste und Fachdienstleistungen gemäß dem jeweils geltenden Bestellformular berechneten Gebühren automatisch um fünf Prozent (5 %) oder entsprechend dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes (CPI) in den USA bzw. der EU, je nachdem, welcher Wert höher ist.
7.3 Steuern; Währung. Die im Auftragsformular gemäß der Vereinbarung aufgeführten, vom Kunden zu zahlenden Gebühren und sonstigen Beträge enthalten keine Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert- oder sonstigen anfallenden Steuern oder Abgaben, die zum Zeitpunkt der Zahlung hinzugerechnet werden und für die ausschließlich der Kunde verantwortlich ist. Die Währung der Gebühren wird im jeweiligen Auftragsformular angegeben.
7.4 Rechnungsstellung und Zahlung. Trackforce Valiant erstellt eine Rechnung über alle fälligen Gebühren und sendet diese an die bei Trackforce Valiant aktuell hinterlegte Kontaktadresse des Kunden. Sofern in einer Rechnung oder im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben:
a) sind alle in Rechnung gestellten Beträge bei Erhalt der Rechnung fällig; und
b) erfolgen alle Zahlungen per elektronischer Überweisung in der im Bestellformular angegebenen Weise (z. B. per Lastschrift oder Überweisung).
Gibt der Kunde Kreditkartendaten an, ermächtigt er Trackforce Valiant, diese Kreditkarte mit allen im Bestellformular aufgeführten Leistungen für die Erstlaufzeit und etwaige Verlängerungszeiträume zu belasten. Diese Beträge werden im Voraus in Rechnung gestellt, entweder jährlich oder gemäß einer anderen im jeweiligen Bestellformular festgelegten Abrechnungshäufigkeit. Ist im Bestellformular eine andere Zahlungsweise als per Kreditkarte vorgesehen, stellt Trackforce Valiant dem Kunden die Rechnung im Voraus und im Übrigen gemäß dem entsprechenden Bestellformular aus.
7.5 Zusätzliche Nutzer. Übersteigt die Nutzung der Dienste durch den Kunden die in einem Bestellformular angegebene Anzahl autorisierter Nutzer oder erfordert die Nutzung der Dienste durch den Kunden anderweitig die Zahlung zusätzlicher Gebühren (gemäß den Bestimmungen des Vertrags), wird dem Kunden diese Nutzung in Rechnung gestellt, und er hat die zusätzlichen Gebühren gemäß dem Vertrag zu zahlen. Alternativ kann der Kunde Rechte für zusätzliche autorisierte Nutzer zum Zugriff auf die Dienste erwerben, indem er ein neues Bestellformular mit Trackforce Valiant abschließt. Jedes neue Bestellformular gilt parallel zum jeweils aktuellen Bestellformular.
7.6 Aufwendungen. Alle zusätzlichen Aufwendungen, die Trackforce Valiant bei der Erbringung der Dienstleistungen im Auftrag des Kunden entstehen und für die Trackforce Valiant eine Erstattung beantragt, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Kunden.
7.7 Umstrittene Abrechnungen. Ist der Kunde der Ansicht, dass Trackforce Valiant ihm zu Unrecht Gebühren in Rechnung gestellt oder eine Rechnung ausgestellt hat, muss er sich spätestens neunzig (90) Tage nach Erhalt der Rechnung von Trackforce Valiant oder nach Erhalt der Rechnung, in der der Fehler oder das Problem auftrat, an Trackforce Valiant wenden, um eine Berichtigung oder Gutschrift zu beantragen. Im Falle einer Streitigkeit hat der Kunde alle unstreitigen Beträge gemäß diesen Zahlungsbedingungen zu begleichen, und die Parteien werden die strittigen Beträge in gutem Glauben erörtern, um die Angelegenheit zu klären.
7.8 Kein Einbehalt oder Aufrechnung; Zahlungsverzug. Der Kunde darf die im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge weder einbehalten noch aufrechnen. Bei Zahlungsverzug wird gemäß dem Handelsgesetzbuch eine Inkassogebühr in Höhe von 40 € pro Rechnung fällig; bis zur vollständigen Begleichung der Forderung fallen Zinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich aller Inkassokosten an.
7.9 Prüfungsrecht. Nach einer schriftlichen Ankündigung von zehn (10) Tagen und während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden ist Trackforce Valiant berechtigt, direkt oder durch einen Dritten die Unterlagen des Kunden im Zusammenhang mit dessen Nutzung der Dienste zu prüfen, um die Einhaltung der Vereinbarung zu überprüfen. Der Kunde hat Trackforce Valiant etwaige zu wenig gezahlte Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zu zahlen.
7.10 Aussetzung der Dienste bei Nichtzahlung. Bei Nichtzahlung der Gebühren durch den Kunden behält sich Trackforce Valiant das Recht vor, den Zugang zu und die Nutzung der Dienste und der mobilen Anwendung, einschließlich der Dienste mit Modulen zum Schutz von Alleinarbeitern, gemäß dieser Vereinbarung auszusetzen. Bei Nichtzahlung der Gebühren setzt Trackforce Valiant dem Kunden eine Frist von zehn (10) Tagen, um die Nichtzahlung zu beheben. Wird die Nichtzahlung nicht innerhalb dieser Frist von zehn (10) Tagen behoben, behält sich Trackforce Valiant das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Diensten und der mobilen Anwendung sowie deren Nutzung automatisch und ohne weitere Benachrichtigung des Kunden auszusetzen. Die Dienste werden innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang des Betrags auf unserem Bankkonto wieder freigeschaltet.
8 EIGENTUMSRECHTE
8.1 Eigentumsrechte von Trackforce Valiant. Trackforce Valiant (oder gegebenenfalls seine Lizenzgeber) behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) an folgenden Gegenständen:
a) den Diensten, der mobilen Anwendung, den Websites (sofern diese Eigentum von Trackforce Valiant sind) und der Trackforce Valiant-Technologie (einschließlich aller darin enthaltenen Daten, Inhalte und sonstigen Informationen und Materialien mit Ausnahme der Kundendaten);
b) alle sonstigen Elemente, die von Trackforce Valiant im Rahmen des Vertrags bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden; und
c) alle Fehlerbehebungen, Korrekturen, Verbesserungen, Anpassungen, Übersetzungen, abgeleitete Werke, Modifikationen oder neuen Versionen der unter a) und b) genannten Elemente.
Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Dienste als gehostete Online-Lösung angeboten werden und dass er keinen Anspruch auf eine Kopie des zugrunde liegenden Computercodes für die Dienste hat. Es werden keine Lizenzen für die Dienste gewährt, weder stillschweigend noch anderweitig, und dem Kunden wird im Rahmen des Vertrags lediglich das Recht zum Zugriff auf die Dienste eingeräumt.
8.2 Eigentumsrechte des Kunden und Lizenzen. Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche (einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum) an den Kundendaten und allen Markenelementen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Logos des Kunden), die mit Genehmigung des Kunden zur Einbindung in die Dienste verwendet werden („Kundenbranding“). Der Kunde gewährt Trackforce Valiant ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies, unwiderrufliches und vollständig bezahltes Recht zur Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung der Kundendaten und des Kundenbrandings zum Zweck der Erbringung der Dienste.
Trackforce Valiant kann die Nutzung der Dienste durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer aus der Ferne überwachen und Metadaten sowie sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung der Dienste in Bezug auf den Kunden und seine autorisierten Nutzer („Metadaten“) erfassen und analysieren; außerdem kann Trackforce Valiant anonymisierte und aggregierte Versionen der Kundendaten erstellen (d. h. solche, bei denen keine bestimmten Personen identifiziert werden, „nicht identifizierbare Kundendaten“).
Während der Laufzeit des Vertrags und danach gewährt der Kunde Trackforce Valiant ein nicht exklusives, unbefristetes, weltweites, gebührenfreies, unwiderrufliches und vollständig bezahltes Recht,
(a) Metadaten und nicht identifizierbare Kundendaten zu nutzen, zu verarbeiten und zu übermitteln, um die Dienste zu verbessern sowie für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit den Diensten und anderen Angeboten von Trackforce Valiant; und
(b) Metadaten und nicht identifizierbare Kundendaten im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten offenzulegen.
8.3 Feedback. Wenn der Kunde Trackforce Valiant (auf beliebige Weise) Vorschläge zur Verbesserung von Trackforce Valiant-Dienstleistungen oder -Produkten oder der Aktivitäten von Trackforce Valiant im Allgemeinen („Feedback“) unterbreitet, stehen Trackforce Valiant alle Rechte, Titel und Ansprüche an diesem Feedback zu, und Trackforce Valiant ist berechtigt, das Feedback uneingeschränkt zu nutzen. Der Kunde tritt hiermit unwiderruflich alle Rechte, Ansprüche und Interessen an dem Feedback an Trackforce Valiant ab und erklärt sich bereit, Trackforce Valiant jede erforderliche Unterstützung zu gewähren, um die Rechte von Trackforce Valiant an dem Feedback zu dokumentieren, zu sichern und aufrechtzuerhalten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er durch die Übermittlung von Feedback an Trackforce Valiant unter keinen Umständen Anspruch auf eine Vergütung oder Erstattung jeglicher Art seitens Trackforce Valiant hat.
9 LIZENZ FÜRDIE MOBILEANWENDUNG UND ZUGEHÖRIGE BESTIMMUNGEN
9.1 Lizenz für die mobile Anwendung. Die mobile Anwendung wird lizenziert, nicht verkauft. Trackforce Valiant gewährt dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern während der Laufzeit ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, beschränktes Recht und die Lizenz, die mobile Anwendung auf ein tragbares Gerät herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen, und zwar ausschließlich zur Nutzung gemäß diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und im Rahmen der Nutzungsregeln, die in den Apple Media Services-Nutzungsbedingungen für die mobile Anwendung für iOS oder den Google Play-Nutzungsbedingungen für die mobile Anwendung für Android festgelegt sind.
9.2 iOS-App. Wird die App dem Kunden oder autorisierten Nutzern über den App Store von Apple Inc. (Apple Inc. und alle mit ihr verbundenen Unternehmen, „Apple“) zur Verfügung gestellt, gelten zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die App die folgenden Bestimmungen:
a) Die Parteien erkennen an, dass diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und Trackforce Valiant geschlossen werden und nicht mit Apple. Die Verantwortung für die mobile Anwendung und deren Inhalte richtet sich nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen;
b) Der Kunde oder ein autorisierter Nutzer darf die mobile Anwendung nur auf einem iPhone oder iPad nutzen, das ihm gehört oder über das er die Kontrolle hat;
c) Der Kunde und Trackforce Valiant erkennen an, dass Apple nicht verpflichtet ist, Wartungs- oder Supportleistungen für die mobile Anwendung zu erbringen;
d) Sollte die mobile Anwendung gegen eine geltende Gewährleistung verstoßen, kann der Kunde Apple darüber in Kenntnis setzen, woraufhin Apple den Kaufpreis der mobilen Anwendung (sofern zutreffend) erstattet. Abgesehen von dem Vorstehenden hat Apple, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, keine weiteren Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die mobile Anwendung, und alle sonstigen Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die auf die Nichteinhaltung einer Gewährleistung zurückzuführen sind, unterliegen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen;
e) Jeder Anspruch im Zusammenhang mit der mobilen Anwendung, der sich auf Produkthaftung, die Nichteinhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, Verbraucherschutzansprüche oder ähnliche Rechtsvorschriften bezieht, unterliegt diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen, und Apple haftet nicht für einen solchen Anspruch;
f) Jede Behauptung eines Dritten, dass die mobile Anwendung oder der Besitz und die Nutzung der mobilen Anwendung durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt, unterliegt diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen, und Apple ist nicht verpflichtet, eine solche Behauptung einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte zu untersuchen, abzuwehren, beizulegen oder zu klären;
g) Der Kunde versichert und gewährleistet, dass weder er selbst noch seine verbundenen Unternehmen noch einer seiner autorisierten Nutzer: (i) seinen Sitz in einem Land hat, gegen das ein Embargo der US-Regierung verhängt wurde oder das von der US-Regierung als ein Land eingestuft wurde, das den Terrorismus unterstützt; oder (ii) auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien aufgeführt ist;
h) Der Kunde kann sich bezüglich Mitteilungen, Fragen, Beschwerden oder Ansprüchen im Zusammenhang mit der mobilen Anwendung schriftlich an Trackforce Valiant unter den im Abschnitt „Mitteilungen“ dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen aufgeführten Adressen wenden;
i) Apple ist ein Drittbegünstigter dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Bezug auf die mobile Anwendung und kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gegenüber dem Kunden durchsetzen; und
j) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Widerspruch zu den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geltenden Anweisungen von Apple bezüglich der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die Anwendung oder der Nutzungsbedingungen des App Stores stehen, gelten hinsichtlich dieses Widerspruchs die jeweils geltenden Anweisungen von Apple bezüglich der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die Anwendung oder der Nutzungsbedingungen des App Stores.
9.3 Android-App. Wird die App dem Kunden oder autorisierten Nutzern über den Play Store von Google Inc. (Google Inc. und alle mit ihr verbundenen Unternehmen, „Google“) zur Verfügung gestellt, gelten zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die App die folgenden Bestimmungen:
(a) Der Kunde erkennt an, dass Google nicht für die Bereitstellung von Supportleistungen für die mobile Anwendung verantwortlich ist; und
(b) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt der Annahme dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Widerspruch zu den Google Play-Nutzungsbedingungen stehen, gelten hinsichtlich dieses Widerspruchs die Google Play-Nutzungsbedingungen.
10 CONFIDENTIALITY AND DATA PROCESSING
The Client agrees (on behalf of the Client and on behalf of each Authorized User) to Trackforce Valiant’s access, use, collection, storage, and disclosure of the Client’s and each Authorized User’s Personal Information for the purposes authorized by the Agreement. The Client understands that Personal Information, including the Personal Information of Authorized Users, will be processed in accordance with Trackforce Valiant’s Privacy Policy located at https://www.trackforce.com/legal/privacy-policy-uk/ (the “Privacy Policy”). By entering into the Agreement, the Client hereby agrees to comply with Trackforce Valiant’s Data Processing Addendum (the “DPA”), which is incorporated herein by reference.
11 SUPPORT-SERVICE-LEVEL-VEREINBARUNG
Trackforce Valiant wird sich in angemessener Weise bemühen, die Dienstleistungen gemäß der Support-Service-Level-Vereinbarung zu erbringen, die durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird.
12 VEREINBARUNG ÜBER LOHNABRECHNUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Wenn der Kunde die Lohnabrechnungsdienste von Trackforce Valiant in Anspruch nimmt, erklärt er sich damit einverstanden, an den „Nachtrag zu den Lohnabrechnungsdiensten von Trackforce Valiant“ gebunden zu sein, der durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird.
13 GEGENSEITIGER AUSTAUSCH VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
13.1 Definition vertraulicher Informationen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ Folgendes:
a) Im Falle von Trackforce Valiant: (i) alle Geschäftsgeheimnisse, das Know-how, die Software, Software-Updates und -Erweiterungen sowie sonstige finanzielle, geschäftliche oder technische Informationen von Trackforce Valiant oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, Lieferanten und Subunternehmer, die von Trackforce Valiant oder in dessen Namen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden; (ii) die Bestimmungen des Vertrags; und (iii) die nicht öffentlichen Aspekte der Websites von Trackforce Valiant und deren Betrieb, der Technologie und der Dienste von Trackforce Valiant, der mobilen Anwendung und der von Trackforce Valiant erbrachten professionellen Dienstleistungen sowie die geschäftlichen und technischen Informationen und Daten von Trackforce Valiant;
b) Im Falle des Kunden: die nicht öffentlichen Daten des Kunden sowie die nicht öffentlichen Aspekte der Technologie, der Computerprogramme sowie der geschäftlichen und technischen Informationen und Daten des Kunden; und
c) Im Falle beider Parteien alle sonstigen Informationen, die von einer Partei (dem „Eigentümer“) an die andere Partei (den „Empfänger“) weitergegeben werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund der Art oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich behandelt werden sollten.
Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen (mit Ausnahme von personenbezogenen Daten), die:
a) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung im Rahmen dieser Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle des Empfängers befinden, ohne dass Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung bestehen;
b) ohne rechtswidriges Handeln des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden;
c) vom Empfänger von einem Dritten erhalten wurden, der zur Offenlegung frei ist und keine Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer hat; oder
d) von einer Partei eigenständig entwickelt wurden, was durch ihre schriftlichen, datierten Aufzeichnungen belegt ist, ohne dass ein Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt.
13.2 Beschränkungen der Nutzung und Weitergabe. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nutzen und wird diese vertraulichen Informationen vor der Weitergabe an Dritte mit derselben Sorgfalt schützen, die er zum Schutz seiner eigenen geschützten Informationen von vergleichbarer Bedeutung anwendet, wobei er in jedem Fall mindestens ein angesichts der Art der vertraulichen Informationen angemessenes Maß an Sorgfalt walten lassen muss. Der Empfänger darf die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen vertraulichen Informationen nur in dem Umfang offenlegen, der zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Ausübung seiner Rechte aus der Vereinbarung angemessen erforderlich ist, und nur gegenüber seinen Mitarbeitern, Beauftragten und Subunternehmern, die diese Informationen für diese Zwecke benötigen und die durch unterzeichnete Vereinbarungen verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung und Offenlegung zu schützen.
13.3 Ausnahmen. Jeder Empfänger darf, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, die vertraulichen Informationen des Eigentümers in dem Umfang offenlegen, wie dies von einer staatlichen oder Aufsichtsbehörde verlangt wird oder wie es anderweitig durch geltende Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben ist (vorausgesetzt, der Empfänger informiert den Eigentümer vorab in angemessener Frist über die Offenlegung, damit der Eigentümer die Möglichkeit hat, Maßnahmen zu ergreifen, die er für angemessen hält, um gegen eine solche Offenlegung vorzugehen oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen). Darüber hinaus darf jeder Empfänger, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, die vertraulichen Informationen des Eigentümers offenlegen:
a) an seine professionellen Berater, soweit erforderlich, um diesen Personen oder Einrichtungen die Erbringung professioneller Beratungsleistungen zu ermöglichen; und
b) an potenzielle autorisierte Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger, jedoch nur in dem Umfang, der im Zusammenhang mit einer potenziellen Geschäftstransaktion erforderlich ist, die den Betrieb oder die Vermögenswerte des Empfängers betrifft; vorausgesetzt, dass diese Person oder Einrichtung in jedem Fall Vertraulichkeitsverpflichtungen hinsichtlich dieser vertraulichen Informationen unterliegt, die nicht weniger streng sind als die in diesem Artikel 12 enthaltenen.
13.4 Rückgabe/Vernichtung vertraulicher Informationen. Bei Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung oder auf vorherige Aufforderung des Eigentümers hat der Empfänger nach Ermessen des Eigentümers die vertraulichen Informationen des Eigentümers zurückzugeben oder zu vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt als vereinbart, dass die Computersysteme des Empfängers automatisch Sicherungskopien der vertraulichen Informationen des Eigentümers erstellen können. Soweit durch solche Computersicherungsverfahren Kopien dieser vertraulichen Informationen erstellt werden, darf der Empfänger diese Kopien in seinen Archiv- oder Sicherungssystemen für den Zeitraum aufbewahren, für den solche Archive oder Sicherungskopien vom Empfänger üblicherweise aufbewahrt werden. Alle archivierten oder gesicherten vertraulichen Informationen unterliegen den verbleibenden Vertraulichkeitsbeschränkungen gemäß der Vereinbarung.
14 ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES KUNDEN
14.1 Der Kunde sichert Trackforce Valiant zu und gewährleistet gegenüber Trackforce Valiant, dass die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie die Nutzung der Dienste und der mobilen Anwendung (durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer) nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.
14.2 Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber Trackforce Valiant und verpflichtet sich gegenüber Trackforce Valiant, dass die Unterzeichnung, die Aushändigung und die Erfüllung des Vertrags: (a) im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Befugnisse liegen; (b) durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ordnungsgemäß genehmigt wurden; und (c) nicht im Widerspruch zu einem für den Kunden geltenden Urteil oder einer sonstigen Anordnung, einem Vertrag, einer Vereinbarung oder einer sonstigen Verpflichtung stehen oder zu einem Verstoß gegen diese führen und auch künftig nicht im Widerspruch dazu stehen werden.
14.3 Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber Trackforce Valiant und verpflichtet sich gegenüber Trackforce Valiant, dass:
(a) die Kundendaten frei von Viren, Trojanern und vergleichbaren Elementen sind, die die von Trackforce Valiant genutzten Systeme oder Software beschädigen könnten;
(b) für die Nutzung der Dienste und der mobilen Anwendung durch autorisierte Nutzer (einschließlich der Geolokalisierungs- und GPS-Tracking-Funktionen über die mobile Anwendung); und
(c) hinsichtlich der in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten hat der Kunde alle erforderlichen Hinweise und Offenlegungen bereitgestellt (einschließlich derjenigen für jeden autorisierten Nutzer), alle notwendigen Einwilligungen und Genehmigungen Dritter eingeholt und verfügt im Übrigen über die Befugnis – jeweils gemäß den geltenden Gesetzen –, Trackforce Valiant die Bereitstellung der Dienste und der mobilen Anwendung zu gestatten, einschließlich in Bezug auf den Zugriff, die Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten durch oder an Trackforce Valiant sowie an oder von allen relevanten Dritten gemäß dieser Vereinbarung.
15 ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN VON TRACKFORCE VALIANT
15.1 Trackforce Valiant sichert dem Kunden zu und gewährleistet ihm sowie verpflichtet sich ihm gegenüber, dass: (a) es rechtlich befugt ist, den Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen daraus zu erfüllen; und (b) die Erfüllung dieser Verpflichtungen weder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt, die für Trackforce Valiant gelten, noch einen Verstoß gegen Vereinbarungen zwischen Trackforce Valiant und Dritten zur Folge hat.
15.2 Trackforce Valiant versichert und gewährleistet gegenüber dem Kunden und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass die Unterzeichnung, die Aushändigung und die Erfüllung des Vertrags: (a) im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Befugnisse liegen; (b) durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse ordnungsgemäß genehmigt wurden; und (c) nicht im Widerspruch zu einem für Trackforce Valiant geltenden Urteil oder einer sonstigen Anordnung, einem Vertrag, einer Vereinbarung oder einer sonstigen Verpflichtung stehen oder zu einem Verstoß gegen diese führen und auch künftig nicht im Widerspruch dazu stehen werden.
15.3 Trackforce Valiant versichert und gewährleistet gegenüber dem Kunden und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass Trackforce Valiant nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens berechtigt ist, die in der Vereinbarung festgelegten Rechte zu gewähren.
16 BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Trackforce Valiant versichert und gewährleistet, dass die Dienste und die mobile Anwendung:
(a) allen wesentlichen Funktionsmerkmalen entsprechen, die im jeweiligen Bestellformular beschrieben sind; und
(b) unter Verwendung handelsüblicher Virenerkennungsmethoden getestet wurden und auf der Grundlage dieser Tests keine Viren, Würmer, Trojaner, Web-Bugs, Zeitbomben, „Spyware“ oder andere schädliche oder invasive Codes oder Komponenten enthalten (die „beschränkte Gewährleistung“), vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt Trackforce Valiant unverzüglich schriftlich über etwaige Abweichungen. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung der beschränkten Gewährleistung besteht nach Ermessen von Trackforce Valiant darin, die nicht konformen Dienstleistungen auf Kosten von Trackforce Valiant zu korrigieren oder die vom Kunden für die nicht konformen Dienstleistungen gezahlten Gebühren ab dem Zeitpunkt, zu dem Trackforce Valiant über diese Nichtkonformität in Kenntnis gesetzt wurde, anteilig zu erstatten.
17 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
TRACKFORCE VALIANT ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE TRACKFORCE VALIANT-DIENSTE ODER DIE MOBILE ANWENDUNG UNTERBRECHUNGSFREI, SICHER ODER FEHLERFREI SIND ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER WERDEN; EBENFALLS ÜBERNIMMT ES KEINE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ERZIELT WERDEN KÖNNEN. SOFERN IN DEN ABSÄTZEN 14 UND 15 NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS VORGESEHEN, WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN, PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE MOBILE ANWENDUNG SOWIE ALLE ANDEREN VON TRACKFORCE VALIANT AN DEN KUNDEN BEREITGESTELLTEN PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN SOWIE ALLE DIENSTLEISTUNGEN, SOFTWARE, GERÄTE, MATERIALIEN, DATEN UND INHALTE VON DRITTANBIETERN WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT TRACKFORCE VALIANT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH ERTEILT WURDEN, EINSCHLIEßLICH STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH QUALITÄT UND MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUMSRECHT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SICHERHEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, QUALITÄT, INTEGRATION ODER EIGNUNG FÜR EINE BESTIMMTE VERWENDUNG ODER EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHE ANDERE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSPRAXIS ERGIBT. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT TRACKFORCE VALIANT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG AB, DASS DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN, PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DER MOBILEN ANWENDUNG (ganz oder teilweise) bereitgestellt werden, korrekt sind oder dass sich der Kunde für irgendeinen Zweck darauf verlassen kann oder sollte.
18 HAFTUNGSAUSSCHLUSS BEZÜGLICH HANDLUNGEN UND TECHNOLOGIE VON DRITTANBIETERN
Trackforce Valiant hat keine Kontrolle über den Datenfluss zu oder von der Trackforce Valiant-Technologie und anderen Teilen des Internets und kann diese auch nicht kontrollieren. Dieser Datenfluss hängt von der Leistung der Internetdienste ab, die von Dritten bereitgestellt oder kontrolliert werden. Von Zeit zu Zeit können Handlungen oder Unterlassungen solcher Dritter die Internetverbindungen des Kunden (oder Teile davon) beeinträchtigen oder unterbrechen. Trackforce Valiant wird zwar wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für angemessen hält, um solche Ereignisse zu beheben und zu vermeiden, kann jedoch nicht garantieren, dass solche Ereignisse nicht eintreten. TRACKFORCE VALIANT SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG AUS, DIE SICH AUS DER LEISTUNG ODER NICHTLEISTUNG VON INTERNETDIENSTEN, SOFTWARE, VERBUNDENER SYSTEME ODER VON DRITTEN (EINSCHLIESSLICH DES KUNDEN) BEREITGESTELLTER ODER GESTEUERTER SYSTEME, DIE KEINE UNTERAUFTRAGNEHMER VON TRACKFORCE VALIANT SIND. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, IST TRACKFORCE VALIANT NICHT VERANTWORTLICH FÜR SOFTWARE ODER SYSTEME VON DRITTANBIETERN (EINSCHLIEßLICH DERER DES KUNDEN) (EINSCHLIEßLICH TECHNOLOGIEN VON DRITTANBIETERN), DIE VOM KUNDEN FÜR DEN ZUGRIFF AUF UND DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN VERWENDET WERDEN.
19 SCHADENSERSATZ
19.1 Durch Trackforce Valiant. Trackforce Valiant wird den Kunden, seine Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, verbundenen Unternehmen, Beauftragten, Subunternehmer, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger gegen jegliche Verluste (einschließlich Schadensersatz, Rückforderungen, Ausfälle, Zinsen, Strafen und Anwaltskosten) verteidigen, freistellen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ergeben, in denen behauptet wird, dass die Nutzung der Dienste oder der mobilen Anwendung durch den Kunden oder seine autorisierten Nutzer Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt; vorausgesetzt, dass Trackforce Valiant unverzüglich nach Geltendmachung einer solchen Forderung gegenüber dem Kunden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt wird. Trackforce Valiant übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung, wenn die Forderung zurückzuführen ist auf: (a) Änderungen oder Modifikationen der Dienste oder der mobilen Anwendung durch den Kunden oder einen von Trackforce Valiant nicht autorisierten Dritten; (b) einer Kombination der Dienste oder der mobilen Anwendung des Kunden mit zugehörigen Systemen, Software oder Technologien, die nicht von Trackforce Valiant bereitgestellt wurden; oder (c) einer Nutzung der Dienste oder der mobilen Anwendung durch den Kunden, die gemäß der Vereinbarung untersagt ist oder außerhalb des vorgesehenen Nutzungsumfangs der Dienste oder der mobilen Anwendung liegt.
19.2 Durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Trackforce Valiant, seine Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, verbundenen Unternehmen, Beauftragten, Subunternehmer, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger gegen jegliche Verluste (einschließlich Schadensersatz, Rückforderungen, Ausfälle, Zinsen, Strafen und Anwaltskosten) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, welche direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten entstehen: (a) Kundendaten; (b) der Verletzung einer der Verpflichtungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung; oder (c) der Nutzung der Dienste (oder eines Teils davon) durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer in Verbindung mit Software, Anwendungen oder Diensten Dritter, die nicht von Trackforce Valiant bereitgestellt werden.
19.3 Verfahren zur Freistellung. Die freigestellte Partei wird mit der freistellenden Partei uneingeschränkt zusammenarbeiten, um Ansprüche abzuwehren, die von der freistellenden Partei gemäß ihren Freistellungsverpflichtungen aus dem Vertrag abgewehrt werden. Die entschädigende Partei wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keinen solchen Anspruch vergleichen, der die entschädigte Partei zu einer Verpflichtung bindet (mit Ausnahme der von der entschädigenden Partei übernommenen Zahlung oder der Einstellung der Nutzung der rechtsverletzenden Materialien) oder ein Schuldeingeständnis der entschädigten Partei erfordert.
20 MÖGLICHKEITEN BEI VERLETZUNGSANSPRÜCHEN
Unbeschadet der Verpflichtungen von Trackforce Valiant gemäß Artikel 18.1 gilt Folgendes: Wenn dem Kunden oder einem autorisierten Nutzer die Nutzung der Dienste oder der mobilen Anwendung untersagt wird oder wenn Trackforce Valiant der Ansicht ist, dass die Dienste oder die mobile Anwendung Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte sein könnten, kann Trackforce Valiant nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:
a) das Recht für den Kunden erwirken, die Dienste weiterhin zu nutzen;
b) die Dienste oder die mobile Anwendung ersetzen oder so ändern, dass sie keine Rechtsverletzung mehr darstellen, vorausgesetzt jedoch, dass die Dienste und die mobile Anwendung weiterhin im Wesentlichen den im jeweiligen Bestellformular enthaltenen Beschreibungen und Spezifikationen entsprechen; oder
c) den Vertrag kündigen; in diesem Fall erstattet Trackforce Valiant dem Kunden alle vom Kunden für noch nicht erbrachte Dienste gezahlten Gebühren.
In diesem Artikel 19 und in Artikel 18.1 sind die ausschließliche Haftung von Trackforce Valiant gegenüber dem Kunden sowie der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden im Falle einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch die mobile Anwendung oder die Dienste geregelt.
21 AUSSCHLUSS BESTIMMTER SCHÄDEN
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER EINEM BEFUGTEN NUTZER IN KEINEM FALL FÜR:
A) INDIREKTE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN;
B) DEN VERLUST VON EINSPARUNGEN, GEWINNEN, DATEN, NUTZUNG ODER FIRMENWERT;
C) BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN;
D) DIE KOSTEN FÜR DEN ERWERB VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; ODER
E) SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
22 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
22.1 In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung einer der Parteien, sofern eine solche besteht, einschließlich der Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, den Betrag der an Trackforce Valiant gezahlten und zu zahlenden Gebühren für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten vor dem Zeitpunkt, zu dem diese Haftung entsteht.
22.2 Die Parteien erkennen an, dass die Bestimmungen von Artikel 20 und diesem Artikel 21 ausgehandelt wurden und eine gerechte Risikoverteilung widerspiegeln sowie eine wesentliche Grundlage ihrer Verhandlungen bilden, und dass sie ungeachtet des Fehlens einer Gegenleistung oder eines ausschließlichen Rechtsbehelfs bestehen bleiben und in vollem Umfang weiterhin gelten.
22.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die in den Artikeln 1217, 1222 und 1223 des französischen Zivilgesetzbuchs genannten Rechte auf Einwendung und Preisminderung im Rahmen dieses Vertrags keine Anwendung finden und nicht geltend gemacht werden können.
23 MITTEILUNGEN
Mitteilungen an eine der Parteien werden wirksam, sobald sie persönlich oder per E-Mail zugestellt wurden, einen Tag nach Versand per 24-Stunden-Kurierdienst oder fünf Tage nach Versand per vorfrankierter First-Class-Post an die offizielle Kontaktperson, die von der Partei benannt wurde, an die die Mitteilung gerichtet ist. Mitteilungen müssen schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen und wie folgt versandt werden:
(i) Im Falle von Trackforce Valiant an die entsprechende Adresse im Abschnitt „Auftraggeber, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand“.
- Für Frankreich und die Schweiz: [email protected]
- Für Südafrika: [email protected]
- Für den Rest der Welt: [email protected]
(ii) an den Kunden, und zwar an die aktuelle Postanschrift oder E-Mail-Adresse, die in den Kundenunterlagen von Trackforce Valiant hinterlegt ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine bei Trackforce Valiant hinterlegten Kontaktdaten während der gesamten Laufzeit des Vertrags stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Kündigung dieser Vereinbarung oder mit Ansprüchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsverletzungen, Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche) – mit Ausnahme von Mitteilungen bezüglich Zahlungsausfällen und sofern in dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular nicht ausdrücklich anders genehmigt – nicht per E-Mail erfolgen. Trackforce Valiant kann seine Kontaktdaten ändern, indem es die neuen Kontaktdaten auf seinen Websites veröffentlicht oder den Kunden darüber in Kenntnis setzt.
24 ABTRETUNGS
Keine der Parteien darf den Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden ist Trackforce Valiant berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden im Zusammenhang mit der Übertragung oder dem Verkauf seines gesamten oder im Wesentlichen gesamten Geschäfts oder Vermögens an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten abzutreten, sei es durch Fusion, Aktienverkauf, Verkauf, Umstrukturierung, Vermögensübertragung oder auf sonstige Weise. Vorbehaltlich des ersten Satzes sind die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag für ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommen diesen zugute. Jeder Versuch einer Abtretung, der nicht im Einklang mit diesem Artikel 23 steht, ist nichtig.
25 HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen, die durch Ereignisse oder Umstände verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich Ereignissen höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs und der Rechtsprechung, staatlicher Maßnahmen, Überschwemmungen, Bränden, Erdbeben, Unruhen, Terroranschlägen, Streiks oder anderen Arbeitskonflikten, Stürmen oder anderen Naturkatastrophen, Blockaden, Embargos, Unruhen, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit (einschließlich Pandemien und Epidemien), terroristische Handlungen, kriminelle Handlungen Dritter, Ausfälle oder Verzögerungen bei Internetdiensten sowie die Nichtverfügbarkeit oder Änderung von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastrukturen oder Websites Dritter durch Dritte.
Höhere Gewalt befreit die betroffene Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nur in dem Umfang und für die Dauer, in der sie daran gehindert ist. Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die nachteiligen Auswirkungen der Situation so weit wie möglich zu mindern. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig Tage an und ist eine Partei dadurch nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen zu erfüllen, kann die andere Partei die betroffenen Dienstleistungen vollständig kündigen, ohne dass von der anderen Partei eine Entschädigung geschuldet wird.
26 SONSTIGES
26.1 Streitbeilegung. Jede Partei verpflichtet sich, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte (mit Ausnahme von einstweiligen Verfügungen, wie nachstehend ausdrücklich dargelegt) der anderen Partei die konkreten Streitpunkte schriftlich mitzuteilen (und dabei auf die relevanten Bestimmungen der Vereinbarung zu verweisen, gegen die angeblich verstoßen wurde). Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Mitteilung halten sachkundige Führungskräfte der Parteien mindestens eine Besprechung (persönlich oder per Video- oder Telefonkonferenz) ab, um in gutem Glauben zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf informelle Verhandlungen, Mediation oder Schiedsverfahren, es sei denn, dies ist zur Vorbereitung oder Durchführung solcher Streitbeilegungsverfahren erforderlich oder wird anderweitig durch Gesetz oder gerichtliche Anordnung vorgeschrieben. Die Streitbeilegungsverfahren dieses Artikels gelten nicht für Ansprüche, die einer Freistellung gemäß Artikel 18 (Freistellung) unterliegen, oder bevor eine Partei vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Veruntreuung oder Eigentums an geistigem Eigentum, Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen beantragt.
26.2 Verzicht. Der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung eines Verstoßes oder einer Nichterfüllung gemäß einer Bestimmung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines späteren Verstoßes oder einer späteren Nichterfüllung gemäß derselben oder einer anderen Bestimmung des Vertrags. Eine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels, das ihr gemäß diesem Vertrag zusteht oder zustehen könnte, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel.
26.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung aus der Vereinbarung gestrichen, während alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.
26.4 Beziehung zwischen den Parteien. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch ein Joint Venture, eine Personengesellschaft, ein Vertretungsverhältnis, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Weder eine der Parteien noch deren Beauftragte ist in irgendeiner Weise befugt, die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden, und das Verhältnis zwischen den Parteien ist und bleibt zu jeder Zeit das von unabhängigen Vertragspartnern. Obwohl die Trackforce Valiant-Gesellschaft, die den Vertrag mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden abgeschlossen hat, weiterhin die volle Verantwortung für alle Verpflichtungen von Trackforce Valiant aus dieser Vereinbarung trägt, vereinbaren die Parteien, dass bestimmte Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung von anderen verbundenen Unternehmen von Trackforce Valiant erfüllt werden können.
26.5 Öffentliche Bekanntmachungen. Trackforce Valiant ist berechtigt, Pressemitteilungen oder sonstige öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu veröffentlichen, den Namen des Kunden als Kundenreferenz anzugeben oder die Marken des Kunden in den Kundenlisten von Trackforce Valiant oder anderen Materialien zu verwenden.
26.6 Überschriften; Auslegung. Die in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung der Vereinbarung. Der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken“.
26.7 Änderungen des Vertrags. Sofern hierin nicht anders angegeben, sind Änderungen oder Ergänzungen einer Bestimmung des Vertrags nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter sowohl von Trackforce Valiant als auch vom Kunden unterzeichnet werden.
26.8 Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich zusätzlicher Trackforce Valiant-Vereinbarungen oder Bedingungen von Drittanbietern, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wurden, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt: (a) alle früheren oder gleichzeitigen Erklärungen, Erörterungen, Vorschläge, Verhandlungen, Bedingungen, Mitteilungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung, sofern nicht anders angegeben; und (b) alle bisherigen Geschäftsbeziehungen und Branchengepflogenheiten. Der Kunde ist zudem an alle anderen anwendbaren Bedingungen oder Richtlinien von Trackforce Valiant gebunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die API-Nutzungsbedingungen, die Support-Level-Vereinbarung, das ATD und den Nachtrag zu den Trackforce Valiant-Lohnabrechnungsdiensten.
26.9 Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Trackforce Valiant-Gesellschaft, die diesen Vertrag abschließt, die Adresse, an die der Kunde Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags zu richten hat, sowie das Recht, das für alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten gilt, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, hängen vom Wohnsitz des Kunden ab. Jegliche Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsverfahren, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich vor den nachstehend genannten zuständigen Gerichten zu erheben und zu verhandeln, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren. Diese Zuständigkeit hindert Trackforce Valiant nicht daran, im Falle einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder von Vertraulichkeitsverpflichtungen bei jedem zuständigen Gericht in einem geeigneten Rechtsraum Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Der Kunde und Trackforce Valiant schließen ausdrücklich die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus, und alle Rechtsvorschriften zu dessen Umsetzung finden keine Anwendung auf den Vertrag, die Nutzung der Dienste oder daraus entstehende Streitigkeiten.
Wenn der Kunde seinen Sitz hat in: | Die Trackforce Valiant-Gesellschaft, die diesen Vertrag abschließt, ist: | Mitteilungen sind zu richten an: | Es gilt das Recht von: | Ausschließlich zuständig sind die Gerichte von:
Frankreich | Alpha System SAS | 40, Rue du Colisée
, 75008 Paris
[email protected] | Französisches Recht | Handelsgericht Paris
Schweiz | Bear Software Company | Postfach 393
, 2800 Delémont 1
[email protected] | Schweizer Recht | Schweizer Handelsgericht
Südafrika | Trackforce PTY | Pendoring Office Park, Einheit 1
299 Pendoring Rd
2195 Blackheath
[email protected] | Südafrikanisches Recht | Handelsgericht Johannesburg
Vereinigtes Königreich | Trackforce Valiant Limited | 17 Sandy Lane,
, Codsall,
, Wolverhampton, West Midlands, WV8 1EN
[email protected] | Recht des Vereinigten Königreichs | London Commercial Court
Übrige Welt | Guardtek Sarl | 6, Rue Henri Schnadt
, L-2530 Luxemburg
[email protected] | Luxemburgisches Recht | Handelsgericht Luxemburg